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  • Thema von Dreigestirn im Forum Justizwillkuer

    ZU GEFÄHRLICH ? WARUM DARF IN EINEM ÖFFENTLICHEN PROZESS AM LANDGERICHT GIESSEN NACH PRESSERECHT NICHT GEFILMT WERDEN

    HOFFMANN: „IN DIESEM LAND MÜSSEN SIE, WENN SIE RECHT HABEN WOLLEN, DAS RECHT KAUFEN.“

    DIE POLIZEI – DIE EINZIGEN FREUNDLICHEN IM GIESSENER SKANDAL UM DEN RAUSSCHMISS DER PRESSE

    Die Landgerichtspräsidentin Sabine Schmitt-Nentwig erscheint im Gerichtssaal, in dem der Prozess Dr. Andrea Christidis (deckt Kindesmissbrauch auf) gegen die Stadt Gießen beginnen sollte. Klaus Overhoff im Film: „Wir wurden massiv bedroht. Das war völlig neu, dass in Deutschland mittlerweile die Presse in der Zwischenzeit so angegangen wird.“ Schmidt-Nentwig ließ zwei Kameras der Journalisten beschlagnahmen. Overhoff: „Das haben wir noch nie erlebt … Denn die dritte Gewalt ist eigentlich dazu da, die vierte Gewalt zu beschützen.“

    Gießen/Rastatt. „Nach 35 Tagen bekommen die Journalisten und Kameraleute endlich ihre Arbeitsgeräte zurück. Solange haben die Damen und Herren Juristen des Landgerichts Gießen gebraucht, nur um festzustellen, dass sie nunmehr die Speicherkarte brauchen, um ein Ermittlungsverfahren wegen herbeiformulierten Hausfriedensbruchs durchzuführen.

    Aus berufenem Mund haben wir erfahren, dass sogar das Justizministerium in Wiesbaden die Staatsanwaltschaft und das Amtsgericht Gießen aufgefordert haben, dem Spuck der Plünderung von Arbeitsgeräten ein Ende zu setzen.

    Journalist Volker Hoffmann spricht über Recht und wie man es (nicht) bekommen kann. Seine aufklärenden Filme über kid – eke – pas = Kinderraub [nicht nur[ in Deutschland – Eltern-Kind-Entfremdung – Parental Alienation Syndrome. Wurde Hoffmann und seine Kollegen wegen ihrer Tätigkeit und unerschrockenen Durschlagkraft beim Aufdecken von Justizskandalen derart angegangen ?

    Obwohl unser Medienanwalt bereits 5 Tage nach diesem Staatsdelikt einen Eilantrag auf die Herausgabe der Kameras stellte, ließ sich das Amtsgericht allerdings erst am 05.01.2019 mit einem Beschluß, auch wegen des Drucks der Öffentlichkeit, herab, die Kameras endlich freizugeben.

    Sowieso werden die Journalisten bezüglich eines falsch behaupteten Straftatbestandes durch Juristen der 2. Instanz keine Chance haben auf einen Freispruch der 1. Instanz. Diese Affaire wird wohl möglich noch über Jahre hinweg den Journalisten die Lebenszeit rauben, bis das Bundesverfassungsgericht feststellt, das ihr Beschluss (Entscheidung des BVG) auch für Gießen Rechtsgültigkeit hat, auch für diese Damen und Herren, die das Presserecht perfide zertreten haben.“

    Arche e.V. Birkigstr. 18, 75210 Keltern-Weiler – archeviva.com 12.01.2019



    Das gestörte Verhältnis zur Presse- und Meinungsfreiheit bekommt dieser Tage auch ein friedliebendes älteres gebrechliches Mieterehepaar zu spüren, welches zum 30.04.2022 die Wohnung zu räumen hat. Der Grund; der alte Mann hat sich verbal sachbezogen zu Schikanen durch den Hausverwalter (Immobilienspekulanten) zur Wehr gesetzt, die in den ersten 2 Monaten ihrer Psychoherrschaft noch nicht einmal als Besitzer im Grundbuch eingetragen gewesen sind. Wies die Erstinstanz die Kündigung ab, weil Meinungsfreiheit ein sehr hohes Gut sei, so schmetterte Schmidt-Nentzig dazwischen, weil ihrer Meinung nach der Normalbürger den Mund zu halten habe.

    LG Gießen 1 S 224/21

  • Justizdiktatur DeutschlandDatum02.04.2022 12:21
    Foren-Beitrag von Dreigestirn im Thema Justizdiktatur Deutschland

    LG Gießen, Lügner und Betrüger in schwarz

    Im Falle des alten und gebrechlichen Mieterehepaares aus Hirzenhain, welches am 30.04.2022 auf die Straße gesetzt werden soll, weil skrupellose Immobilienspekulanten um den Büdinger Peter V. (Betriebswirt, Steuerberater, Versicherungsvertreter) und dem klagesüchtigen geldgierigen Anwalt (Kuhglockenanwalt, Salafistenanwalt, laut google) Peter Hartherz aus Hammersbach, der Meinung sind, friedliebende Mieter müssten sich allerlei Provokationen, bis hin zum Mobbing, gefallen lassen, und dürfen (Maulkorberlass) selber nicht mit harscher Kritik auftreten, gibt es Neuigkeiten.

    Da alle Beteiligten in unserem Blog am Mitlesen sind, haben sie ihre Urteilsbegründung gewechselt, sind aber ihrem Verhalten treu geblieben.

    Aus dem Protokollurteil, welches, laut dem 1.280 Euro teuren Anwalt der alten Leutchen, Alexander Frenzel – Büdingen, darauf stützt, weil das Gericht habe verlauten lassen, dass man es nicht mag, wenn Anwälte von Laien kritisiert werden,-

    ist man jetzt zu einem Urteil mit detaillierter Begründung gekommen.

    Das Gericht, welches unabhängig und objektiv die Gesamtakte der Erstinstanz (dort haben die friedlichen Mieter gewonnen) prüfen und bewerten soll,- hat in hinterhältiger betrügerischer Art und Weise gemeinsame Sache mit den Immobilienspekulanten gemacht.

    Der Sachverhalt wird einfach ins Gegenteil verkehrt.

    Anders als das Erstgericht festgestellt hat, soll der Mann sich grundlos mit dem Hausverwalter Peter V. angelegt haben. Wortfetzen wurden aus dem Zusammenhang gerissen und zitiert, sodass man meinen könnte, da wäre jemand auf Rache aus. Genau dieses Bild zeichnen Beweisfälscherinnen vom LG Gießen. Das es sich bei den Vermietern aber um arglistige Täuscher handelt, die sich ab Oktober 2020 als Vermieter ausgegeben, und sich entsprechend aufgeführt haben, nur unter Nennung ihres Nachnamen,- obwohl sie laut Grundbucheintrag erst zum 01.12.2020 vermerkt sind, dass ist den Rechtsbeugerrichterinnen egal. So etwas sei heutzutage üblich, und müsse in Kauf genommen werden. So mancher Libanesische Familienclan lässt grüßen.

    Von Wiederholungsgefahr ist die Rede, weil sich der alte Mann jeweils auf neu hinzugekommene Aktionen der Gegenseite zur Wehr setzt. Welch ein Quatsch.

    Die Richtung des verfassungsfeindlichen Gericht ist klar: „Mieter müssen sich alles von skrupellosen Vermietern gefallen lassen, und wenn sie sich verbal wehren, werden sie auf die Straße gesetzt.“

    Wenn das rechtskräftig wird, dann haben Immobilienspekulanten leichtes Spiel. Einheimische raus, Zuwanderer rein, dann klingelt die Kasse.

    Der betroffene wehrhafte Mieter hat Beschwerde beim BGH in Karlsruhe eingelegt, und muss nun abwarten, wie die Entscheidung ausfallen wird.

    Der frohlockende 1.280 Euro Anwalt Alexander Frenzel hat schriftlich frohlockt, man möge doch die Finger von der Beschwerde lassen, weil dieser Weg keine Aussicht auf Erfolg haben werde. Der Fachmann staunt, der Laie wundert sich; woher ist sich der eigene Prozessvertreter sicher? Hat es einmal mehr die berüchtigten Telefonabsprachen untereinander gegeben, wo eine dreckige Hand die andere wäscht, so wie in der DDR üblich gewesen?

    Außerdem hat der friedliebende Mieter das LG Gießen, welches als befangen in seiner Gänze angesehen werden muss, angeschrieben, und sowohl die Aussetzung der Räumung bis zum BGH Entscheid beantragt, wie auch um Fristverlängerung gebeten, wegen der prekären Situation auf dem Wohnungsmarkt, in Verbindung mit seiner Körperbehinderung und diversen chronischen Erkrankungen. Az.: 1 S 224/21 LG Gießen

    Man kann aber davon ausgehen, dass wer eiskalt und verlogen subjektive Willkürurteile fällt, dass der/die auch über Obdachlose und Leichen geht. Machtbesessenheit kann zur unbändigen Sucht werden, wenn die Gewaltenteilung nicht funktioniert. Um dem regulierend entgegenzusteuern, dafür sind eigentlich das Justizministerium, OLG, BverfG und BGH zuständig. Wenn die sich verwehren, dann ist das eine Kapitulationserklärung an den Rechtsstaat.

    Besonders traurig, wo inzwischen schon viele Umzugskartons gefüllt sind, man hört nichts von den ortsansässigen Bürgermeistern, oder den Kirchen. Wäre man Ukrainer, Afghane oder Syrer, dann wäre die Hilfsbereitschaft enorm. So aber ist man nur Deutscher, der für dieses Land gedient hat, bei der Feuerwehr aktiv war, Jahrzehnte Steuern bezahlt hat, und dafür zum Lebensabend einen Tritt in den Hintern bekommt.

    Es würde nicht wundern, wenn am 30.04.2022 Volksfeststimmung der Sensationsgaffer stattfindet, um sich am Elend der Mitmenschen aufzugeilen. Da gelobe man sich Ukrainer und Russen, denn die halten in der Not zusammen.

    projektwerkstätten Meinungsfreiheit Mittelhessen, Enthüllung und Aufklärung 31.03.2022

    Grundsatzurteil BverfG

    „Wenn dem Bürger Unrecht geschieht, oder er glaubt, ihm würde übel mitgespielt, und er das anhand von Vorkommnissen begründen kann, so steht ihm das Recht zu, sich auf seine Art kritisch zu äußern. Auch Richter müssen sich harsche Kritik gefallen lassen. Niemand soll in Deutschland mehr Angst haben müssen, seine persönliche Meinung frei zu äußern. Wer austeilt, der muss auch einstecken können.“

    BVerfG, Beschluss v. 28.7.2014, 1 BvR 482/13

    BGH vom 23.02.2021 – VIII ZR 213/20

    Die Nichtzulassungsbeschwerde hat in der Sache Erfolg und führt gemäß § 544 Abs. 9 ZPO zur Aufhebung des Berufungsurteils und zur Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht.

    Wie die Nichtzulassungsbeschwerde zu Recht rügt, verletzt die angefochtene Entscheidung in entscheidungserheblicher Weise den Anspruch des Beklagten auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG).

  • Justizdiktatur DeutschlandDatum23.03.2022 10:52
    Thema von Dreigestirn im Forum Justizwillkuer

    Die deutsche Justiz – von Gewaltenteilung kann keine Rede sein.
    Systemabhängige Willkürjustiz wie im III.-Reich und der DDR trifft es eher.

    Es rächt sich, dass nach 1945 (1990) fast alle Richter und Staatsanwälte aus Diktaturen übernommen wurden, und das unser Grundgesetz (nur dem Gewissen gegenüber verpflichtet) auch von diesen Leuten erarbeitet, in Zusammenarbeit mit den Alliierten.
    An den schäbigen Machtverhältnissen hat sich bis heute nichts geändert.
    Bei Gesetzesverstößen (Rechtsbeugungen) hackt eine Krähe der anderen kein Auge aus. Bei Fehlurteilen weigert sich das System ordentliche Entschädigungen zu zahlen.
    Richter, Staats- und Rechtsanwälte freuen sich, wenn sie die kleinen Leute, die sich nicht wehren können, wie Schreibtisch-Hooligans fertig machen.
    Die Willkür reicht von Geld- und Haftstrafen, bis hin zum Verlust von Arbeitsplätzen und Wohnraum.
    Das deutsche Volk hat bis heute nicht über diese „Verfassung“ (Grundgesetz) abstimmen dürfen.
    So haben wir denn unzählige Parteibuchjuristen in den Parlamenten sitzen, die in Deutschland bestimmen, je nach willkürlicher Auslegung, wie Recht und Gesetz anzuwenden sind.
    Besonders beliebt: „Hier bestimmen wir, was Meinungsfreiheit ist.“
    „Die Beweise interessieren uns nicht. Wir glauben der Anklagebehörde mehr als dem Angeklagten.“
    „Geben Sie die Ihnen zur Last gelegte Schuld zu, sonst machen wir Sie richtig fertig!“
    „Sie brauchen keinen Verteidiger! Sie können sich selber verteidigen.“

    Netzwerk Meinungsfreiheit

    Besetzung nach Parteibuch - Wie Richterposten ausgekungelt werden
    Bericht: Ilka Brecht und Christine Adelhart

    Die Unabhängigkeit der Richter, eine Säule unseres Rechtsstaats. Und die Gewaltenteilung, ein Grundsatz unserer Demokratie. Aber die Parteien und sogar die jeweilige Regierung scheinen beides nicht unverzichtbar zu finden, denn bei der Besetzung selbst der höchsten Richterposten gibt allzu oft nicht Sachkompetenz, sondern die richtige Partei-Connection den Ausschlag.

    Gerade wurde wieder ein Wunschkandidat der Parteien zum Bundesrichter gewählt - ausdrücklich GEGEN die Empfehlung der Richterschaft. Der Verdacht: Statt Qualifikation hat ihm die richtige Klüngel-Connection den Weg geebnet.

    Die Parteien bringen also ihre Kandidaten bei einer nur theoretisch "freien" Wahl durch und sichern sich so auf Jahre ihren Einfluss in der Rechtsprechung - auf Kosten demokratischer Prinzipien. Panorama | 28.03.2002 | 20:15 Uhr

    „Ich war von 1973 bis 2004 Richter am Landgericht Stuttgart, und habe in dieser Zeit ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war / ist, weil sie systemkonform sind. – Ich habe unzählige Richter-innen und Staatsanwäte-innen erleben müssen, die man schlicht „kriminell“ nennen kann. Sie waren und sind unantastbar, weil sie auf Weisung von oben gehandelt haben, und vom System gedeckt wurden / werden, der Reputation willen. – In der Justiz gegen solche Kollegen vorzugehen, ist nicht möglich, denn das System schützt sich vor einem Outing selbst – durch konsequente Manipulation. Wenn ich an meinem Beruf zurückdenke (ich bin im Ruhestand), dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor Meinesgleichen.“
    Frank Fahsel, Fellbach; Richter i.R.; Süddeutsche Zeitung, 9.4.2008

    Unter dem Titel: "Wenn der Staat sich angegriffen fühlt" schilderte Phoenix am 31.01.2010 von 9.45 Uhr bis 10:30 Uhr, wie sich der Unmut der Bevölkerung (hauptsächlich Studenten) in den 60er hochschaukelte, gegen das politisch ewig gestrige System, wo in allen Bereichen ehemalige Nazis und Mitläufer vertreten waren, bis hin zum damaligen Bundeskanzler Kissinger (CDU). Es wurde mit der staatlichen Macht (Polizeieinheiten) geknüppelt, gefoltert, gemordet, verhaftet, verurteilt, weggesperrt,- an Recht und Gesetz vorbei. Wenn Beweise nicht ausreichten, dann wurden Polizisten zu Falschaussagen angestiftet. Aus diesem Staatsterrorismus heraus wurde als Gegenoffensive die RAF (Rote Armee) gegründet.
    Im Beitrag wurde dokumentiert, wie der ein oder die andere, wegen angeblichen Mordes an Staatsdiener, verurteilt werden sollte, und Lügenschlösser zusammengebrochen sind. Einen ganz besonders hohen Stellenwert hatte der unbeugsame Rechtsanwalt Heinrich Hannover, der sich von Politik und Justiz nicht als Machtinstrument missbrauchen ließ.
    Info über Heinrich Hannover hier; http://de.wikipedia.org/wiki/Heinrich_Hannover

    Gegen Ende der Dokumentation wurde auch gezeigt, wie beim Zusammenbruch der DDR Hans Modrow gefälschte Wahlergebnisse als echte Zahlen präsentieren sollte, er sich beweiskräftig weigerte, trotzdem wegen Wahlfälschung angeklagt wurde, weil die alte SED Riege im Hintergrund recht gut mit den Politikern aus Deutschland West konnte. Modrow war beliebt in der DDR, der musste halt irgendwie weg.

    Schon anhand unserer Geschichte haben wir keine unabhängige Justiz. Fast alle Nazijuristen haben nach 1945 Recht gesprochen, und die meisten DDR Juristen sind auch wieder in Amt und Würden.

    Das ehemalige RAF Mitglied Astrid Proll, die auch wegen Mordes angeklagt war, und freigesprochen werden musste, weil Polizisten vor Gericht der Lüge überführt wurden, brachte es auf den Punkt: " DER VERURTEILUNGSWILLEN GEGENÜBER SCHWÄCHERE IST BEI DER JUSTIZ GRÖSSER, ALS WIE SICH AN DIE BEWEISE ZU HALTEN!"
    Pervers von oben nach unten Aburteilen, und sich intern damit brüsten/schmücken, wie viele unschuldige und ehrliche Menschen man denn, dank seines Amtes, hinter Gitter bringen durfte.

    So verwundert es auch nicht (diese Methoden werden noch heute angewendet), das Heinrich Hannover eine Anzeige/Verurteilung nach der anderen von Nazijuristen bekommen hat = Geldbußen (Erzwingungshaft, Ersatzfreiheitsstrafe) weil die Wahrheit als üble Nachrede und Verleumdung ausgelegt worden ist.
    In einem funktionierendem Rechtsstaat würde gegen diese Willkürjuristen ermittelt, nicht aber dort, wo Nazi- und Stasijuristen ihr Unwesen betreiben dürfen, - oder deren Kinder und Enkel, die eine entsprechende Erziehung genossen haben.

    Lorenz Knorr wurde letztlich nur freigesprochen, weil er die Öffentlichkeit und internationales Interesse hinter sich wusste. Er kritisierte mehrfach die Nazijustiz.

    http://de.wikipedia.org/wiki/Lorenz_Knorr

    Prozess wegen Beleidigung ehemaliger Hitler- und Bundeswehrgenerale [Bearbeiten]

    1962 griff er auf einer öffentlichen Jugendveranstaltung die personelle Kontinuität von der Wehrmacht zur Bundeswehr an und bezeichnete diese als „Massenmörder“. Wegen „Beleidigung“ von ehemaligen Generälen der nationalsozialistischen Wehrmacht (unter Anderen Adolf Heusinger, Friedrich Foertsch, Hans Speidel), die nun in führender Position in der Bundeswehr tätig waren, sowie „Staatsgefährdung“ musste er sich mehreren Gerichtsverfahren stellen. Verteidigt wurde er dabei unter Anderem von Heinrich Hannover und konnte sich auf internationale Unterstützung beispielsweise von Bertrand Russell, Linus Pauling, Arnold Zweig, Martin Niemöller oder Wolfgang Abendroth stützen. Ohne auf das von Lorenz Knorr vorgelegte Beweismaterial einzugehen, urteilte das Amtsgericht in Solingen, es handele sich bei dem Begriff „Massenmörder“ um ein beleidigendes Werturteil, demgegenüber ein Wahrheitsbeweis nicht zulässig sei, blieb aber mit einer Geldstrafe von 300 DM deutlich unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die eine Freiheitsstrafe von drei Monaten ohne Bewährung forderte.[1] 1974 wurde der Prozess „wegen geringer Schuld“ eingestellt.[2] Ein parallel laufendes Verfahren wegen „Staatsgefährdung“ vor einer Sonderstrafkammer durchlief alle Instanzen und endete mit der Aufhebung des Urteils wegen „Staatsgefährdung“.

    Carl von Ossietzky Zitat: »In Deutschland gilt derjenige als viel gefährlicher, der auf den Schmutz hinweist, als der, der ihn gemacht hat.«


    http://www.mafialand.de/Members/roth/die...twas-verspaetet

    Auszug Kommentar des Peter Köberle am 02.11.2009 20:01
    Sachsensumpf - AG Leipzig 28.10.09

    Zitat:
    Auszüge aus einem Schreiben eines pensionierten Richters nach
    35 Dienstjahren, die jegliche Kommentierung des Zustandes in der
    deutschen Justiz überflüssig machen:

    "...Ansonsten dürfte die Biographie auch für einen Justiz-Externen verständlich sein: die Schilderung von „Sodom und Gomorrha!

    ... Es ist nicht uninteressant, in einer undemokratisch strukturierten, rechtsstaatlich hochdefizitären, ethisch verkommenen, strukturell verlogenen, in jeder Hinsicht korrupten und partiell regelrecht kriminellen Justiz zu arbeiten – von einem anthropo / ethno- und soziologischen Standort aus gesehen.

    Das ganze deutsche Justiz-Theater könnte man satirisch unter den Topos „Planet der Affen“ einbuchten – wenn es nicht für viele Bürger existenzvernichtend wäre.

    Die Gründe für die gesellschaftliche Entartung der Justiz sind vielfältig:

    Es fängt schon mit der Geburt an: „Auferstanden“ mit den Nazi-Juristen, nie entnazifiziert ...... Und dann: „Juristen“ ! In der Regel voluptative Rechtsverdreher, vor allem die „Einser“-Typen, die die Justiz dominieren.

    Was für mich besonders faszinierend war:
    Bis zum 53. Lebensjahr fast alljährlich auf Wehrübung, habe ich dort, wo das Prinzip 'Befehl und Gehorsam' galt, immer Männer mit Rückgrat und Zivilcourage erlebt – dort aber, wo 'Richterliche Unabhängigkeit' beweihräuchert wurde, fand ich nur Ängstliche, Duckmäuser, Ja-Sager, opportunistische „Handlanger“ und kriminelle „Vollstrecker“ (Aber das mag auch daran liegen, dass bei den Gebirgsjägern ein besonderes Klima herrschte – bis dann die „Wiedervereinigung“ es egalisierte).

    Bei Ihrer Arbeit sollten Sie bedenken:

    In Russland werden unbequeme Journalisten erschossen (zur Abschreckung), weil das System offensiv brutal ist. In der BRD werden die Liquidationen, wegen dem Affentheater „Demokratischer Rechtsstaat“, camoufliert als „Selbstmord / Unfall /
    „plötzlicher Tod“ (ausgeführt von den „Diensten“ bzw. deren Helfershelfern, von denen es sektoral sehr unterschiedliche gibt).

    Aber gefährlich ist es immer, nicht konform zu sein.

    Mit freundlichem Gruß

    gez. ............
    Richter i.R.

    http://www.jurablogs.com/de/die-ueble-na...-des-rolf-bossi
    Staranwalt Rolf Bossi wagte es die Justiz zu kritisieren

    Deutsche Justiz gewährleistet keine Unabhängigkeit

    Diese Unabhängigkeit von der Exekutive ist bei den deutschen Staatsanwaltschaften nicht gewährleistet. Dies folgt aus §§ 146,147 GVG.
    Nach § 146 GVG haben Beamte der StA den dienstlichen Anweisungen ihres Vorgesetzten nachzukommen.
    Gemäß § 147 GVG steht das Recht der Aufsicht und Leitung hinsichtlich des Generalbundesanwaltes dem Bundesminister der Justiz, der Landesjustizverwaltung hinsichtlich aller Staatsanwaltschaften des betreffenden Landes zu und reicht damit über § 146 GVG bis zum einzelnen Staatsanwalt.
    Das Gesetz regelt nicht einmal, unter welchen Voraussetzungen das Weisungsrecht ausgeübt werden darf.
    Nach dem in Deutschland geltenden Legalitätsprinzip müsse die StA einer rechtswidrigen Weisung durch die Exekutive zwar grundsätzlich nicht folgen, nach der Gesetzesformulierung sei es aber nicht ausgeschlossen, dass der Justizminister eines Bundeslandes auf die Ermessensausübung der Staatsanwaltschaften bei der Entscheidung über die Ausstellung des europäischen Haftbefehls oder diverser Strafbefehle (Einfluss auf die Meinungsfreiheit) Einfluss ausübt.

    Wegen der konkreten Gefahr des Einflusses durch die Exekutive können deutsche Staatsanwaltschaften damit nicht als ausstellende Justizbehörde im Sinne des Art. 6 Abs. 1 des Rahmenbeschlusses 2002/584/JI eingestuft werden, denn sie sind in die hierarchische Struktur des betreffenden Bundeslandes mit dem jeweiligen Justizminister an der Spitze eingebunden

    So dürfen Deutsche Staatsanwaltschaften einem Urteil des höchsten EU-Gerichts zufolge keine Europäischen Haftbefehle ausstellen. In der Bundesrepublik gibt es "keine hinreichende Gewähr für Unabhängigkeit gegenüber der Exekutive", urteilte der Europäische Gerichtshof in Luxemburg.

    In Deutschland ist gesetzlich nicht ausgeschlossen, dass ein Europäischer Haftbefehl in Einzelfällen auf Weisung des Justizministers des jeweiligen Bundeslandes ausgestellt wird.
    C-508/18, C-82/19, C-509/18


    Thomas Darnstädt, Journalist, der über Fehlurteile und Mängel im deutschen Justizwesen:

    „Die Wahrheit, wenn sie der Justiz nicht gelegen kommt, hat keine Chance.“

    „Es wird aus Dummheit oder mutwillig einseitig ermittelt und abgeurteilt. Juristen werden erst garnicht geschult, unabhängig und überparteilich in mehrere Richtungen zu ermitteln, oder im Prozess zu hinterfragen.“

    „Richter und Staatsanwälte wegen Rechtsbeugung zu belangen, ist unmöglich, weil man ihnen Vorsatz nachweisen muss. Diese Narrenfreiheit vor dem Gesetz verführt zu weiteren Fehlurteilen.“

    NS Richter, und Richter a.D. beim BverfG. Willi Geiger:

    „In Deutschland kann man, statt einen Prozess zu führen, ebenso gut würfeln.“

    Roland Freisler, Volksgerichtshof Richter im 3. Reich:

    „Sie elendiger Drecksack berufen sich auf die Meinungsfreiheit? Was glauben Sie denn wen sie hier vor sich haben? Noch in 100 Jahren bestimmen wir was Meinungsfreiheit ist!“

    Thorsten Schleif, Richter aus Düsseldorf

    „Die deutsche Justiz? Am Abgrund.
    Die Richter? Größtenteils Vollpfosten.
    Der Richterbund? Ein Verein für Weicheier.“

    „In den vergangenen zwölf Jahren habe ich etwa 250 Richter … kennengelernt. Darunter großartige Kollegen, aber leider auch nicht wenige ‚Vollpfosten‘.“

    „Der Deutsche Richterbund ist ein Zwitterwesen zwischen harmlosem Nörgler und unterwürfigem Bittsteller … Es ist traurig und beschämend, einen solchen Haufen wehleidiger Jammerlappen zu sehen.“

    „Reformvorschläge sind weder zu teuer noch schwer umsetzbar oder – eine auch immer gern gewählte Ausrede – ‚dem Volk nicht zu vermitteln‘. Es geht alles. Man muss das nur wollen!“

    Internetaussage:

    „Würde man bei Politiker, Richter und Staatsanwälten die gleichen Maßstäbe anlegen, wie beim kleinen Volk,- wohl kaum einer von denen wäre ohne Vorstrafen. Unsere Justiz könnte einpacken.“

    Wer zum Unrecht schweigt, oder als Erfüllungsgehilfe mitmacht, der macht sich mit schuldig.


    Die zwei Gesichter des parteibuchpolitischen Bundesverfassungsgericht:

    „Wenn dem Bürger Unrecht geschieht, oder er glaubt, ihm würde übel mitgespielt, und er das anhand von Vorkommnissen begründen kann, so steht ihm das Recht zu, sich auf seine Art kritisch zu äußern. Auch Richter müssen sich harsche Kritik gefallen lassen. Niemand soll in Deutschland mehr Angst haben müssen, seine persönliche Meinung frei zu äußern. Wer austeilt, der muss auch einstecken können.“
    BVerfG, Beschluss v. 28.7.2014, 1 BvR 482/13

    Wir sind jährlich mit mindestens 6000 Beschwerden konfrontiert, wenn um die Meinungsfreiheit gestritten wird. Das ist für uns nicht zu schaffen. Wir entscheiden nach der Wichtigkeit der Beschwerden. Wenn sich Amts- und Landgerichte nicht an die Grundsatzurteile des BverfG halten, so ist es nicht die Aufgabe des Verfassungsorgan, hier immer wieder korrigierend einzugreifen.
    1 BvR 1583/20

  • Thema von Dreigestirn im Forum Die Grossen lässt man...

    Verbrecherjustiz beim LG Gießen

    Friedliebendes altes Mieterehepaar muss Wohnung bis zum 30.04.2022 räumen, weil skrupellose profitgierige Immobilienspekulanten um den Büdinger Peter V. (seines Zeichens Betriebswirt, Steuerprüfer, Versicherungsvertreter) , und dem geldgeilen Anwalt Hartherz aus Hammersbach, Mieter mit alten sozialfreundlichen Mietverträgen, loswerden wollen.

    Die lobbyfreundliche Rechtsbeugerjustiz, bestehend aus der Präsidentin des LG Büdingen, Frau Schmidt Nentwig, Frau Meschkat, Frau Hainmüller, haben, ohne selbst zu unterschreiben, und ohne eine Urteilsbegründung beizufügen, nur darauf hingewiesen, dass ihnen die sachbezogene Kritik (Meinungsfreiheit) des Beklagten Mannes aus subjektiver Sichtweise nicht passe, und deswegen das Mietrecht für eine sofortige Räumung missbraucht werde, ohne gesetzlicher Grundlage. Der wahre Hintergrund aber ist, der Beklagte Mann, Whistleblower und Onlineblogger, muss dafür büßen, bez. seine friedliebende unschuldige Ehefrau, weil er Sauereien der Justizbehörden und der Staatsanwaltschaft Gießen öffentlich gemacht hat. Wenn Rechtsbeugerbanden zusammenhalten, dann hat das eine Wirkung wie in Russland, China und Nordkorea. Gewaltenteilung findet genau so wenig statt, wie mutiger Enthüllungs- und Aufklärungsjournalismus. Dem Anwalt der Beklagten, Alexander Frenzel, war anscheinend alles egal gewesen. Die mündliche Verhandlung wurde 8 Tage vorher angekündigt, obwohl nach der ZPO 14 Tage Mindestzeit vorgeschrieben sind. An den juristischen Zuständen hat sich seit dem 3. Reich und der DDR nichts geändert. Ob die Richterinnen privat gut mit der Immobilienmafia können, oder gar empfänglich für Geschenke sind, wir wissen es nicht.

    Auf jeden Fall wurde Richterin Scheuermann aus der ersten Instanz AG Büdingen kräftig in den Hintern getreten, die sich große Mühe gegeben hat, Recht und Gesetz nicht zu missbrauchen.

    Das Erstgericht hat die Klage dieser verlogenen Immobilienspekulanten zu recht abgewiesen, weil es erkannte, dass es sich bei den verbalen Auseinandersetzungen um wechselseitige Provokationen gehandelt hat, losgetreten von den Klägern selbst. Wer austeilt, muss auch einstecken können. Außerdem kann man das Mietrecht nicht dafür missbrauchen, wenn man sich subjektiv beleidigt fühlt. Da müssen schon schwerste Beleidigungen vorliegen. Die Auseinandersetzungen zwischen Hartherz und dem Beklagten dürfen nicht ins Mietrecht mit einfließen, weil ein Rechtsanwalt ein unabhängiger Berater ist, und kein Angestellter. Ein Anwalt hat genug eigene Möglichkeiten sich zu wehren, wenn er sich beleidigt fühlt. Einem „Schlüsselwurf“ hat das Gericht keinerlei Bedeutung zugemessen, weil Aussage gegen Aussage steht, und es keine neutralen Zeugen gibt. Der alte Mann hatte ausgesagt, ihm seien Briefkasten-Schlüsselchen aus der Hand gefallen, bei dem Versuch, diese in 2 Meter Abstand vor die Füße werfen zu wollen, wegen der Corona-Abstandsregeln. AG Büdingen Az.: 2 C 296/21

    Im Berufungsverfahren, vor dem LG Gießen, (Anwaltszwang) heulte sich der klagesüchtige und geldgierige Hartherz aus, und flehte, dass wenn er verbal vom Beklagten attackiert werde, dass auch ein Kündigungsgrund ist, weil er für die Kläger tätig sei.

    Laut BRAO §1 und BRAO §3 ist ein Anwalt lediglich unabhängiger Berater, und kein Angestellter der Auftraggeber.

    Dem soziopathischem Treiben, gegen Recht und Gesetz, haben die offensichtlich machtgeilen und lobbyverfilzte Richterinnen nachgegeben. Ihrer Meinung nach dürfen sie das Mietrecht missbrauchen, weil sie sich emotional verpflichtet fühlen, den inneren Zirkel (bestehend aus Richter, Staats- und Rechtsanwälten) beschützen zu müssen. Das Widerspruchsschreiben des Beklagten aus der ersten Instanz hat diese Rechtsbeugerrichterinnen genau so wenig interessiert, wie die Fristeinhaltung von zwei Wochen, die zwischen Terminverkündung und Verhandlung liegen muss. Besonders traurig, die friedliebende Ehefrau des Beklagten, die sich aus allem herausgehalten hat, wird mit hinein gezogen, und darf nun die Kosten übernehmen, die Verbrecher in schwarzen Roben zu verantworten haben. Landgericht Gießen Az.: 1 S 224/21

    Dazu der Anwalt des Beklagten, Alexander Frenzel aus Büdingen, der erst im Berufungsverfahren eingegriffen hat, ( im ersten Verfahren hat sich der Beklagte selber verteidigt) und dafür satte 1.280 Euro kassierte: (für einen Schriftsatz, und eine Terminwahrnehmung)

    „Ich habe meinem Mandanten, mit seiner Frau habe ich nie gesprochen, gesagt, Sie können von Glück reden, dass Sie vor dem AG Büdingen obsiegt haben. Richterin Scheuermann hat sich allergrößte Mühe gegeben, pro und kontra zu studieren, um dann ein gerechtes Urteil zu fällen, welches anhand der Beweislage mit dem Recht vereinbar ist.“

    „In den meisten Fällen sind unsere Richter, faul, dumm und machtbesessen. Die wollen am liebsten einen Vergleich, zu Lasten der Beklagten, damit für sie der Fall rasch erledigt ist.“

    „Da Sie sich aber damit nicht zufrieden geben, und sich außerdem mit Berufsjuristen anlegen, werden die Sie dafür in der Berufung eiskalt auflaufen lassen.“

    „Ich will Ihnen das gleich im Voraus sagen. Wenige Richter halten sich an Recht und Gesetz, viele Richter machen willkürlich das was sie wollen.“

    „Ich bin kein Anwalt, der gegen dieses Unrecht vorgehen wird. Ich vertrete Sie, so gut ich kann. Wenn das Ding in die Hose geht, dann ist das nicht mein Problem. Ein Säumnisurteil wird es nicht geben. Das Endurteil kann aber noch brutaler ausfallen.“

    In der Ukraine werden die Menschen ausgebombt aus Ihren Wohnungen. Menschen, die keinem etwas getan haben. Bei uns hier kommen juristische Abrissbirnen zum Einsatz, die friedliche Menschen juristisch und sozial zerstören.

    Deutschland ist kein funktionierender Rechtsstaat, solange Verbrecher in schwarzen Roben diktatorisch herrschen. Unsere Juristenmafia wird dafür sorgen, dass der Beklagte, der uns mit Prozessakten und Informationen versorgt hat, weiter verfolgt und bestraft wird.

    Diese Vorgehensweise kann man auch als „Stasijustiz“ bezeichnen. Der Kleine, der sich nur zum Teil selber verteidigen kann, bleibt auf der Strecke. Recht und Gesetz sind ein mieses dreckiges Geschäft.

    Unsere Systempresse wird uns ignorieren, oder auch bekämpfen. Macht nichts. Wir erreichen andere Justizopfer genau so, wie Leser aus Russland, China, dem Iran usw., die durch uns erfahren, was in Deutschland wirklich abgeht. Rechtsstaat und Menschenrechte funktionieren in Deutschland nicht, wenn es durchgeknallte Richter und korrupte Politiker nicht wollen.

    Wenn Sie nicht wollen, dass ein friedliebendes altes Ehepaar von 65 (körperlich schwerbehindert) und 59 Jahren im Mai diesen Jahres auf der Straße landet, weil rechtsbeugende Justizverbrecher schalten und walten dürfen, wie es ihnen beliebt,

    dann bieten Sie Wohnraum in Ortenberg oder Ranstadt Kernstadt an, über

    „Wohnungsangebot“ c/o Postfach 19, 63697 – Hirzenhain

    Für Syrer, Afghanen, Iraker, Nordafrikaner und Ukrainer wird genug getan.

    Wer hilft uns?

    Rede und Antwort erhalten Sie, wenn überhaupt, bei

    Präsidentin vom Landgericht Gießen,

    Frau Richterin Schmidt-Nentwig, c/o Ostanlage 15, 35390 Gießen

    Frau Richterin Hainmüller

    Frau Richterin Menschkat

    Frau Richterin Scheuermann, c/o Amtsgericht, Stiegelwiese 1, 63654 Büdingen

    Herr RA Alexander Frenzel, Bahnhofstraße 34, 63654 – Büdingen

    Herr RA Peter Hartherz, Langenbergheimer Str. 11-13, 63546 Hammersbach,

    Netzwerk Meinungsfreiheit Mittelhessen, Enthüllung und Aufklärung, 19.03.2022, Anonymisiert

  • Hartherz, der Liebling Gießener Richterinnen?

    Nach alle dem, was der frustriere Büdinger Anwalt Alexander Frenzel losgetreten hat, muss es im Gießener Landgericht drunter und drüber gehen. Recht und Gesetz bleiben auf der Strecke. Da werden Fristen zur Ladung für die mündliche Verhandlung nicht eingehalten. 8 Tage Schnellverfahren, trotz gesetzlich vorgeschriebener 14 Tage Mindestlaufzeit. Da werden weder Anwälte noch Kläger oder Beklagte geladen. Da wird die komplette Gerichtsakte von der 1. Instanz ignoriert, obwohl gesetzlich die vollständige Würdigung vorgeschrieben ist. Da streiten sich die Anwälte beider Seiten zum Schein. Da hat der Anwalt der Beklagten, die den ersten Prozess gewonnen haben, keinen Bock mehr, und schmeißt hin. Da bestimmt Hartherz die Regeln, und 3 Richterinnen spuren. Wenigsten hat dieser Anwalt ausgepackt und seine Klienten informiert.

    Im Stich gelassen, bleibt ein friedliches älteres Ehepaar auf der Strecke, weil 3 Richterinnen vor lauter Hass am Durchdrehen sind, und selber vermutlich keinen Bock auf sorgfältige Arbeit haben. Eine explosive Mischung, wo sich gleich und gleich gefunden haben. Da geht man auch über Leichen, wenn es sein muss.

    Wer ist dieser Lügner und Betrüger aus Hammersbach?

    Hartherz, „mein Bruder war ein Guter, und ist Opfer des politischen System geworden.“

    Auf vielen Seiten konnte man nachlesen (die meisten inzwischen deaktiviert), wo Peter Hartherz sich ausheulte, weil sein Bruder (Ex-Polizist aus Frankfurt) ein Guter gewesen sein soll, dem man mit Fehlurteilen und Kollegenmobbing in den Selbstmord getrieben habe.

    Fakt ist, nach 4 Jahren Prozessdauer wurde der seelisch gebrochene Mann vom Vorwurf der Körperverletzung im Amt freigesprochen. Dies gilt es zu respektieren.

    Was aber kritisch hinterfragt werden muss, warum der Verstorbene einen Abschiedsbrief hinterlassen hat, und für seinen Freitod private Gründe angab,- und warum Peter Hartherz diesen Brief nicht öffentlich macht? Kann es sein, dass Peter Hartherz seinen Bruder anwaltlich schlecht vertreten haben könnte, und dafür ordentlich abkassierte? Wer schäbig mit Bauersfrauen und Mieter umspringt, die keiner Fliege was getan haben, der muss sich fragen lassen, ob sein geldgierig verhaltensgestörtes Auftreten auch einem Familienmitglied geschadet haben könnte.(?)

    https://www.hna.de/hessen/anwalt-freitod…ing-613425.html

    Anwalt Hartherz, Freitod nach Mobbing

    Der Verdacht des Mobbings gegen Polizisten gipfelt in einer Aussage des Rechtsanwaltes Peter Hartherz aus dem südhessischen Hammersbach. Hartherz bestätigte gestern gegenüber unserer Zeitung einen Bericht von hr-info, nach dem sein Bruder – ein Kriminaloberkommissar – sich nach einer vier Jahre dauernden beruflichen Leidensgeschichte in seinem Dienstzimmer erschossen hat.

    Er sei ein engagierter Beamter gewesen, dem seine Arbeit zunächst immer Spaß gemacht habe. Nach der Festnahme eines Straftäters im Frankfurter Bahnhofsviertel sei er wegen Körperverletzung angezeigt worden. Zu Unrecht, wie sich herausstellte. Das stellte das Frankfurter Landgericht allerdings erst sechs Jahre später fest. Zwischenzeitlich sei der Beamte, so sein Bruder Peter Hartherz, zunächst suspendiert und dann in den Kriminaldauerdienst versetzt worden.

    Das Polizeipräsidium Frankfurt betonte, Vorwürfe von Beamten würden stets sorgfältig geprüft. Zum Fall des toten Kriminaloberkommissars sagte Pressesprecher Jürgen Linker unserer Zeitung, bei dem Beamten sei ein Abschiedsbrief gefunden worden. In diesem seien ausschließlich private Gründe für den Freitod aufgeführt worden. Nach dem Urteil des Landgerichts habe abgewartet werden müssen, bis dieses rechtskräftig sei. Das erkläre den langen Zeitraum bis zum Ende des Disziplinarverfahrens.

    Frankfurter Neue Presse vom 02.02.2010 / Lokales

    Frankfurt. Peter Hartherz ist Rechtsanwalt, aber mit seinen Äußerungen ist er nicht übermäßig vorsichtig. Seit ein paar Tagen spricht er in Fernsehen und Radio Klartext: Im Polizeipräsidium Frankfurt habe man seinem älteren Bruder schlimm mitgespielt. Und dieser sei nicht der erste und nicht der letzte Beamte gewesen, der dort „gemobbt“ wurde. Sein Bruder, so erzählt Hartherz, sei ein begeisterter Polizist gewesen: „Immer vorneweg, er suchte die Action.“ Dann habe man ihn „wegen eines unberechtigten Straf- und Disziplinarverfahrens“ einfach abserviert. Der Kriminaloberkommissar ist daran zerbrochen. Vor zwei Jahren, im Dezember 2007, nahm er sich das Leben.

    Hartherz und die Nähe zum Islamismus

    https://www.maroczone.de › … › Politik & Gesellschaft

    13.05.2010 — «Nein», sagt Abu Bilals Anwalt Peter Hartherz aus Hammersbach. Sein Mandant sei kein Islamist und habe weder etwas gesagt, noch etwas getan, …

    https://www.ksta.de/hr-info–ex-polizist…b=1627195231074

    Der Ex-Polizist hatte sich dem Hörfunksender zufolge unter dem Namen Abu Bilal dem Salafisten-Netzwerk Dawa FFM angeschlossen, gegen das seit Donnerstag ermittelt wird. 2010 wurde er frühpensioniert und kündigte an, nicht mehr als Prediger für die Vereinigung auftreten zu wollen. Laut hr-Info trat der Mann jedoch zuletzt in Video-Predigten für Millatu Ibrahim auf und bezeichnet sich darin als Hassprediger. (dpa/lhe)

    12.02.2019 Spiegel Online – Geld stinkt nicht.

    SPIEGEL Online: Ihre Mandanten – er ist Unternehmer – können sich das Verfahren leisten.

    Hartherz: Ja.

    SPIEGEL ONLINE: Hinzu kommt ja auch noch Ihr Honorar. Hat man bei so einem Streitwert als Anwalt nicht automatisch ein Interesse, möglichst viele Instanzen abzuklappern?

    Hartherz: Der Anwalt ist entweder ausschließlich im Sinne der Gerechtigkeit unterwegs oder er fasst seine Tätigkeit professionell auf. Und da gehört natürlich dazu, dass man Geld verdienen will.

    *Wir haben uns innerlich auf Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmeaktionen vorbereitet.

    Wir rechnen jederzeit mit Geldbußen und Freiheitsentzug.

    Wir rechnen auch mit Sabotageaktionen gegen all unsere Blogs, Homepages, Foren, und Communitygruppen. Derzeit um die 30 an der Zahl. Wenn eine Seite zerstört wird, dann eröffnen wir 10 weitere Seiten. Schade, dass es in diesem lobbyverfilzten Staat soweit kommen konnte.

    Mit Schweigen verändert man nichts.

    enthuellungundaufklaerung@projekt.meinungsfreiheit 06.03.2022 Enthüllung und Information gehört zur Meinungs- und Bildungsfreiheit

  • Wir klären auf:

    Viele unserer Leser haben selber Erfahrungen mit Immobilienspekulanten gemacht, und wissen, mit welchen rabiaten Methoden gegen Mieter vorgegangen wird. Meist fängt es mit Mobbing an, geht über Sachbeschädigungen, und endet in Klagelawinen skrupelloser geldgieriger Anwälte.

    Wir sind gefragt worden, was geht bei Euch ab mit diesem Hartherz und dem Landgericht in Gießen? Da blickt man kaum noch durch?

    Wir vom „Netzwerk Freie Meinungsäußerung“ können über den jetzigen Zustand nur spekulativ Vermutungen anstellen. Deshalb haben wir die Strafanzeige, die bereits im Januar gestellt wurde, und eigentlich alles beinhaltet, hier eingearbeitet. Rechtsanwälte/Richter genießen Berufsbezogen keinen Persönlichkeitsschutz, und müssen sich, in Ausübung ihres Amtes, öffentliche Kritiken und Enthüllungen gefallen lassen.

    Sehr geehrte Damen und Herren! (Hess. Kriminalbehörden) 16.01.2022, 17:53 Uhr

    Hiermit zeige ich an, den Straftatbestand des vorsätzlichen Betrug nach § 263 StGB

    gegen

    den Hausverwalter der Immobilie: Wilhelm Leuschner Straße 22, 63697 Hirzenhain,

    Herrn: XXXXXXXXXX, Büdingen

    und dessen Lobbyanwalt,

    Herrn: RA Peter Hartherz, Langenbergheimer Str. 11-13, 63546 Hammersbach,

    den Vermietern: XXXXXX und XXXXXX, München

    wegen Beihilfe durch Unterschreiben einer Anwaltsgeneralvollmacht vom 27.11.2020

    Da der Verdacht einer möglichen Geldwäsche / Steuerhinterziehung im Raum steht,

    Vortäuschen eines Kaufvertrag zum 01.10.2020, der nie vorgelegt wurde,

    wird Verdacht gegen die oben genannten und gegen die Verkäufer:

    XXXXXX und XXXXXX, Frankfurt

    erhoben.

    Das AG Büdingen hat unter dem Az.: Az.: 2 C 296/21

    geurteilt, dass die Klage der hier Angezeigten auf fristlose / ordentliche Kündigung der Mietwohnung keine Aussicht auf Erfolg habe, weil wer kein Vermieter ist, auch nicht kündigen könne. Das gilt auch, wenn man im Nachhinein Vermieter (Immobilienbesitzer) wird, und sich auf Vorkommnisse beruft, die vor der Zeit liegen.

    Der Vorsatz liegt darin begründet, dass der Prozessbevollmächtigte Peter Hartherz Berufung bei dem LG Gießen Az.: 1 S 224/21, eingelegt hat, mit der gleichen Vorspiegelung falscher Tatsachen, in der Hoffnung, auf einen Richter zu treffen, welcher der Immobilienlobby wohlgesonnen sein könnte.

    Weil die Kläger Anfang Februar 2021 meinen Briefkasten unwidersprochen zerstört haben, habe ich seinerzeit die Staatsanwaltschaft Gießen eingeschaltet. Az.: 801 Js 7196/21

    Das Verfahren wegen Sachbeschädigung wurde lediglich wegen Geringfügigkeit eingestellt, ich auf dem Weg der Privatklage verwiesen.

    Außerdem gab es noch die Belehrung wegen der Begleitumstände, dass eine streitbare Auseinandersetzung zunächst vor ein Ortsgericht gehört, oder einem Schlichtungsgericht, wenn keine persönlichen Gespräche zustande kommen. Erst danach sollte man die Zivilgerichte einschalten.

    Auch das beweist den Vorsatz.

    Mieter so lange provozieren, bis die sich verbal zur Wehr setzen, dann zum Anwalt rennen, um Zwangsräumung betteln, und daraus auch noch Kapital schlagen wollen, weil der friedliebende Mieter Schadensersatz leisten soll, plus Übernahme der Anwalts- und Gerichtskosten,- erfüllt den Straftatbestand des Betrug, hier arglistige Täuschung.

    Die komplette Aktenlage ist in der Anwaltskanzlei des Peter Hartherz einzusehen, oder von den Gerichten anzufordern.

    Diverse Beweise als Anlagen anbei

    Vorfälle im Ablauf:

    05.09.2020 =

    Bieterverfahren durch Krauss Immobilien Frankfurt / Main

    Mit Besichtigung aller 5 Wohneinheiten.

    Damals zugegen, unter 7 Bewerbern, ein gewisser XXXXXX Büdingen, ohne Personalausweis.

    01.10.2020 =

    Dieser Herr XXXXXX Büdingen fährt mit einem Mercedes und Anhänger auf den Parkplatz, stellt die Einfahrt und Teile vom Gehweg zu, ausgerüstet mit einem Haustürschlüssel und Wohnungsschlüssel für die leer stehende Wohnung Parterre rechts.

    OKT. 2020 =

    XXX Büdingen ruft mit unterdrückter Nummer bei mir an, seine Kinder hätten das Haus gekauft, und seien die neuen Vermieter. Deshalb wollen auch sie die Wohnung, zusammen mit einem Gutachter, besichtigen.

    OKT. 2020 =

    Ca. 2 Tage später erscheinen die Genannten mit 4 Personen im Flurbereich des DG. Ich habe gefragt, ob die „Neubesitzer“ etwas schriftliches vorlegen könnten, woraus ersichtlich ist, dass sie die tatsächlichen rechtmäßigen Besitzer der Immobilie sind.(?) Dies wurde verneint.

    Ich habe dann geantwortet, dass es komisch ist, die Katze ungesehen im Sack zu kaufen, zumal man erst besichtigt und begutachtet, und sich danach entscheidet. Weil die Leute aber einen vernünftigen Eindruck hinterlassen haben, habe ich sie, zu jeweils 2 Personen, in meine Wohnung gelassen. Der Name des „Gutachter“ wurde verheimlicht.

    Als ich XXXXXX München fragte, ob sie und ihr Mann die tatsächlich geforderten 220.000 Euro gezahlt haben, die der Verkäufer als Mindestgebot ausgerufen hatte, bekam ich zur Antwort: „Noch ist kein Geld geflossen.“

    NOV. 2020 =

    An einem Sonntagmorgen (Störung des Hausfrieden) wurde meine Frau XXXXXX von Herrn XXXXXX Büdingen im Außenbereich belästigt, mit der Forderung, er wolle unsere Briefkastenschlüssel haben, weil ihm dieser schöne regengeschützte DIN A 4 Briefkasten ein Dorn im Auge sei, der weg müsse. Meine Frau wollte dann wissen, mit welchem Recht er das fordere, und ob er sich nicht einmal mit Adresse, Telefonnummer und Email vorstellen wolle,- bekam sie patzig zur Antwort, dass alles zu seiner Zeit bekannt gegeben werde. Meine Frau berichtete mir, worauf ich mit meiner körperlichen Schwerbehinderung vom DG zur Haustür gekrochen bin. Dort habe ich diesen Herren XXXX Büdingen in einem sehr lauten Ton zur Rede gestellt, was er glaube, wer er sei, und wie weit er es mit uns treiben könne? Er wird nie mein Chef sein, höchstens ein kleiner dienstleistender Vermieter, wenn überhaupt.

    18.11.2020 =

    Der Nocheigentümer XXXXXX Frankfurt teilt schriftlich mit, dass die Immobilie zum 01.12.2020 an das Ehepaar XXXXXX München übergeht. Dabei erfuhr ich dann die Postanschrift der XXXXXX München, plus deren Bankverbindung.

    Auch bedankt sich XXXXXX Frankfurt schriftlich für das angenehme Mieterverhältnis von 2006 bis 2020.

    Ich habe diese „Neubesitzer“ angeschrieben, dass es so nicht weitergehen kann, dass wir hier im Haus von Herrn XXXXXX Büdingen belogen und schikaniert werden.

    Daraufhin haben die ihren Anwalt (Hartherz) eingeschaltet, der, nachdem der Grundbucheintrag am 10.12.2020 erfolgte, umgehend die Kündigung wegen angeblicher Herabwürdigung und Ehrverletzung vom Stapel gelassen hat. Kurz zuvor hat eine Frau XXXXXX die leer stehende Wohnung Parterre rechts bezogen, und ihren Mietvertrag bei XXXXXX Büdingen unterschrieben.

    FEB. 2021 =

    Anfang des Monat wurde mein Briefkasten in einer Nacht und Nebelaktion zerstört, in dem man Metall in das Schloss drückte.

    Ich stellte sofort Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Gießen, und gab gegenüber den XXXXXX München schriftlich bekannt, dass ich diesen Schaden, in Höhe von 30 Euro, von der Miete abziehen werde.

    Gegen Ende des Monat standen XXXXXX München und XXXX Büdingen unangekündigt zu dritt im Flur des DG, und wollten von mir eine Unterschrift auf ein vorgefertigtes Papier, erpressen. Entweder ich unterschreibe sofort, und erhalte im Gegenzug einen regendurchlässigen DIN A 5 Briefkasten der billigen Variante, oder ich erhalte nichts.

    Daraufhin habe ich die beiden Briefkastenschlüssel vom kaputten Kasten geholt, jeweils 2 – 3 Gramm schwer, und wollte sie, wegen der Corona-Abstandsregeln, die Treppe flach runter werfen, sodass die Schlüssel in ca. 2 Meter Abstand liegen bleiben würden. Beim Versuch sind mir aber beide Schlüssel aus der Hand zu Boden gefallen. Einen der Schlüssel habe ich durch das Treppengelände geschnickt, der dann im 1. Stock liegen geblieben ist. Da sich die Vermieter mit ihrem Hausverwalter auf der Zwischenebene aufgehalten haben, zwischen oberer und unterer Treppe, war deren Gesundheit nie in Gefahr gewesen.

    Hartherz hat auf Grund des Vorfall eine versuchte Körperverletzung konstruiert, um von strafrechtlichen Verfehlungen seiner Mandantschaft abzulenken. Warum hat er keine Strafanzeige gestellt? Weil er wusste, die Kripo würde ihn nicht für voll nehmen.

    24.08.2021=

    Das Amtsgericht Büdingen hat sämtliche Klagen der Vermieter als unbegründet abgewiesen. Gleichzeitig wurde gerügt, dass man sich durch Vorspiegelung falscher Tatsachen eine Wohnungsbesichtigung erschlichen hat.

    24.12.2021=

    Nach drei Monaten der Untätigkeit, hat Hartherz vor dem LG Gießen eine Berufungsbegründung eingereicht, die identisch mit der Klage aus der ersten Instanz ist, somit den Berufungskriterien nicht stand hält. Darin behauptet er abermals, es gäbe einen Kaufvertrag zum 01.10.2020 zwischen XXXXXX Frankfurt und XXXXXX München.

    Da XXXXXX Frankfurt im Bieterverfahren 220.000 Euro gefordert hat, laut Grundbucheintrag aber nur 150.000 Euro gezahlt wurden, besteht der hinreichende Verdacht auf Geldwäsche und Steuerhinterziehung. XXXXX Frankfurt hätte nie Haustürschlüssel und Wohnungsschlüssel an XXXXXX München/Büdingen rausgerückt, wenn nicht im SEP/OKT 2020 schon Gelder geflossen sind.

    16.02.2022

    ————————————————————————————————-

    Wir erläutern die Problematik:

    Der Mieterverein Friedberg mit seinem Rechtsschutz hat sich verweigert und versagt. Der Grund liegt auf der Hand. Es gibt ein ungeschriebenes Gesetz unter den Berufsjuristen (Richter, Staats- und Rechtsanwälte) wonach man die Klienten bekämpft, die es wagen, sich kritisch mit diesen Leuten anzulegen. „Pack schlägt sich, Pack verträgt sich.“ Das bedeutet, in Gerichtsverhandlungen brüllen die gegeneinander los, beleidigen und bedrohen sich untereinander unter dem Schutz der freien Meinung,- werden sie aber sachbezogen von juristischen Laien (u.a. Studienabbrecher) kritisiert, dann halten sie zusammen, und wollen von Meinungsfreiheit nichts mehr wissen.

    Man kann sich das so vorstellen; wenn ein Priester oder Pfarrer sich an Kinder vergangen hat, dann wird aus dem Täter juristisch ein Opfer gemacht, und aus dem Opfer ein Täter. Man konstruiert willkürlich üble Nachrede und Verleumdung, dann war es das für Juristen ohne Gewissen. Richter und Staatsanwälte sind sich ihrer Macht bewusst, werden nicht kontrolliert, nicht bestraft.

    Dieser Schwachpunkt, eines funktionierenden Rechtsstaat unwürdig, hat ein RA Hartherz geschickt zu nutzen verstanden.

    Bei der ersten Instanz vor dem AG Büdingen konnte man sich selber verteidigen, ohne Anwalt. Alles was einem zur Entlastung dienlich erschien, konnte schriftlich eingereicht werden. Das hat dann dazu geführt, dass sich die zuständige Richterin Scheuermann, allergrößte Mühe gegeben hat, um dem demokratischen Recht gerecht zu werden. Am Ende wurde die Kündigungsklage abgewiesen.

    Zugute kommt den Klägern jetzt, dass beim LG Gießen schlampig gearbeitet wird. Dort wird kein großer Wert auf Vorschriften und Gesetze gelegt. Man sollte sich auf allen Ebenen selber verteidigen dürfen. Stattdessen sind Recht und Gesetz zu einem miesen dreckiges Geschäft verkommen.

    Die mündliche Verhandlung vom 02.03. hätte so nie stattfinden dürfen, und müsste neu angesetzt werden. Die Frist zur Terminbestimmung muss mindestens 2 Wochen betragen, damit man sich gründlich, zusammen mit seinem Anwalt, auf den Prozess vorbereiten kann.

    Was hat der Anwalt des Beklagten, Alexander Frenzel aus Büdingen, der immerhin satte 1.280 Euro genommen hat, dafür, dass er einen anständigen Job machen sollte, getan? Er hat einen Tag vor der mündlichen Verhandlung angerufen, und gefragt, ob der Klient eine Vorladung vom Gericht bekommen hätte? Nein, hat er nicht. Er hat nur von der Sekretärin eine Mail bekommen, mit der Terminsbestimmung. Dazu die Info, dass sich der Anwalt im Krankenstand befinde.

    RA Frenzel hat lediglich angeboten, dass sein Klient mit ihm zum Gericht fahren könne. Der Klient reagierte, „was soll ich da? Ich wurde nicht vorgeladen, und ein Rederecht habe ich auch nicht.“

    Dann kam dieser berüchtigte Tag mit der mündlichen Verhandlung, (es wurde ausführlich im Blog darüber berichtet) mit den Telefonaten.

    Locker flockig kam von RA Frenzel die Mitteilung, der Klient könne sich auf eine fristlose Kündigung mit Zwangsräumung vorbereiten. Die Richterin habe den Eindruck hinterlassen, dass sie die Gerichtsakten der ersten Instanz (obwohl gesetzlich vorgegeben) nicht studiert hat, und sich sofort auf die Seite der Kläger gestellt, die allesamt, und gut gelaunt, vor Gericht erschienen sind. Er, RA Frenzel, könne nichts mehr für seinen Klienten tun. Damit sei die Sache erledigt. Das Urteil würde in den nächsten 2 Wochen zugestellt. Als Grund gab er an, die Richterin wolle das geltende Mietrecht missbrauchen, weil sich der Klient mit dem Klägeranwalt Hartherz überworfen hat. Mal gewinnt man, mal verliert man. Tschüs und Auf Wiedersehen. Der Rest interessiert nicht mehr. 1.280 Euro, ohne ein Dankeschön.

    Was wir von dieser Geschichte halten?

    Vermutlich wurde im Vorfeld hin und her telefoniert, und ausgelotet, ob man mit einem Kläger- freundlichen Vergleich die Sache schnell und bequem vom Tisch bekommen könne. Weil das nicht gelungen ist, hat man frustriert nach einem Weg gesucht, wie man den Beklagten fertig machen kann, und der dabei chancenlos bleibt.

    Man ist sich dann sehr schnell einig geworden, und hat ein Schlupfloch gefunden. Die Aktion mit dem Briefkastenschlüssel, die von RA Frenzel nicht eindeutig widerlegt wurde.

    Halten sie, Herr Frenzel, still, erzählen Sie Ihrem Mandanten etwas vom Pferd, und wenn das schriftliche Urteil ergangen ist, dann ist der Drops gelutscht. Hinterhältiger Knalleffekt.

    Womit aber alle Beteiligten nicht gerechnet haben, ist die hier eingestellte Strafanzeige vom 16.02.2022, 17:53 Uhr, hlka (at) polizei (dot) hessen (Dot) de beweiskräftig per Email abgesendet.

    Alleine schon unter diesen Voraussetzungen hätte das LG Gießen alle Beteiligten anhören müssen, um sich Klarheit zu verschaffen. Aussage gegen Aussage, statt einer Rudelbildungsbehauptung nachzugeben.

    Wer aber stinkfaul und bequem, vorbei an Recht und Gesetz, alles vom Tisch haben will, der handelt so, wie in diesem Fall. Zurück bleiben ehrliche, fleißige, friedfertige Menschen, die im Grunde nur ihre Ruhe haben wollen.

    Wenn Ihr weitere Fragen habt, dann tut dies über die Kommentarfunktion hirzenhain.wordpress.com, weil wir notgedrungen, zum Selbstschutz, anonym auftreten müssen.

    Darüber hinaus werden sicherlich auskunftsfreudig in Erscheinung treten:

    Stichwort: : Az.: 1 S 224/21 Berufungsverfahren LG Gießen

    Az.: 2 C 296/21 Erstinstanz AG Büdingen

    die Präsidentin vom Landgericht Gießen,

    Frau Schmidt-Nentwig, c/o Ostanlage 15, 35390 Gießen

    Herr RA Alexander Frenzel, Bahnhofstraße 34, 63654 – Büdingen

    Herr RA Peter Hartherz, Langenbergheimer Str. 11-13, 63546 Hammersbach,

    wer nichts zu verbergen hat, der wird, der Wahrheit verpflichtet, reagieren.

    Gießen, 05.03.2022

  • Wir klären auf:

    Viele unserer Leser haben selber Erfahrungen mit Immobilienspekulanten gemacht, und wissen, mit welchen rabiaten Methoden gegen Mieter vorgegangen wird. Meist fängt es mit Mobbing an, geht über Sachbeschädigungen, und endet in Klagelawinen skrupelloser geldgieriger Anwälte.

    Wir sind gefragt worden, was geht bei Euch ab mit diesem Hartherz und dem Landgericht in Gießen? Da blickt man kaum noch durch?

    Wir vom „Netzwerk Freie Meinungsäußerung“ können über den jetzigen Zustand nur spekulativ Vermutungen anstellen. Deshalb haben wir die Strafanzeige, die bereits im Januar gestellt wurde, und eigentlich alles beinhaltet, hier eingearbeitet. Rechtsanwälte/Richter genießen Berufsbezogen keinen Persönlichkeitsschutz, und müssen sich, in Ausübung ihres Amtes, öffentliche Kritiken und Enthüllungen gefallen lassen.

    Sehr geehrte Damen und Herren! (Hess. Kriminalbehörden) 16.01.2022, 17:53 Uhr

    Hiermit zeige ich an, den Straftatbestand des vorsätzlichen Betrug nach § 263 StGB

    gegen

    den Hausverwalter der Immobilie: Wilhelm Leuschner Straße 22, 63697 Hirzenhain,

    Herrn: XXXXXXXXXX, Büdingen

    und dessen Lobbyanwalt,

    Herrn: RA Peter Hartherz, Langenbergheimer Str. 11-13, 63546 Hammersbach,

    den Vermietern: XXXXXX und XXXXXX, München

    wegen Beihilfe durch Unterschreiben einer Anwaltsgeneralvollmacht vom 27.11.2020

    Da der Verdacht einer möglichen Geldwäsche / Steuerhinterziehung im Raum steht,

    Vortäuschen eines Kaufvertrag zum 01.10.2020, der nie vorgelegt wurde,

    wird Verdacht gegen die oben genannten und gegen die Verkäufer:

    XXXXXX und XXXXXX, Frankfurt

    erhoben.

    Das AG Büdingen hat unter dem Az.: Az.: 2 C 296/21

    geurteilt, dass die Klage der hier Angezeigten auf fristlose / ordentliche Kündigung der Mietwohnung keine Aussicht auf Erfolg habe, weil wer kein Vermieter ist, auch nicht kündigen könne. Das gilt auch, wenn man im Nachhinein Vermieter (Immobilienbesitzer) wird, und sich auf Vorkommnisse beruft, die vor der Zeit liegen.

    Der Vorsatz liegt darin begründet, dass der Prozessbevollmächtigte Peter Hartherz Berufung bei dem LG Gießen Az.: 1 S 224/21, eingelegt hat, mit der gleichen Vorspiegelung falscher Tatsachen, in der Hoffnung, auf einen Richter zu treffen, welcher der Immobilienlobby wohlgesonnen sein könnte.

    Weil die Kläger Anfang Februar 2021 meinen Briefkasten unwidersprochen zerstört haben, habe ich seinerzeit die Staatsanwaltschaft Gießen eingeschaltet. Az.: 801 Js 7196/21

    Das Verfahren wegen Sachbeschädigung wurde lediglich wegen Geringfügigkeit eingestellt, ich auf dem Weg der Privatklage verwiesen.

    Außerdem gab es noch die Belehrung wegen der Begleitumstände, dass eine streitbare Auseinandersetzung zunächst vor ein Ortsgericht gehört, oder einem Schlichtungsgericht, wenn keine persönlichen Gespräche zustande kommen. Erst danach sollte man die Zivilgerichte einschalten.

    Auch das beweist den Vorsatz.

    Mieter so lange provozieren, bis die sich verbal zur Wehr setzen, dann zum Anwalt rennen, um Zwangsräumung betteln, und daraus auch noch Kapital schlagen wollen, weil der friedliebende Mieter Schadensersatz leisten soll, plus Übernahme der Anwalts- und Gerichtskosten,- erfüllt den Straftatbestand des Betrug, hier arglistige Täuschung.

    Die komplette Aktenlage ist in der Anwaltskanzlei des Peter Hartherz einzusehen, oder von den Gerichten anzufordern.

    Diverse Beweise als Anlagen anbei

    Vorfälle im Ablauf:

    05.09.2020 =

    Bieterverfahren durch Krauss Immobilien Frankfurt / Main

    Mit Besichtigung aller 5 Wohneinheiten.

    Damals zugegen, unter 7 Bewerbern, ein gewisser XXXXXX Büdingen, ohne Personalausweis.

    01.10.2020 =

    Dieser Herr XXXXXX Büdingen fährt mit einem Mercedes und Anhänger auf den Parkplatz, stellt die Einfahrt und Teile vom Gehweg zu, ausgerüstet mit einem Haustürschlüssel und Wohnungsschlüssel für die leer stehende Wohnung Parterre rechts.

    OKT. 2020 =

    XXX Büdingen ruft mit unterdrückter Nummer bei mir an, seine Kinder hätten das Haus gekauft, und seien die neuen Vermieter. Deshalb wollen auch sie die Wohnung, zusammen mit einem Gutachter, besichtigen.

    OKT. 2020 =

    Ca. 2 Tage später erscheinen die Genannten mit 4 Personen im Flurbereich des DG. Ich habe gefragt, ob die „Neubesitzer“ etwas schriftliches vorlegen könnten, woraus ersichtlich ist, dass sie die tatsächlichen rechtmäßigen Besitzer der Immobilie sind.(?) Dies wurde verneint.

    Ich habe dann geantwortet, dass es komisch ist, die Katze ungesehen im Sack zu kaufen, zumal man erst besichtigt und begutachtet, und sich danach entscheidet. Weil die Leute aber einen vernünftigen Eindruck hinterlassen haben, habe ich sie, zu jeweils 2 Personen, in meine Wohnung gelassen. Der Name des „Gutachter“ wurde verheimlicht.

    Als ich XXXXXX München fragte, ob sie und ihr Mann die tatsächlich geforderten 220.000 Euro gezahlt haben, die der Verkäufer als Mindestgebot ausgerufen hatte, bekam ich zur Antwort: „Noch ist kein Geld geflossen.“

    NOV. 2020 =

    An einem Sonntagmorgen (Störung des Hausfrieden) wurde meine Frau XXXXXX von Herrn XXXXXX Büdingen im Außenbereich belästigt, mit der Forderung, er wolle unsere Briefkastenschlüssel haben, weil ihm dieser schöne regengeschützte DIN A 4 Briefkasten ein Dorn im Auge sei, der weg müsse. Meine Frau wollte dann wissen, mit welchem Recht er das fordere, und ob er sich nicht einmal mit Adresse, Telefonnummer und Email vorstellen wolle,- bekam sie patzig zur Antwort, dass alles zu seiner Zeit bekannt gegeben werde. Meine Frau berichtete mir, worauf ich mit meiner körperlichen Schwerbehinderung vom DG zur Haustür gekrochen bin. Dort habe ich diesen Herren XXXX Büdingen in einem sehr lauten Ton zur Rede gestellt, was er glaube, wer er sei, und wie weit er es mit uns treiben könne? Er wird nie mein Chef sein, höchstens ein kleiner dienstleistender Vermieter, wenn überhaupt.

    18.11.2020 =

    Der Nocheigentümer XXXXXX Frankfurt teilt schriftlich mit, dass die Immobilie zum 01.12.2020 an das Ehepaar XXXXXX München übergeht. Dabei erfuhr ich dann die Postanschrift der XXXXXX München, plus deren Bankverbindung.

    Auch bedankt sich XXXXXX Frankfurt schriftlich für das angenehme Mieterverhältnis von 2006 bis 2020.

    Ich habe diese „Neubesitzer“ angeschrieben, dass es so nicht weitergehen kann, dass wir hier im Haus von Herrn XXXXXX Büdingen belogen und schikaniert werden.

    Daraufhin haben die ihren Anwalt (Hartherz) eingeschaltet, der, nachdem der Grundbucheintrag am 10.12.2020 erfolgte, umgehend die Kündigung wegen angeblicher Herabwürdigung und Ehrverletzung vom Stapel gelassen hat. Kurz zuvor hat eine Frau XXXXXX die leer stehende Wohnung Parterre rechts bezogen, und ihren Mietvertrag bei XXXXXX Büdingen unterschrieben.

    FEB. 2021 =

    Anfang des Monat wurde mein Briefkasten in einer Nacht und Nebelaktion zerstört, in dem man Metall in das Schloss drückte.

    Ich stellte sofort Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Gießen, und gab gegenüber den XXXXXX München schriftlich bekannt, dass ich diesen Schaden, in Höhe von 30 Euro, von der Miete abziehen werde.

    Gegen Ende des Monat standen XXXXXX München und XXXX Büdingen unangekündigt zu dritt im Flur des DG, und wollten von mir eine Unterschrift auf ein vorgefertigtes Papier, erpressen. Entweder ich unterschreibe sofort, und erhalte im Gegenzug einen regendurchlässigen DIN A 5 Briefkasten der billigen Variante, oder ich erhalte nichts.

    Daraufhin habe ich die beiden Briefkastenschlüssel vom kaputten Kasten geholt, jeweils 2 – 3 Gramm schwer, und wollte sie, wegen der Corona-Abstandsregeln, die Treppe flach runter werfen, sodass die Schlüssel in ca. 2 Meter Abstand liegen bleiben würden. Beim Versuch sind mir aber beide Schlüssel aus der Hand zu Boden gefallen. Einen der Schlüssel habe ich durch das Treppengelände geschnickt, der dann im 1. Stock liegen geblieben ist. Da sich die Vermieter mit ihrem Hausverwalter auf der Zwischenebene aufgehalten haben, zwischen oberer und unterer Treppe, war deren Gesundheit nie in Gefahr gewesen.

    Hartherz hat auf Grund des Vorfall eine versuchte Körperverletzung konstruiert, um von strafrechtlichen Verfehlungen seiner Mandantschaft abzulenken. Warum hat er keine Strafanzeige gestellt? Weil er wusste, die Kripo würde ihn nicht für voll nehmen.

    24.08.2021=

    Das Amtsgericht Büdingen hat sämtliche Klagen der Vermieter als unbegründet abgewiesen. Gleichzeitig wurde gerügt, dass man sich durch Vorspiegelung falscher Tatsachen eine Wohnungsbesichtigung erschlichen hat.

    24.12.2021=

    Nach drei Monaten der Untätigkeit, hat Hartherz vor dem LG Gießen eine Berufungsbegründung eingereicht, die identisch mit der Klage aus der ersten Instanz ist, somit den Berufungskriterien nicht stand hält. Darin behauptet er abermals, es gäbe einen Kaufvertrag zum 01.10.2020 zwischen XXXXXX Frankfurt und XXXXXX München.

    Da XXXXXX Frankfurt im Bieterverfahren 220.000 Euro gefordert hat, laut Grundbucheintrag aber nur 150.000 Euro gezahlt wurden, besteht der hinreichende Verdacht auf Geldwäsche und Steuerhinterziehung. XXXXX Frankfurt hätte nie Haustürschlüssel und Wohnungsschlüssel an XXXXXX München/Büdingen rausgerückt, wenn nicht im SEP/OKT 2020 schon Gelder geflossen sind.

    16.02.2022

    ————————————————————————————————-

    Wir erläutern die Problematik:

    Der Mieterverein Friedberg mit seinem Rechtsschutz hat sich verweigert und versagt. Der Grund liegt auf der Hand. Es gibt ein ungeschriebenes Gesetz unter den Berufsjuristen (Richter, Staats- und Rechtsanwälte) wonach man die Klienten bekämpft, die es wagen, sich kritisch mit diesen Leuten anzulegen. „Pack schlägt sich, Pack verträgt sich.“ Das bedeutet, in Gerichtsverhandlungen brüllen die gegeneinander los, beleidigen und bedrohen sich untereinander unter dem Schutz der freien Meinung,- werden sie aber sachbezogen von juristischen Laien (u.a. Studienabbrecher) kritisiert, dann halten sie zusammen, und wollen von Meinungsfreiheit nichts mehr wissen.

    Man kann sich das so vorstellen; wenn ein Priester oder Pfarrer sich an Kinder vergangen hat, dann wird aus dem Täter juristisch ein Opfer gemacht, und aus dem Opfer ein Täter. Man konstruiert willkürlich üble Nachrede und Verleumdung, dann war es das für Juristen ohne Gewissen. Richter und Staatsanwälte sind sich ihrer Macht bewusst, werden nicht kontrolliert, nicht bestraft.

    Dieser Schwachpunkt, eines funktionierenden Rechtsstaat unwürdig, hat ein RA Hartherz geschickt zu nutzen verstanden.

    Bei der ersten Instanz vor dem AG Büdingen konnte man sich selber verteidigen, ohne Anwalt. Alles was einem zur Entlastung dienlich erschien, konnte schriftlich eingereicht werden. Das hat dann dazu geführt, dass sich die zuständige Richterin Scheuermann, allergrößte Mühe gegeben hat, um dem demokratischen Recht gerecht zu werden. Am Ende wurde die Kündigungsklage abgewiesen.

    Zugute kommt den Klägern jetzt, dass beim LG Gießen schlampig gearbeitet wird. Dort wird kein großer Wert auf Vorschriften und Gesetze gelegt. Man sollte sich auf allen Ebenen selber verteidigen dürfen. Stattdessen sind Recht und Gesetz zu einem miesen dreckiges Geschäft verkommen.

    Die mündliche Verhandlung vom 02.03. hätte so nie stattfinden dürfen, und müsste neu angesetzt werden. Die Frist zur Terminbestimmung muss mindestens 2 Wochen betragen, damit man sich gründlich, zusammen mit seinem Anwalt, auf den Prozess vorbereiten kann.

    Was hat der Anwalt des Beklagten, Alexander Frenzel aus Büdingen, der immerhin satte 1.280 Euro genommen hat, dafür, dass er einen anständigen Job machen sollte, getan? Er hat einen Tag vor der mündlichen Verhandlung angerufen, und gefragt, ob der Klient eine Vorladung vom Gericht bekommen hätte? Nein, hat er nicht. Er hat nur von der Sekretärin eine Mail bekommen, mit der Terminsbestimmung. Dazu die Info, dass sich der Anwalt im Krankenstand befinde.

    RA Frenzel hat lediglich angeboten, dass sein Klient mit ihm zum Gericht fahren könne. Der Klient reagierte, „was soll ich da? Ich wurde nicht vorgeladen, und ein Rederecht habe ich auch nicht.“

    Dann kam dieser berüchtigte Tag mit der mündlichen Verhandlung, (es wurde ausführlich im Blog darüber berichtet) mit den Telefonaten.

    Locker flockig kam von RA Frenzel die Mitteilung, der Klient könne sich auf eine fristlose Kündigung mit Zwangsräumung vorbereiten. Die Richterin habe den Eindruck hinterlassen, dass sie die Gerichtsakten der ersten Instanz (obwohl gesetzlich vorgegeben) nicht studiert hat, und sich sofort auf die Seite der Kläger gestellt, die allesamt, und gut gelaunt, vor Gericht erschienen sind. Er, RA Frenzel, könne nichts mehr für seinen Klienten tun. Damit sei die Sache erledigt. Das Urteil würde in den nächsten 2 Wochen zugestellt. Als Grund gab er an, die Richterin wolle das geltende Mietrecht missbrauchen, weil sich der Klient mit dem Klägeranwalt Hartherz überworfen hat. Mal gewinnt man, mal verliert man. Tschüs und Auf Wiedersehen. Der Rest interessiert nicht mehr. 1.280 Euro, ohne ein Dankeschön.

    Was wir von dieser Geschichte halten?

    Vermutlich wurde im Vorfeld hin und her telefoniert, und ausgelotet, ob man mit einem Kläger- freundlichen Vergleich die Sache schnell und bequem vom Tisch bekommen könne. Weil das nicht gelungen ist, hat man frustriert nach einem Weg gesucht, wie man den Beklagten fertig machen kann, und der dabei chancenlos bleibt.

    Man ist sich dann sehr schnell einig geworden, und hat ein Schlupfloch gefunden. Die Aktion mit dem Briefkastenschlüssel, die von RA Frenzel nicht eindeutig widerlegt wurde.

    Halten sie, Herr Frenzel, still, erzählen Sie Ihrem Mandanten etwas vom Pferd, und wenn das schriftliche Urteil ergangen ist, dann ist der Drops gelutscht. Hinterhältiger Knalleffekt.

    Womit aber alle Beteiligten nicht gerechnet haben, ist die hier eingestellte Strafanzeige vom 16.02.2022, 17:53 Uhr, hlka (at) polizei (dot) hessen (Dot) de beweiskräftig per Email abgesendet.

    Alleine schon unter diesen Voraussetzungen hätte das LG Gießen alle Beteiligten anhören müssen, um sich Klarheit zu verschaffen. Aussage gegen Aussage, statt einer Rudelbildungsbehauptung nachzugeben.

    Wer aber stinkfaul und bequem, vorbei an Recht und Gesetz, alles vom Tisch haben will, der handelt so, wie in diesem Fall. Zurück bleiben ehrliche, fleißige, friedfertige Menschen, die im Grunde nur ihre Ruhe haben wollen.

    Wenn Ihr weitere Fragen habt, dann tut dies über die Kommentarfunktion, weil wir notgedrungen, zum Selbstschutz, anonym auftreten müssen.

    Darüber hinaus werden sicherlich auskunftsfreudig in Erscheinung treten:

    Stichwort: : Az.: 1 S 224/21 Berufungsverfahren LG Gießen

    Az.: 2 C 296/21 Erstinstanz AG Büdingen

    die Präsidentin vom Landgericht Gießen,

    Frau Schmidt-Nentwig, c/o Ostanlage 15, 35390 Gießen

    Herr RA Alexander Frenzel, Bahnhofstraße 34, 63654 – Büdingen

    Herr RA Peter Hartherz, Langenbergheimer Str. 11-13, 63546 Hammersbach,

    wer nichts zu verbergen hat, der wird, der Wahrheit verpflichtet, reagieren.

    Gießen, 05.03.2022

  • Landgericht Gießen eine Verbrecherjustiz?

    Was derzeit an Gesetzlosigkeit beim LG Gießen abgeht, ist kaum mehr zu überbieten. Man kann den Eindruck gewinnen, als hätten skrupellose Richterinnen das Ruder übernommen, und fühlen sich wohl dabei, Seite an Seite mit einem skrupellosen krankhaft klagesüchtigen Anwalt gemeinsame Sache zu machen, auf Kosten friedliebender ehrlicher Steuerzahler, die eh schon nicht viel zum Leben haben.

    DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE / RECHTSBEUGUNG
    gegen:
    die Präsidentin des LG Gießen,
    Frau Schmidt-Nentwig
    Frau Hainmüller
    Frau Menschkat

    Hier: Az.: 1 S 224/21 Berufungsverfahren
    Az.: 2 C 296/21 Erstinstanz AG Büdingen

    Begründung:

    Mein Prozeßbevollmächtigter:
    RA Alexander Frenzel, Bahnhofstraße 34, 63654 – Büdingen

    rief mich am 01.03.2022 an,
    ob ich Post vom Landgericht Gießen bekommen hätte, und ob ich persönlich zur mündlichen Verhandlung am morgigen 02.03.2022 erscheinen müsse?
    Ich habe dann darauf geantwortet, dass mir seine Sekretärin, Frau Jones, am 22.02.2022 eine Email hat zukommen lassen. Daraus ersichtlich, Termin zur mündlichen Verhandlung in 10 Tagen.
    Beweis als Anlage anbei

    Herr Frenzel sagte dann, er werde hinfahren, weil er wissen wolle, wie es weitergeht, ob die Berufung abgewiesen wird, oder ob die Kammer zu Gunsten der Kläger entscheidet.
    Denkbar wäre ja auch gewesen, den Fall an das AG Büdingen zurückzugeben, wegen persönlicher emotionaler Zweifel an Richterin Scheuermann.

    Heute Mittag, gegen 12:00 Uhr, rief mich Herr Frenzel an, dass sowohl die Kläger, wie auch ihr Vater (Hausverwalter mit Eigentümerherrschergehabe) anwesend waren, wie auch der Prozessbevollmächtigte der Kläger, RA Hartherz, der dafür im Net bekannt ist, friedliche Menschen sozial und juristisch fertig zu machen. (Stichwort Kuhglockenanwalt)
    Die Richterin, (vermutlich die Präsidentin selbst?) soll verlauten haben lassen, dass ich(körperlich schwerbehindert) mit meiner Frau zusammen mit einer fristlosen Kündigung der Mietwohnung, plus Zwangsvollstreckung rechnen müsse. Das Gericht komme subjektiv (aus persönlichen niederen Beweggründen) zu der Auffassung, dass wenn man sich mit dem verlogenen Anwalt der Gegenseite anlegt, auch die Vermieter trifft. Zuvor hatte die Erstinstanz entschieden, dass es einem Rechtsanwalt freistehe, strafrechtlich Anzeigen zu stellen, weil das Mietrecht/Verhältnis davon unberührt bleibt.

    Die Gießener Justizbehörden sind dafür bekannt, dass sie nicht sonderlich viel von Whistleblowern halten. Hier aber geht es um vertrauliche interne Email-Schreiben, die nicht für die Öffentlichkeit bestimmt gewesen sind.
    Bei der Erstinstanz, wo ich obsiegt habe, da bin ich ohne Anwalt angetreten, und habe die Verteidigung, auf der Grundlage von Recht und Gesetz, plus Vergleichsurteile, selber übernommen, mit Erfolg.
    Kaum herrscht Anwaltszwang, wird man willkürlich vorgeführt.
    Das soll aber nicht die Leistung des Alexander Frenzel schmälern, der sicherlich sein Bestes gegeben hat.

    Wenn sich der Prozessbevollmächtigte der Kläger hat 3 Monate für seine verwirrte Klagebegründung Zeit gelassen, dann steht das im krassem Widerspruch, wenn man einen missliebigen Mieter rasch aus der Wohnung haben will. Das passt nicht zusammen.

    Im Klartext, ich und meine mietvertragsgebundene friedliebende Ehefrau, die mit der streitbaren Auseinandersetzung nichts zu tun hat, wurden mit der heutigen mündlichen Verhandlung bewusst getäuscht. Hartherz, der zuvor schon den Mieterverein Friedberg und einen Anwalt aus Nidda auf seine Seite gebracht hat, hat nun auch noch erfolgreich die Richterschaft in Gießen für sich gewinnen können. Hurra Deutschland!

    Hinzu kommt noch, dass ich als Whistleblower und Blogger, der u.a. juristische Willkür öffentlich beim Namen nennt, auf einer internen schwarzen Liste stehe. Wenn mein Name fällt, dann gilt die Devise „Den machen wir fertig.“ Erinnert irgendwie an Putin im Miniaturformat.

    Faire Gerichtsprozesse gibt es nicht, und Beweise werden ignoriert, oder sich so zurecht gelegt, dass nur noch Konstrukte unter Wahnvorstellungen übrig bleiben. Genug Juristen mit charakterlichen Totalschäden haben wir ja reichlich in dieser Bananenrepublik, wo man die Großen und Einflussreichen in verfilzter Abhängigkeit laufen lässt.

    Verstöße wie folgt:

    § 523 ZPO Terminsbestimmung
    1 Wird die Berufung nicht nach § 522 durch Beschluss verworfen oder zurückgewiesen, so entscheidet das Berufungsgericht über die Übertragung des Rechtsstreits auf den Einzelrichter.
    2 Sodann ist unverzüglich Termin zur mündlichen Verhandlung zu bestimmen.
    2 Auf die Frist, die zwischen dem Zeitpunkt der Bekanntmachung des Termins und der mündlichen Verhandlung liegen muss, ist § 274 Abs. 3 entsprechend anzuwenden.
    3/1Zwischen der Zustellung der Klageschrift und dem Termin zur mündlichen Verhandlung muss ein Zeitraum von mindestens zwei Wochen liegen (Einlassungsfrist).

    Wo bitteschön ist die Einhaltung dieser Frist? Was hier abgeht ist willkürliche Rechtsbeugung!!!

    § 78b ZPO Notanwalt
    1 Insoweit eine Vertretung durch Anwälte geboten ist, hat das Prozessgericht einer Partei auf ihren Antrag durch Beschluss für den Rechtszug einen Rechtsanwalt zur Wahrnehmung ihrer Rechte beizuordnen, wenn sie einen zu ihrer Vertretung bereiten Rechtsanwalt nicht findet und die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung nicht mutwillig oder aussichtslos erscheint.
    2 Gegen den Beschluss, durch den die Beiordnung eines Rechtsanwalts abgelehnt wird, findet die sofortige Beschwerde statt.

    Mit Datum vom 10.01.2022 schrieb Schmidt-Nentwig, nachdem ich ohne Prozeßbevollmächtigten stand, und einen Antrag auf einen Notanwalt stellte:
    „…wird darauf hingewiesen, dass die Voraussetzungen für eine Bestellung eines Notanwaltes gemäß § 78b ZPO nicht dargelegt sind. Die Bestellung kommt nur in Betracht, wenn Sie einen zur Vertretung bereiten Rechtsanwalt nicht finden. Alleine dass Ihr Prozessbevollmächtigter aus der 1. Instanz zu einer weiteren Vertretung nicht bereit ist, genügt nicht.“

    Wie sorgsam arbeitet diese Frau eigentlich, die ein üppiges Einkommen erhält?
    Bei der 1. Instanz hat es keinen Prozessbevollmächtigten gegeben, weil ich mich selber verteidigt habe. Das stand auch im Antrag drinnen.
    Außerdem fehlt bewusst Satz 2, wonach die Beschwerde zulässig ist.
    Hätte sich auf dem letzten Drücker nicht RA Frenzel bereit erklärt, mich und meine Frau zu vertreten, es wäre zu einem Säumnisurteil gekommen.
    Im Endergebnis ist jetzt das Gleiche bei rausgekommen, teuer, dank frustrierter Richterinnen.

    Richterin Scheuermann, 1. Instanz AG Büdingen Seite 10/15 b.
    „Die fristlose Kündigung kann insbesondere nicht auf Äußerungen gestützt werden, die den Klägervertreter selbst betreffen. Dies trifft insbesondere die Äußerung, „Wir leben hier nicht in Russland, China, oder Nordkorea! Dort hätten Sie mit Ihrer Art, wie Sie auftreten, gute Karrierechancen“; „Asozial ist im übrigen ein Einschüchterungsschreiben, wie von Ihnen verfasst.“ Dieser ist nicht in das Mietverhältnis einbezogen wie etwa ein Verwalter, der mit der Verwaltung und Betreuung des Objekt betraut ist. Eine fristlose Kündigung wegen Äußerungen über den Vermieteranwalt betrifft nicht das Mietverhältnis. Diesem stehen gegen Äußerungen eigene Rechtsbehelfe zu.“


    Hier greift das Landgericht, laut der Information von RA Frenzel, willkürlich in das Strafrecht ein, und spielt sich subjektiv als Moralapostel über die Meinungsfreiheit auf. Amtsanmaßung

    Wer Juristen kritisiert, und sei es nur in internen Emails, der muss zur Abschreckung mit Mehrfachbestrafungen rechnen, weil Richterinnen sich hinter skrupellos auftretenden Anwälten stellen.
    Da wäre die fristlose Kündigung, Zwangsräumung, Anwaltskosten, Gerichtskosten, Mahnbescheide, Zwangsvollstreckung, Krankwerden - nur möglich, weil charakterlose RichterInnen über kein Gewissen verfügen, und sich einen Dreck um die Gesetze scheren. Hurra Deutschland.

    „Wenn dem Bürger Unrecht geschieht, oder er glaubt, ihm würde übel mitgespielt, und er das anhand von Vorkommnissen begründen kann, so steht ihm das Recht zu, sich auf seine Art kritisch zu äußern. Niemand soll in Deutschland mehr Angst haben müssen, seine persönliche Meinung frei zu äußern. Wer austeilt, der muss auch einstecken können.“
    BVerfG, Beschluss v. 28.7.2014, 1 BvR 482/13

    Keine Bestrafung einer Ehrverletzung durch fristlose Kündigung
    Sofern eine Äußerung geeignet ist die persönliche Ehre eines Vermieters herabzusetzen, so das Amtsgericht weiter, gebietet das Zivilrecht mit seinen Schadenersatzansprüchen und das Strafrecht einen hinreichenden Rechtsschutz für die Ehre. Demgegenüber dürfe eine Kündigung nicht als Mittel zur Bestrafung einer Verletzung der persönlichen Ehre eingesetzt werden.
    Amtsgericht Schöneberg, 16 C 105/89

    § 263 StGB Betrug
    (1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    (2) Der Versuch ist strafbar.

    Hier machen sich die Richterinnen der Mittäterschaft schuldig.

    Im Angesicht dessen, was zur Zeit in der Ukraine abgeht, brauche ich vor deutschen Juristen, die Recht und Gesetz aus niederen perversen Gründen mit Füssen treten, keine Angst zu haben.
    Sie mögen in Ihrer gewissenlosen Charakterlosigkeit mir meine Freiheit nehmen, und meine Frau in den gesundheitlichen und finanziellen Ruin treiben, um einen soziophatisch veranlagten Anwalt zu schützen, dem es nur ums skrupellose Geld verdienen geht,-
    zum Schweigen bekommen mich Menschenrechtsverachter aber nicht.

    Den verfassungsfeindlichen Juristen in Gießen rufe ich zu:
    Packen Sie Ihre Juristenkeule aus, und schlagen weiter erbarmungslos auf mich ein. Die Wahrheit hören Verbrecher nicht gerne.
    Tun Sie mir aber einen Gefallen, sofern noch ein Restanstand vorhanden sein sollte, lassen Sie meine Frau in Ruhe! Die hat niemandem etwas getan.

  • AG Büdingen: Richterin Scheuermann urteilt nach Recht und Gesetz

    RA Hartherz aus Hammersbach und ein Büdinger Betriebswirt, Steuerberater, und Versicherungsvertreter wollten auf strafrechtlich fragliche Art und Weise friedliche Mieter aus einer kürzlich erworbenen Schrottimmobilie kündigen.

    Während sich der alte Besitzer ende November 2020 noch für das angenehme Mietverhältnis schriftlich bedankte, feuerten die Immobilienglücksritter um den Betriebswirt, vertreten durch den geldgeilen Anwalt, 3 Wochen nach der Übernahme, per Email an Weihnachten, die erste Kündigung raus. Kriminell dabei ist, es wurde behauptet, man sei ab Oktober 2020 neue Eigentümer, laut Grundbucheintrag aber ist das erst seit Dezember 2020 der Fall. Mieter wurden belogen und getäuscht.

    Es geht nur um eines, um Vermögensvorteile. Die Alten raus, neue rein, und die Mieten nach oben jubeln. Über 90-jähriger Altbauschrott, von 6,00 Euro qm auf 8,77 Euro qm hochjubeln.

    Die Richterin bemängelte in ihrem Urteil, das u.a.arglistige Täuschung im Raum steht, weil die Immobilie erst zum 01.12.2020 an die Kläger überschrieben wurde,- der selbsternannte Hauswart und Betriebswirt (Familienoberhaupt und Strippenzieher im Hintergrund) sich aber seit Oktober 2020 wie ein Platzhirsch aufgespielt hat, der glaubte mit seinen Provokationen könne er sich alles gegenüber friedfertigen Mietern herausnehmen.

    So wollte der Mann, ohne sich entsprechend ausweisen zu können, das Briefkästen entfernt werden. Er wollte die Schlüssel haben, weil die Briefkästen nicht in sein Weltbild passen würden.

    Auch spielte dieser Möchtegernhauswart an der Heizanlage herum, sodass die Heizung nachts ausgefallen ist. Seine Kinder aus München hätten das Haus käuflich erworben, deshalb dürfe er das. Die aber sagten im Oktober 2020 aus, es sei noch kein Geld geflossen. Stellt sich auch die Frage, warum alles auf die Kinder (35 und 40 Jahre alt) läuft, die aber nichts zu sagen haben?

    Als ein körperlich schwerbehinderter Mieter bei den Vermietern schriftlich um Aufklärung bat, wurde wie aus dem Nichts, der Hammersbacher RA Peter Hartherz aktiv, der über email bekannt gab, er sei quasi der Chef im Ring, und sämtliche Eingaben hätten über seinen Schreibtisch zu laufen. Sachbezogene kritische Schreiben hat man subjektiv als Beleidigung und Ehrverletzung ausgelegt, und darauf fristlose und hilfsweise ordentliche Kündigungen begründet. Eine gesetzlich vorgeschriebene Abmahnung erfolgte genau so wenig, wie ein Sühneversuch beim Schiedsgericht.

    Im Gegenteil, Hartherz wollte die zuständige Richterin beim AG Büdingen auch noch belehren, dass dem Mieter keine Prozesskostenhilfe zustehen würde.

    Die Güteverhandlung platzte am 24. August 2021 vor dem AG Büdingen, weil keine Seite einen Gerichtsvergleich wollte.

    Die Kläger waren erwartungsgemäß nicht erschienen, und haben sich durch ihren geldgierigen und klagesüchtigen „Kuhglocken-Anwalt“ (siehe google) vertreten lassen.

    Richterin Scheuermann betonte, sie urteile nach Aktenlage. Az.: 2 C 296/21

    Nach ca. 5 Minuten war die Veranstaltung vorbei.

    Das Urteil liegt seit dem 24.09.2021in schriftlicher Form vor.

    Die Richterin hat klar verdeutlicht, dass wer kein Vermieter ist, auch keine Mieter kündigen kann. Ein Freilassungsvermerk im Grundbuch ist kein rechtswirksamer Eigentümerwechsel. Somit ist der Auslöser für die streitbaren Auseinandersetzungen bewusst von den Klägern herbeigeführt worden. Der Beklagte hat letztlich nur auf Vorkommnisse in seiner undiplomatischen Art und Weise reagiert. Wer kein Vermieter ist, der kann auch nicht kündigen.

    Das der Anwalt der Kläger neben fristlosen Kündigungen hilfsweise auch ordentliche Kündigungen aussprach, mit dem Begehren, so schnell wie möglich zwangsräumen zu dürfen, beweise, dass sich die Kläger nicht sicher sind, was sie eigentlich wollen. Bei schweren Beleidigungen, die nur darauf abzielen, die Würde des Menschen zu verletzen, gäbe es ohnehin nur die fristlose Kündigung, wenn die Beweislage zweifelsfrei vorgetragen werden könne. Hier aber gehe es in subjektiver Art und Weise um Persönlichkeitsempfindungen. Das wiederum reiche nicht einmal für eine ordentliche Kündigung aus, weil sonst jeder Vermieter seine unliebsamen Mieter auf die Straße setzen könnte.

    Auch ginge es nicht, dass man die gleichen Kündigungsgründe in unzähligen Folgekündigungen wiederholt, in der Hoffnung, dass man mit einem Versuch durchkommen werde. Mit der zuerst ausgesprochenen Kündigung seien alle weiteren Kündigungen verbraucht und gegenstandslos.

    Gegenüber dem Klägeranwalt Hartherz monierte die Richterin, dass er versuche einen streitbaren Nebenschauplatz zu eröffnen, der mit dem Mietrechts nichts zu tun habe. So habe er einen Streit, den er gegen den Beklagten losgetreten habe, mit einfließen lassen, weil sich der Beklagte auch dagegen zur Wehr setzte. Das aber hat mit der Mietauseinandersetzung nichts zu tun.

    Von daher war die Klage als unbegründet abzuweisen.

    Die Kosten des Verfahren haben die Kläger zu tragen.

    Berufung vor dem LG Gießen wurde zugelassen, ändert aber nichts an der Faktenlage.

    So funktioniert Recht in einer Demokratie:

    Sofern eine Äußerung geeignet ist die persönliche Ehre eines Vermieters herabzusetzen, so das Amtsgericht, gebietet das Zivilrecht mit seinen Schadenersatzansprüchen und das Strafrecht einen hinreichenden Rechtsschutz für die Ehre. Demgegenüber dürfe eine Kündigung nicht als Mittel zur Bestrafung einer Verletzung der persönlichen Ehre eingesetzt werden.

    Amtsgericht Schöneberg, 16 C 105/89

    Sofern sich die Kündigung auf die Verletzung einer vertraglichen Pflicht ( z. B. Störung des Hausfriedens) beruft, ist sie im Regelfall nur nach einer erfolglosen Abmahnung möglich. (BGH, Urteil v. 8.12.2004 – VIII ZR 218/03). Der Mieter muss also vorher wegen seines Verhaltens abgemahnt werden, dabei ist ihm innerhalb einer angemessenen Frist Gelegenheit zu geben, sein Verhalten zu ändern bzw. die Missstände zu beseitigen. Die gleiche Verpflichtung trifft umgekehrt den Mieter, wenn er seinerseits den Vertrag gegenüber dem Vermieter kündigen möchte.

    Eine erregte verbale Auseinandersetzung begründet keine fristlose Kündigung des Mietvertrags aus wichtigem Grund, wenn der Kündigende in nicht unerheblichem Maß die Vertragsstörung mitverursacht hat. LG Aachen 5. Zivilkammer, Urteil vom 14. Juni 2002, Az: 5 S 41/02 Quelle: WuM 2002, 427-428

    Kritik an Richter und Gerichte

    Mit seiner Entscheidung führt das BVerfG seine bisherige Rechtsprechung zur Beleidigung von Gerichten konsequent fort. So hat das höchste deutsche Gericht bereits im Jahr 2014 den von einer Prozesspartei erhobenen Vorwurf des „schäbigen, rechtswidrigen und eines Richters unwürdigen Verhaltens“ und einer Richterin, für das „die Richterin bestraft“ werden müsse, „um nicht auf die schiefe Bahn zu geraten“ als von der Meinungsfreiheit geschützt bewertet (BVerfG, Beschluss v. 28.7.2014, 1 BvR 482/13).

    Für die Prozessparteien eröffnet diese Rechtsprechung in der Praxis einen Freiraum, innerhalb dessen Parteien angstfrei ihre Meinung äußern dürfen und in der Hitze des Gefechts auch spontan und emotional ihrer Verärgerung Luft machen dürfen. Für einen bürgernahen Rechtsstaat ist dies keine schlechte Grundlage und sicher auch eine besondere Färbung der deutschen Justiz. Betroffene Richter benötigen nach dieser Rechtsprechung allerdings manchmal ein dickes Fell.

    Richterin Scheuermann hat in diesem Verfahren ihren Beruf aufrichtig und ehrenvoll ausgeübt.

    Viele andere Richter/innen sollten sich daran ein Beispiel nehmen.

    BverfG: „Das Volk muss angstfrei seine Meinung äußern dürfen.“

    18.10.2021

    V.i.S.d.P. enthuellungundaufklaerung@projekt.meinungsfreiheit

  • In der streitbaren Mietauseinandersetzung ist die Güteverhandlung geplatzt, weil die Kläger zum einen nicht erschienen sind, und zum anderen niemand mit einem Peter Hartherz verhandeln will, dem Recht und Gerechtigkeit egal sind.
    Die Richterin entscheidet am 14.09.2021 nach Aktenlage.
    Ihr Vorabkommentar: "Das mit der Meinungsfreiheit kann man so oder so sehen."
    Juristisch gibt es ganz klare Regelungen durch Kommentare, Vergleichsurteile, und Vorgaben des BverfG und des BGH.

  • Thema von Dreigestirn im Forum Mutige Berichterstatter

    Wer bremst geldgierigen Lobbyistenanwalt Peter Hartherz?

    Einer der unsozialsten Anwälte Deutschland’s, der das Privateigentum skrupelloser Besitzender vor das Allgemeinwohl stellt, ist der im Internet berüchtigte Peter Hartherz aus Hammersbach.

    Ganz gleich, ob es von oben herab gegen friedliche Bauern, oder Mieter geht, die oft aus Spekulationsgründen im Wege stehen,- oder um das Polizeipräsidium Frankfurt, welches seinen Bruder auf dem Gewissen haben soll,- der Mann geht über Leichen. Das Hartherz auch noch Hassprediger vertritt, versteht sich von selbst.

    Hartherz hinterlässt den Eindruck, als sei er krankhaft Anzeige- und Klagesüchtig. Wer Weihnachten in seiner vereinsamten Anwaltskanzlei verbringt, und unbescholtenen Mietern über Email Vorabkündigungen sendet,- die nach Neujahr mit einem Gerichtsvollzieher zugestellt werden, hat mit hoher Wahrscheinlichkeit psychische Probleme. Normal ist das jedenfalls nicht.

    Hartherz und Unternehmermandanten machen einer friedlichen Bäuerin das Leben zur Hölle. Der Mandant ist seit geraumer Zeit Nachbar dieser Bauersfrau. Ihn stört die Lautstärke der Kuhglocken, und der Gestank der Gülle. Zwei Instanzen wurden krachend verloren. Hartherz lässt nicht locker. Besonders kurios, ein vor Gericht eingegangener Vergleich soll im Nachhinein keine Gültigkeit mehr besitzen, weil es sich der Mandant anders überlegt hat.
    Das diese friedliche Bauersfrau Milch und Fleisch für das Allgemeinwohl produziert, dass interessiert dem reichen Unternehmermandaten und seiner Gattin herzlich wenig. Er glaubt, mit dreckigem Geld könne man sich alles erlauben.
    Das wahre Gesicht des geldgierigen Peter Hartherz.

    12.02.2019 Spiegel Online

    SPIEGEL Online: Ihre Mandanten - er ist Unternehmer - können sich das Verfahren leisten.

    Hartherz: Ja.

    SPIEGEL ONLINE: Hinzu kommt ja auch noch Ihr Honorar. Hat man bei so einem Streitwert als Anwalt nicht automatisch ein Interesse, möglichst viele Instanzen abzuklappern?

    Hartherz: Der Anwalt ist entweder ausschließlich im Sinne der Gerechtigkeit unterwegs oder er fasst seine Tätigkeit professionell auf. Und da gehört natürlich dazu, dass man Geld verdienen will.

    https://www.spiegel.de/panorama/justiz/k...-a-1252683.html

    Lesen Sie auch:
    https://www.stern.de/panorama/fuenf-jahr...en-9276276.html


    Hartherz und Büdinger Betriebswirts- und Steuerberatermandant wollen auf strafrechtlich fragliche Art und Weise friedliche Mieter aus einer kürzlich erworbenen Schrottimmobilie kündigen.

    Arglistige Täuschung (Betrug) steht im Raum, weil die Immobilie erst zum 01.12.2020 an die Kläger überschrieben wurde,- der selbsternannte Hauswart (Familienoberhaupt und Strippenzieher im Hintergrund) sich aber seit Oktober 2020 wie ein Platzhirsch aufgespielt hat, der glaubt, mit seinen Provokationen könne er sich alles gegenüber friedfertigen Mietern herausnehmen.
    So wollte der Mann, ohne sich entsprechend ausweisen zu können, dass Briefkästen entfernt werden. Er wolle die Schlüssel haben, weil die nicht in seine Landschaft passen würden.
    Auch spielte dieser Möchtegernhauswart an der Heizanlage herum, sodass die Heizung nachts ausgefallen ist. Seine Kinder hätten das Haus käuflich erworben, deshalb dürfe er das. Die aber sagten aus, es sei noch kein Geld geflossen.
    Als ein körperlich schwerbehinderter Mieter schriftlich um Aufklärung bat, wurde wie aus dem Nichts, Peter Hartherz aktiv, der über email bekannt gab, er sei quasi der Chef im Ring, und sämtliche Eingaben hätten über seinen Schreibtisch zu laufen. Sachbezogene kritische Schreiben hat man als Beleidigung und üble Nachrede aufgefasst, und darauf die Kündigung gestützt. Eine ordentliche gesetzlich vorgeschriebene Abmahnung erfolgte nicht.
    Im Gegenteil, Hartherz wollte die zuständige Richterin beim AG Büdingen auch noch belehren, dass dem Mieter keine Prozesskostenhilfe zustehen würde. Davon hat sich das Gericht nicht beeindrucken lassen, und hat einen entsprechenden Antrag an den Beklagten Mieter versendet.
    Güte- und mündliche Verhandlung finden am 24. August 2021 vor dem AG Büdingen statt, 13 Uhr, Saal 3, Az.: 2 C 296/21

    Ach ja, ein Briefkasten wurde, nachdem der Grundbucheintrag zum 01.12.20 erfolgte, mutwillig zerstört. Damit verbunden gehen die verbalen Streitereien weiter. Mobbing, Provokationen, und Hartherz mit seiner selbstgerechten Juristenkeule mittendrin.


    Hartherz, „mein Bruder war ein Guter, und ist Opfer des politischen System geworden.“
    Auf vielen Seiten konnte man nachlesen (die meisten inzwischen deaktiviert), wo Peter Hartherz sich ausheulte, weil sein Bruder (Ex-Polizist aus Frankfurt) ein Guter gewesen sein soll, dem man mit Fehlurteilen und Kollegenmobbing in den Selbstmord getrieben habe.
    Fakt ist, nach 6 Jahren Prozessdauer wurde der seelisch gebrochene Mann vom Vorwurf der Körperverletzung im Amt freigesprochen. Dies gilt es zu respektieren.
    Was aber kritisch hinterfragt werden muss, warum der Verstorbene einen Abschiedsbrief hinterlassen hat, und für seinen Freitod private Gründe angab,- und warum Peter Hartherz diesen Brief nicht öffentlich macht? Kann es sein, dass Peter Hartherz seinen Bruder anwaltlich schlecht vertreten haben könnte, und dafür ordentlich abkassierte? Wer schäbig mit Bauersfrauen und Mieter umspringt, die keiner Fliege was getan haben, der muss sich fragen lassen, ob sein geldgierig verhaltensgestörtes Auftreten auch einem Familienmitglied geschadet haben könnte.(?)

    https://www.hna.de/hessen/anwalt-freitod...ing-613425.html

    Anwalt Hartherz, Freitod nach Mobbing

    Der Verdacht des Mobbings gegen Polizisten gipfelt in einer Aussage des Rechtsanwaltes Peter Hartherz aus dem südhessischen Hammersbach. Hartherz bestätigte gestern gegenüber unserer Zeitung einen Bericht von hr-info, nach dem sein Bruder - ein Kriminaloberkommissar - sich nach einer vier Jahre dauernden beruflichen Leidensgeschichte in seinem Dienstzimmer erschossen hat.

    Er sei ein engagierter Beamter gewesen, dem seine Arbeit zunächst immer Spaß gemacht habe. Nach der Festnahme eines Straftäters im Frankfurter Bahnhofsviertel sei er wegen Körperverletzung angezeigt worden. Zu Unrecht, wie sich herausstellte. Das stellte das Frankfurter Landgericht allerdings erst sechs Jahre später fest. Zwischenzeitlich sei der Beamte, so sein Bruder Peter Hartherz, zunächst suspendiert und dann in den Kriminaldauerdienst versetzt worden.

    Das Polizeipräsidium Frankfurt betonte, Vorwürfe von Beamten würden stets sorgfältig geprüft. Zum Fall des toten Kriminaloberkommissars sagte Pressesprecher Jürgen Linker unserer Zeitung, bei dem Beamten sei ein Abschiedsbrief gefunden worden. In diesem seien ausschließlich private Gründe für den Freitod aufgeführt worden. Nach dem Urteil des Landgerichts habe abgewartet werden müssen, bis dieses rechtskräftig sei. Das erkläre den langen Zeitraum bis zum Ende des Disziplinarverfahrens.

    Frankfurter Neue Presse vom 02.02.2010 / Lokales

    Frankfurt. Peter Hartherz ist Rechtsanwalt, aber mit seinen Äußerungen ist er nicht übermäßig vorsichtig. Seit ein paar Tagen spricht er in Fernsehen und Radio Klartext: Im Polizeipräsidium Frankfurt habe man seinem älteren Bruder schlimm mitgespielt. Und dieser sei nicht der erste und nicht der letzte Beamte gewesen, der dort "gemobbt" wurde. Sein Bruder, so erzählt Hartherz, sei ein begeisterter Polizist gewesen: "Immer vorneweg, er suchte die Action." Dann habe man ihn "wegen eines unberechtigten Straf- und Disziplinarverfahrens" einfach abserviert. Der Kriminaloberkommissar ist daran zerbrochen. Vor zwei Jahren, im Dezember 2007, nahm er sich das Leben.

    Hartherz und die Nähe zum Islamismus
    https://www.maroczone.de › ... › Politik & Gesellschaft
    13.05.2010 — «Nein», sagt Abu Bilals Anwalt Peter Hartherz aus Hammersbach. Sein Mandant sei kein Islamist und habe weder etwas gesagt, noch etwas getan, …
    https://www.ksta.de/hr-info--ex-polizist...b=1627195231074

    Der Ex-Polizist hatte sich dem Hörfunksender zufolge unter dem Namen Abu Bilal dem Salafisten-Netzwerk Dawa FFM angeschlossen, gegen das seit Donnerstag ermittelt wird. 2010 wurde er frühpensioniert und kündigte an, nicht mehr als Prediger für die Vereinigung auftreten zu wollen. Laut hr-Info trat der Mann jedoch zuletzt in Video-Predigten für Millatu Ibrahim auf und bezeichnet sich darin als Hassprediger. (dpa/lhe)


    Einem wie Hartherz könnte man durchaus zutrauen, katholische Würdenträger als Opfer hinzustellen, die sich psychisch und sexuell an Kinder vergreifen.

    Wie kann man das Spiegel Online Interview auslegen?: „Recht und Gerechtigkeit interessieren Hartherz nicht. Er sei ein Profi, der Geld verdienen will.“

    Bleibt nur zu hoffen, dass dieser Mann in seinem verbohrten Hass nicht eines Tages auf die Verkehrten trifft.

    enthuellungundaufklaerung@projekt.meinungsfreiheit

    Gästebuchfindling vom 25.07.2021

  • Viele Betriebsräte sind FlaschenDatum18.06.2011 16:58
    Thema von Dreigestirn im Forum Funktionäre

    Viele Betriebsräte sind Flaschen

    Was sich in deutschen Betrieben zum Teil abspielt ist eine Schande und ein Skandal zugleich. Gewerkschaften (Arbeitnehmervertreter) schweigen sich aus, und zensieren/maßregeln Mitglieder und Kollegen, welche sich über untätige Betriebsräte beschweren.

    Bei den Betriebsratswahlen gehen die Merkwürdigkeiten schon los. Man muss sich als Bewerber einem Wahlvorbereitungsausschuss stellen. Diesem Gremium gehören die alten Mitglieder an, oftmals SPD-Mitglieder. Die können dann frei nach Schnauze entscheiden, wem sie zur Wahl zulassen und wem nicht. Kollegen, welche den Arbeitgeber kritisieren oder sonst wie durch Kritik in Erscheinung treten, die haben so gut wie keine Chance zur Wahl zugelassen zu werden. Arbeitgeber drohen dann gerne: “Wenn der gewählt wird, dann machen wir die Bude dicht!”

    Hat sich die Firma dann ihren gewünschten Betriebsrat zusammengebastelt, dann wird nicht der Kandidat mit den meisten Stimmen Betriebsratsvorsitzender, sondern der, der von allen gewählten Kandidaten für den Vorsitz bestimmt wird.

    Oftmals sind diese Betriebsräte alkohol- und oder/tablettenabhängig.

    Sie torkel von einem Jubiläum zum anderen, werden ab und an bei Unternehmerfeierlichkeiten gesichtet,- und in dreisten Fällen setzen Unternehmer ihre Betriebsräte auch noch als Abteilungsleiter ein, welche die Kollegen zu scheuchen und zu überwachen haben.

    Diese Betriebsräte wirken oft gereizt und überfordert, wenn es gilt Probleme zu bewältigen. Egal ob die Sicherheit am Arbeitsplatz auf dem Spiel steht, ob es um Mobbing am Arbeitsplatz geht, oder um geforderte Arbeitsnormen, die weder Mensch noch Maschine bewerkstelligen können,- immer wird der Kollege angemault, von seinem eigentlichen Vertreter.

    Es gibt sogar Fälle, da haben sich Betriebsratsvorsitzende bei einem Kündigungsschutzprozess demonstativ auf die Seite der Arbeitgeber gesetzt, wo es um Mobbing ging und dem Kollegn glücklicherweise Recht zuerkannt wurde. Mobbing, von der Firma angezettelt, und von Betriebsräten (I.G.Metall) umgesetzt. So geschehen 1988/89 in Mittelhessen.

    Selbstverständlich gibt es auch gute Betriebsräte, welche sich von den Arbeitgebern weder einschüchtern, noch bestechen lassen.

    RS 18.06.2011

  • Heuchlerisches OsterfestDatum19.04.2011 10:29
    Thema von Dreigestirn im Forum Heucheleien

    OSTERFEST:
    Was kotzt mich das verlogene Kirchenfest als Freigeist an.
    Da wurde ein mutiger tiefgläubiger Sozialrevolutionär abgeschlachtet, von Staat und Kirche, weil er soziale und juristische Schieflagen benannte, mit Ross und Reiter, und weil er die Verlogenheit des kirchlichen Judentum aufdeckte,-
    und 300 Jahre nach diesem Mord zimmern Fanatiker daraus einen auferstandenen Gott.
    Da wundere sich noch einer über die Gewalt, die Kirche zu verantworten hat.


    Seit dieser Zeit ist dieses Christentum (ein Konstrukt gebeugter Urchristen, welche nach den Vorgaben der griechischen und römischen Politik zu funktionieren hatten) den Beweis schuldig,
    wonach Tote, die bereits angefault oder verfault sind, wieder auferstanden wären.

    Weder ein Jesus Christus, noch ein anderes Wesen, ist als allmächtiger Gott zurück gekommen.

    Hier und da Geistererscheinungen, von Marienerzählungen bis hin zu Schlossgespenstern, aber dann ist auch schon Ende.

    Hätte dieses schmierige Kirchengesocks aufrichtigen Glauben in sich, man würde sich nicht auf Schweigegelübte berufen, wenn kircheninternes (Kindesmissbrauch) Unrecht gedeckt wird. Auch hätte man nicht mit Gewalt die Welt missioniert. Man wäre auf zwangsgesicherte Kirchensteuern nicht angewiesen. Auch hätte man es nicht nötig selbstgerecht und arrogant in Erscheinung zu treten.

    Kirche dient nur einem Zweck, dem Selbstzweck, dem bösen Teil unserer Schöpfung, den viele als “Teufel” bezeichnen.

    Die meisten Pfaffen sind Lügner und Betrüger, die es sich auf unser aller Kosten gut gehen lassen.

    Das Geschäft mit dem Irrglauben brummt deshalb so gewaltig, weil sich ein Grossteil der Menschen gerne belügen lässt.

    In diesem Sinne, frohe Ostern denen die es nötig haben.

    Meine Gedanken jedenfalls werden am Karfreitag bei all den Freidenkern sein, die für ihre Überzeugung verfolgt, gefoltert, inhaftiert und getötet werden. Nur darin erkenne ich das was einen Christus ausgemacht hat.
    Alles andere ist Hollywood aus dem frühesten Mittelalter.


    Euer Menschenrechtler, Roland Schmidt; 19.04.2011

  • Thema von Dreigestirn im Forum Die Grossen lässt man...

    http://wwwbehoerdenstressde.blogspot.com...interzogen.html
    Erbschaftssteuer hinterzogen

    Wegen Steuerhinterziehung hat das Landgericht Fulda einen Testamentsvollstrecker zu acht Monaten auf Bewährung verurteilt. Zusätzlich muss der 63-jährige Rechtsanwalt aus Nidda (Wetteraukreis) 10 000 Euro an vier gemeinnützige Einrichtungen als Geldauflage zahlen. Der Mann hatte vor Gericht eingeräumt, dass er als Verwalter eines Sechs-Millionen-Euro-Erbes einer Verstorbenen aus Bad Schwalbach (Rheingau-Taunus-Kreis) beim Finanzamt keine Erklärung für die Erbschaftssteuer angegeben hatte. Außerdem hatte er für zwei Jahre keine Einkommensteuer aus dem Erbe gezahlt. Auf die Strafhöhe hatten sich alle Beteiligten geeinigt, nachdem der Angeklagte ein Geständnis abgelegt hatte. lhe
    (C) 3011.2011 Frankfurter Neue Presse

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    Niddaer Notaranwalt bringt Menschenrechtler hinter Gitter, ohne Prozess
    Niddaer Anwalt und Notar Rudolf Hartmann hat auf Bitten und Betteln einen erwerbslosen Familienvater für insgesamt 25 Tage in den Knast gebracht, weil dieser in Flugblättern offenbarte, wie skrupellose Immobilienhaie mit Mietern umspringen. Richter vom Landgericht Giessen haben seinerzeit mitgemacht, ohne Prozess, nur auf Beschluss.
    weitere Info's hier:
    http://hierbinich.kohop.de/seite22.html

    ***************************************

    WICHTIG! Das Kopieren und Weiterverbreiten ist ausdrücklich erwünscht.
    Die Justizbehörden in Mittelhessen neigen dazu, alle kritischen Seiten platt zu machen.

    Recht und Gesetz, ganz besonders die Meinungsfreiheit, der Enthüllungs- und Aufklärungsjournalismus,
    das interessiert viele Juristen nicht.
    Die Grossen laufen lassen, die Kleinen hängen, und unkontrolliert im eigenen Saustall weitermachen wie bisher, scheint in vielen deutschen Gerichten gängige Praxis zu sein.

  • Atomriese RWE zieht vor GerichtDatum01.04.2011 10:12
    Thema von Dreigestirn im Forum Die Grossen lässt man...

    ATOMLOBBYIST RWE REICHT KLAGE EIN

    Die Betreiber von RWE haben Klage beim Verwaltungsgerichtshof in Kassel eingelegt.
    Ziel der Chef’s um Jürgen Grossmann ist es, dass von der Bundesregierung verhängte Moratorium = Stilllegung der veralteten AKW’s für zunächst 3 Monate; aufheben zu lassen, da sich an den Sicherheitsstandarts und den Atomgesetzen seit der Katastrophe in Fukushima (Japan) nichts geändert habe. „Es fehle an eine saubere rechtliche Grundlage für das verhängte Moratorium“, so die Betreiber gegenüber der Rheinischen Post.
    RWE will mit aller Gewalt Biblis A wieder zum Laufen bringen.
    E-on hingegen verzichtet auf eine Klage. Anscheinend will man erst einmal, wie die anderen Atombetreiber auch, abwarten, wie das Gericht entscheidet.
    Sogenannte „Insider“ vermuten, die Atomlobby könnte Recht bekommen und alle jüngst abgeschalteten Reaktoren müssten wieder ans Netz. Schadensersatzklagen könnten folgen, die dann der Bürger zu tragen hätte, in Form höherer Verbraucherkosten.

    Sollte sich das Gericht in Kassel an schriftliche Abmachungen halten, die mit der Regierung Merkel geschlossen wurden, und nur diese Verträge (Laufzeitverlängerung vor wenigen Monaten vertraglich garantiert) bewerten, dann werden die Atomkraftbetreiber mit Sicherheit Recht bekommen. Die Begründung könnte lauten: „Am Zustand der deutschen AKW’s hat sich seit Fukushima nichts geändert.“

    Die Bundeskanzlerin mit ihrem ach so hoch intelligenten Kabinett hat das Moratorium aber mit der Begründung verhängt: „Seit Fukushima müssen wir umdenken. Wie erdbebensicher sind unsere AKW’s,- können sie einem Flugzeugabsturz oder einem Terroranschlag standhalten? Das muss neu geprüft werden. Diese Prüfung dauere ca. 3 Monate. Für diesen Zeitraum gehen die AKW’s vom Netzt.“

    Die Einzige mit einem gewichtigen Wort in der Öffentlichkeit, die kritisch hinterfragte, dass war die ehemalige Landesbischöfin von Hannover, Margot Kässmann: „Wie können Sicherheitsstandarts in Frage gestellt werden, die man noch Tage zuvor als Bedenkenlos eingestuft hatte? Wie un/sicher unsere Atomkraftwerke sind, dass wusste man auch schon vor Fukushima.“

    Genau hier muss man ansetzen. Umweltschutzorganisationen, Menschenrechtsbewegungen, Atomkraftgegner aufgewacht!

    Der Knackpunkt ist mit einer sehr hohen Wahrscheinlichkeit folgender:
    Kungeln, Lügen, Betrügen, Pfuschen und Vertuschen, immer auf Kosten von Mensch und Natur. Genau das verbindet uns mit Japan, und nur das. Die Politik hat sich der Atomlobby untergeordnet, hat ihr Narrenfreiheiten zugestanden. Das wiederum ist mit unserem Grundgesetz nicht vereinbar, weil Privateigentum verpflichtet!

    Jetzt bekommt man in Berlin heiße Hinterteile, weil Menschen Fehler machen können und werden. Jetzt wird einem bewusst, wie unberechenbar AKW’s sind. Dafür braucht es weder ein Erdbeben, noch ein Terroranschlag. Schon das Vernachlässigen und Verfälschen von Sicherheitsstandarts und Ergebnissen reicht aus um eine unbeherrschbare Katastrophe ins Rollen zu bringen.

    Die störanfälligsten und die überalterten AKW’s gehören sofort vom Netz!

    Auf die Klage von RWE muss eine Gegenklage eingereicht werden!
    Begründung dafür könnte sein = die Reaktorbetreiber kontrollieren sich selber. Die Umwelt wird seit Jahren und Jahrzehnten mit gefälschten Sicherheitsprotokollen für dumm verkauft. Die Politik weiß um diesen Missstand, und sie macht mit. Sie nimmt die Gesundheit der Menschen und die Zerstörung der Umwelt billigend in kauf.

    Um dem Ganzen noch Nachdruck zu verleihen, sollte man dem Gericht die Ergebnisse vorlegen, auf die man selber zurückgreifen kann.
    Dazu gehören die Auswertungen sämtlicher Störfälle, die bekannt sind.
    Katastrophenschutz und Brandschutz = was wird wirklich eingehalten? Sind spezielle Kräfte dafür ausgebildet? Oder müssen auch bei uns im Falle eines Falles Leiharbeiter und Feuerwehrmänner dran glauben?
    Unterscheiden sich die Krankheitsbilder (hohes Krebsaufkommen) je näher man zu einem AKW wohnt?
    Wie hoch ist die Strahlenbelastung in der Nähe von AKW’s,- und dort, wo Atomabfälle lagern, bezw. auf deren Transportwegen?
    Wie hoch ist die Strahlenbelastung in den AKW’s?
    Wie alt wird im Schnitt ein Mitarbeiter der in einem AKW arbeitet?

    All das muss unabhängig überprüft und vor einem ordentlichen Gericht bewertet werden!

    Ohne dem Gericht vorgreifen zu wollen;
    Sollten dort Parteibuchrichter urteilen, die womöglich noch in Aufsichtsräten diverser Unternehmen sitzen, dann kann man kaum einen fairen Urteilsspruch erwarten.

    Gerade Hessen ist dafür bekannt, dass man die Großen gerne laufen lässt, und die Kleinen hängt.
    Verschleppung von Wirtschaftsprozessen sind in diesem Bundesland nichts neues.

    In Japan erwägt man jetzt die Atomkraftwerke zu verstaatlichen. Die Betreiber, das haben die Politiker dort nun endlich erkannt, sind nur auf Gewinnmaximierung aus, ohne Rücksicht auf Verluste.

    Bei uns würde sofort wieder eine Kommunismusdebatte losbrechen, eben weil skrupellose Kapitalisten weiter wursteln wollen, bis eines Tages die ganze Welt verseucht und verzockt ist.

    Man darf auf jeden Fall gespannt sein, ob die Atomlobby sich an die Menschenrechte und an das Grundgesetz halten muss, oder ob die von der Regierung Merkel garantierte Narrenfreiheit weiterhin Bestand hat.

    Wer eine „saubere rechtliche Grundlage“ einfordert, der sollte erst einmal in seinem eigenen Saustall aufräumen!

    Menschenrechtler: Roland Schmidt
    hierlachtdiekoralle@web.de 01.04.2011

  • Beutezug Ost Ausverkauf der DDRDatum30.03.2011 13:08
    Thema von Dreigestirn im Forum Reichtum ohne Grenzen

    http://www.phoenix.de/content/phoenix/die_sendungen/331686
    Ausverkauf der DDR – Beutezug Ost

    In der DDR wurden die Menschen „enteignet“, da Volksgemeinschaft,- erhielten aber im Gegenzug soziale Betreuungsangebote und niedrige Lebenshaltungskosten.
    Die VOLKSGEMEINSCHAFT profitierte im Ganzen von den Produktionsleistenden.

    Bei der sogenannten „Wiedervereinigung“ und den runden Tischen machten Bürgerrechtler von „Demokratie Jetzt“ darauf aufmerksam, dass die DDR, nach Abzug aller Schulden, über eine funktionierende Wirtschaft, und über ein erhebliches Guthaben verfüge. Dieses Guthaben stehe allen Bürgern der DDR zu, welches unter ihnen aufgeteilt werden müsse.

    Die Regierung Kohl stellte die „dummen“ Bürger Ost mit 200 DM-West Begrüssungsgeld (Kopfgeld) zufrieden, und niemand maulte darüber.
    DEUTSCHLAND EINIG VATERLAND – KOHL UNSER VEREINIGUNGSGOTT
    Und das Denkvermögen setzte bekanntlich aus.

    Mit der „Treuhandanstalt“ wickelten Kohls Parteifreunde Rohwedder und Breul die DDR ab.
    Wurde man im „Kommunistenstaat“ enteignet, so wurde man jetzt beklaut!
    Die Treuhand stellte fest: „Der Laden da drüben ist mindestens 650 Mrd. DM West wert, und die Schulden belaufen sich auf 250 Mrd. Mark Ost.“
    Über den Daumen gepeilt, bei einem Guthaben von ca. 500 Mrd. DM und einer Bevölkerung von ca. 16 millionen Menschen, hätte den Bürgern der DDR ein Betrag von 31.250 DM West pro Kopf zugestanden, statt der 200 DM West Begrüssungsgeld.

    Doch damit nicht genug. Diese Schwarzgeldkassenpolitiker prangerten offentlichkeitswirksam an, die alte SED habe ca. 250 millionen DM West im Ausland beiseite geschafft, und eine bankrotte DDR hinterlassen.
    Fakt aber ist, (siehe Phoenix TV – Beutezug Ost) die Banken, Grossunternehmen und Spekulanten aus dem Westen haben die Guthaben unter sich aufgeteilt, und zurück blieb der Schuldenberg, mit Zins und Zinseszinsen.
    Darüber hinaus wurden von heute auf morgen über 2 millionen Werktätige-Ost auf die Strasse gesetzt, obwohl die Auftragsbücher ihrer Firmen proppenvoll gewesen sind.
    Devisenhändler Schalck Golodkowski bekam eine Luxusvilla am Tegernsee in Bayern. Von dort kam auch in den 80ern der Milliardenkredit aus dem Westen, unter Federführung des einschlägig bekannten Franz Josef Strauss CSU.
    Die fleissigen West-Bürger durften und dürfen noch heute für dem Solibeitrag-Ost klotzen, während ein Bankenchef Ackermann knapp 10 millionen Euro im Jahr erhält.

    Alles in allem muss man sagen, „der Westen“ hat sich „den Osten“ zur Beute gemacht. Belogen und betrogen werden die Menschen in ganz Deutschland, weil sie die Zeche für unsere KAPITALDIKTATUR zahlen.

    Auch die rot-grüne Regierung Schröder-Fischer hat nichts unternommen, um diesen Betrug zu revidieren.

    Obendrein sind die Blockflöten-Kommunisten von CDU und FDP gut versorgt, allen voran „IM-Erika“ als ehemalige FDJ-Sekretärin.
    Viele Opfer des vom Westen mit finanzierten DDR-Regimes hingegen leben in bitterer Armut, von den seelischen und körperlichen Schäden einmal abgesehen.

    Die DDR, mit ihrer Stasi, dem Überwachungsstaat, Bautzen, Erschiessen von Grenzgängern sie war ein Unrechtstaat!

    Grossdeutschland aber ist ein Unrechtstaat, weil auch hier Kritiker verurteilt und in Gefängnisse gesteckt werden, weil friedliche Demonstranten niedergeknüppelt werden, und weil man die totale Überwachung noch verschärft hat.

    Unter dem Strich war die DDR sozialfreundlich eingestellt. Die Menschen hatten mehr Teilhabe.

    30.03.2011 Menschenrechtler: Roland Schmidt

  • Katastrophe in JapanDatum21.03.2011 20:26
    Foren-Beitrag von Dreigestirn im Thema Katastrophe in Japan

    http://de.news.yahoo.com/34/20110321/twl...rj-6ae0455.html

    Schickt Tepco Obdachlose und Minderjährige ins havarierte AKW?

    Für den Westen sind sie Helden, in Japan bekommen sie nicht annähernd so viel Aufmerksamkeit: Die "Fukushima 50", die gegen den Super-GAU kämpfen, sollen erfahrene Atomexperten sein. Daran gibt es jedoch Zweifel: Laut ARD-Korrespondent Robert Hetkämper schickt die Betreiberfirma Tepco seit Jahren Obdachlose und Gastarbeiter in das Atomkraftwerk Fukushima 1.

    Sie werden von ausländischen Medien aus Bewunderung für den todesmutigen Einsatz inzwischen "Fukushima 50" genannt. Wann und ob sie wieder nach Hause kommen, vermag niemand zu sagen. Sie sind es, auf denen die Hoffnung ruht, dass es am Ende nicht zum Super-GAU kommt. Nun haben sie Verstärkung bekommen - Freiwillige, wie es heißt.

    Doch ob es sich tatsächlich um Freiwillige handelt, ist fraglich. ARD-Korrespondent Robert Hetkämper erhebt in der WDR-Sendung "Aktuelle Stunde" vom 17. März schwere Vorwürfe gegen die Betreiberfirma des havarierten Atomkraftwerks Fukushima 1. Demnach nutze die Firma Tepco die Situation vieler Menschen schamlos aus: "Es sind oft Obdachlose. Es sind sehr viele Gastarbeiter, es sollen sogar Minderjährige dabei sein, die seit Jahren dort immer wieder angeheuert werden und dann, wenn sie eine Zeit lang dort gearbeitet haben und halbwegs verstrahlt sind, gefeuert werden. Wegwerfarbeiter hat man sie hier in Japan genannt", so Hetkämper. Diese Ausbeutung von Menschen, die keine Arbeit haben, sei schon seit Jahrzehnten zu beobachten, sagte er weiter.

    Tepco soll Gefahren des AKW schon lange kennen
    Es kursieren Gerüchte, wonach die Betreibergesellschaft schon seit langem um die Gefahren weiß, die von dem AKW ausgehen. Angeblich beauftrage Tokyo Electric Power (Tepco) daher andere Unternehmen mit Arbeiten im Atomkraftkraftwerk, die dabei auch ungelernte und daher billige Arbeitskräfte einsetzten. Solche Gerüchte wies der Tepco-Sprecher zurück: Bei den "Fukushima 50" handele es sich um erfahrene Atomspezialisten, die allesamt bei Tepco fest angestellt seien.

    Kritiker trauen Japans größtem Betreiber jedoch nicht. Schon in der Vergangenheit hatte der Konzern für Skandale gesorgt. So hatte Tepco im Jahr 2002 zugegeben, dass offenbar jahrelang Berichte über Risse in Atomreaktoren gefälscht wurden. Einem Bericht der japanischen Tageszeitung "Asahi Shimbun" zufolge waren die Familienmitglieder der Arbeiter überrascht zu hören, wie schlimm es vor Ort aussieht. Man habe immer darauf vertraut, was ihnen versichert worden sei: Nämlich, dass die Anlage sicher sei, weil sie nach den weltweit höchsten technologischen Maßstäben gebaut worden sei. Die Ehefrau eines der Tepco-Angestellten, die in der Nähe des AKW Fukushima 1 wohnte, lebt nun in Sorge um ihren Mann, einem der "Fukushima 50".

    Tatsächlich ist über die Menschen, die für den Einsatz an den explodierten Reaktoren ihr Leben riskieren, wenig bekannt. Rund 120 Atomarbeiter sind laut Tepco derzeit in der Anlage eingesetzt. Und das, obwohl oder gerade weil sie wissen, wie gefährlich die atomare Hölle von Fukushima ist. Es hat bereits Verletzte in der Anlage gegeben, wie Tepco auf seiner Website selbst schreibt. Hinzu kommen rund 140 Einsatzkräfte der Feuerwehr Tokio und eine unbekannte Zahl von Soldaten, die dem Risiko ausgesetzt sind.
    "Fünfzig Prozent werden akuten Strahlentod sterben"
    Der Strahlenbiologe Edmund Lengfelder rechnet damit, dass die Hälfte der verbliebenen Arbeiter im havarierten Atomkraftwerk Fukushima den Strahlentod sterben wird. "Wenn eine Gruppe von zehn jüngeren Leuten zwölf Stunden einer solchen Dosis Leistung ausgesetzt ist, werden 50 Prozent davon, also fünf Männer, den akuten Strahlentod sterben", sagte Lengfelder der "Frankfurter Rundschau" (Montagsausgabe). Diesen Menschen werde zunächst schwindelig, dann brächen lebenswichtige Funktionen zusammen. Bei der anderen Hälfte der Männer sinke die Leistungsfähigeit und "ihr Krebsrisiko steigt massiv", sagte der Wissenschaftler.

    Auch Atomphysiker Horst Ellgering schätzt die Überlebenschancen der angeblich freiwilligen Helfer in Fukushima als sehr gering ein. "Was man sieht, lässt darauf schließen, dass ihre Überlebenswahrscheinlichkeit von Mal zu Mal abnimmt. Und der Strahlentod ist kein schöner Tod", sagte Ellgering in der "Aktuellen Stunde".

    Quelle: Yahoo! Nachrichten, mit Material von dpa
    21.03.2011

  • Katastrophe in JapanDatum15.03.2011 10:01
    Thema von Dreigestirn im Forum Kluengel

    Kommentar zur Naturkatastrophe vom 11.03.2011 in Japan
    ( Schweres Erdbeben mit darauffolgendem Tsunami, unzähligen Toten, Verletzten und Obdachlosen, sowie explodierende Atomkraftwerke – es drohen Verseuchungen und Verstrahlungen )

    Heute, am 15.03.2011, versuche ich das Geschehene mit seinen Begleiterscheinungen in Worte zu fassen, soweit mir das möglich ist.

    Zunächst mein Beileid allen Hinterbliebenen, die ihre Angehörigen und Freunde verloren haben.

    Was ist in Japan passiert? Im Grunde etwas vorhersehbares, womit man immer rechnen musste. Japan ist von sogenannten tektonischen Platten umgeben und unterwandert, die ständig in Bewegung sind und Erdbeben wie auch Vulkanausbrüche auslösen können. Da Japan eine Insel ist, muss auch mit Riesenwellen (Tsunamis) gerechnet werden.

    Egal wer oder was uns hat entstehen lassen, wir Menschen besitzen eine gewisse Intelligenz. Damit können wir Macht über unsere Mitmenschen ausüben, über Tiere und Pflanzen,- können die Natur ausbeuten und in kleinen Teilbereichen zähmen – wir können aber auch friedvoll und in Harmonie das Leben miteinander bestalten, welches begrenzt ist.

    Menschen spielen sich gerne als unfehlbar auf, als allwissend, als Götter über Gut und Böse. Arroganz und Hochmut zeichnet diese Menschen in aller Regel aus, wenn etwas gut läuft. Feigheit und Dummheit, wenn etwas aus den Fugen gerät.

    Die Natur hat uns einmal mehr bewiesen (wie schon so oft vorher) sie lässt sich weder berechnen, noch zähmen. Die Natur funktioniert nach eigenen Gesetzen! Wer oder was dahinter steckt, niemand weiß es.

    Wenn wir Menschen diese unbändige Natur herausfordern, dann müssen wir immer mit dem Schlimmsten rechnen. Eine Garantie gibt es nicht!
    Wir können versuchen das Risiko durch Vorkehrungen zu minimieren, können mit verantwortungsvollem Handeln unser Gewissen beruhigen;- wir können aber auch fahrlässig handeln, ohne Rücksicht auf Verluste.

    Was heißt das jetzt für diesen Vorfall?
    Die Verantwortlichen in Japan haben sicherlich nach besten Gewissen und zum Wohle der Bevölkerung gehandelt, als man sich Gedanken um erdbebensichere Gebäude gemacht hat, und die Ideen dann in die Tat umsetzte. Viele Gebäude blieben nahezu unzerstört. In diesem Punkt hat man aus der Vergangenheit gelernt.
    Auch dürften Frühwarnsystem und das Trainingsprogramm „Wie verhalte ich mich bei Erdbeben“ viele Menschenleben gerettet haben.
    In guter Absicht auch diverse Betonwälle vor den Küstenstädten, ausgerichtet und ausgerechnet nach bisher vorgekommenen Tsunamis.

    Fahrlässig aber, dass viele Küstenbereiche ungeschützt sind und millionen Menschen dort wohnen. Ein Umsiedeln in höhere Regionen hätte schon längst erfolgen müssen. Auch gehört der Bau von primitiven Holzhütten verboten. Stehen geblieben sind in der Regel die wenigen Betonbauten und Brücken.

    Brutal fahrlässig natürlich das was in sachen Atompolitik abgeht. Atomkraftwerke wurden in Küstennähe gebaut, ohne jeglichen Schutz vor Riesenwellen. Viele Anlagen überaltert, notdürftig in Betrieb gehalten, nur damit der Profit einiger weniger Unternehmer, Politiker und Börsenzocker stimmt. Diese Fahrlässigkeit (russisches Roulette) wird jetzt ganz brutal bestraft.

    Wer jetzt wartet und hofft, ein alter Mann mit Schlapphut oder Heiligenschein würde vom Himmel steigen und einschreiten, so wie es geistige Himmelsstürmer immer wieder gerne prophezeien, der wartet und hofft vergebens, weil das Hirngespinste sind.
    Als diese Atomkraftwerke (AKW’s) geplant und gebaut wurden, da hat man auch nicht nach einem GOTT (wer immer das sein mag) gerufen. Man hat die Fähigkeiten eingesetzt, die einem mit in die Wiege gelegt worden sind.

    Darin sehe ich den Schlüssel, ob wir miteinander oder gegeneinander leben wollen. Ob die Starken die Schwachen beschützen und alle am Leben teilhaben lassen,- oder ob die Starken die Schwachen zerstören, und irgendwann sich selber.
    Wir wissen im Grunde alle wie wir uns verhalten müssen, wenn wir Frieden wollen, und wenn wir gewisse Risiken minimieren wollen.
    So könnte die ganze Welt mit Wasser – Wind – Sonnenenergie versorgt werden, so man es denn wollte.
    Offensichtlich aber reichen Tschernobyl und jetzt Japan, nicht aus zum Umdenken.

    Politiker und Kraftwerksbetreiber posaunen noch immer über linientreue Medien, es seien in Japan kaum atomarische Belastungen in der Umwelt gemessen worden, obwohl das 400 bis 1000fache erwiesen ist), und die Brennstoffkammern seinen noch immer intakt, obwohl nahezu täglich ein Reaktor explodiert und man das life am Bildschirm verfolgen kann.

    Hier im fernen Deutschland wird in den Medien (ebenfalls unternehmerisch linientreu) von „guten Nachrichten“ gesprochen, wenn die Atomwolke auf den Pazifik treibt. Wer alles auf dem Meer stirbt, das sieht ja letztlich keiner. Schwachsinniger und perverser geht es kaum mehr, könnte man meinen, oder?

    Doch es geht noch dümmer, arroganter und verlogener.
    Da tritt die Bundeskanzlerin Merkel eiligst vor die Kameras, immer in der Nähe ihre Speichellecker Deppendorf und Sonne (zwei ARD/ZDF-Reporter, die vorher absprechen, was gefragt werden darf),- und verkündet ein Moratorium = nicht dies nicht das, ich weiß nicht was.
    Statt zu sagen: „Viele störanfällige Atomkraftwerke werden in Deutschland sofort abgeschaltet, für immer und ewig, und der Rest geht so schnell wie möglich vom Netz“ – versucht man die Menschen zu verarschen, indem man nichtssagend tönt: „Wir setzen unseren Beschluss auf Laufzeitverlängerung für 3 Monate aus.“ Sowas ist Schwachsinn in Reinkultur.

    Als wäre das alles noch nicht schlimm genug, tönt es aus China, dass dort die Anzahl der Atomkraftwerke in den nächsten Jahren um das 8-fache steigen wird.

    Viele dieser Heuchler, Lügner und Betrüger, die ihr angebliches Beileid pressewirksam verkünden, sind mit ihren Gedanken bei weltlich materialistischen Dingen. Börsenkurse, Weltwirtschaft, Ausbau und Förderung des Reichtum einiger Weniger, eigene Karriere bei der Industrie etc.

    Meiner Meinung nach wird sich die Menschheit bis an ihr Ende nicht ändern. Sie wird nicht aus ihren Fehlern lernen. Es wird immer Machthaber und Unterdrückte geben. Immer Heimlichtuereien, Schönreden, Sonntagsreden, Schuldabweisungen - während man die Aufklärer verfolgen und bestrafen wird.

    Niemand weiß (wer gegenteiliges behauptet der lügt) ob es ein „jüngstes unfehlbares Gericht“ gibt, wo wir alle nach unseren Taten und Gedanken gerichtet werden.
    Viele von uns (auch ich) wünschen sich ein Paradies, ohne Krankheiten, Mobbing, Profit und Ausbeutung,- nur ob es so kommen wird, keiner weiß das.

    Eines aber weiß ich doch,- das letzte Hemd hat keine Taschen, und ein Politiker, Richter, Bänker, Beamter, Arzt, Geistlicher,- stinkt genau so aus dem Arsch wie ein Obdachloser.

    In diesem Sinne sitze ich meine Zeit im Diesseits ab.

    Menschenrechtler: Roland Schmidt
    15.03.2011
    hierlachtdiekoralle@web.de

  • Rücktritt von Doktor RaubritterDatum01.03.2011 12:05
    Thema von Dreigestirn im Forum Kluengel

    Nach der Pressekonferenz (ohne Lifekameras) wissen wir, Guttenberg hat den letzten Funken an Glaubwürdigkeit verspielt.
    Dieser Lügner, Betrüger und Hochstapler spricht nach wie vor von Fehler, für die er sich entschuldigt habe. Gleiche Maaßstäbe bei anderen Verbrechern, und Deutschland hätte keine Gefängnisse mehr.
    Ein Jammerlappen, in Teilen vergleichbar mit Gaddafi, der auch kritische Fragen scheut, wie der Teufel das Weihwasser.
    Hätte Guttenberg in der PK von sich gegeben "Ja wohl, ich habe bewusst gelogen und getäuscht, in der Hoffnung, ich würde nicht erwischt werden!" - dann wäre aufrichtige Reue erkennbar gewesen. Man hätte "Doktor Raubritter" abnehmen können, er hätte aus seinen Verfehlungen gelernt, zieht sich zurück, und kommt irgendwann als Gewandelt wieder.
    So aber verweist er grosskotzig auf die Justiz (bayrische Parteibuchjustiz) die abschliessend bewerten wird, ob er, der Herr Hochstapler, betrogen habe oder nicht.
    Wahrscheinlich steht das Urteil (Freispruch) schon fest.
    Das bedeutet dann auch, er bekommt üppige Alterspensionen, bekommt Diäten weiter bezahlt, und natürlich hoch dotierte Jobs bei der Industrie.
    Das "ungebildete Volk", welches "Doktor Raubritter" immer noch klasse findet, darf in seiner Mehrheit weiterhin für einen Euro, oder zumindest unter Tarif (Leiharbeiter) buckeln gehen.

    Der Rücktritt von Guttenberg war flüssiger wie Wasser = überflüssig.
    Ändern wird sich dieser Mensch in seinem Verhalten vermutlich nicht, und die Politik insgesamt auch nicht.

    Guttenberg hat einmal mehr eine Chance vertan, weil er weiterhin unehrlich ist.

    (RS 01.03.2011)

  • In Tunesien und Ägypten kracht es dieser Tage ganz gewaltig, weil die Menschen die Schnauze voll haben, von Korruption und Ausbeutung.
    Während es sich eine Minderheit gut gehen lässt, muss die Bevölkerung in bitterer Armut leben.

    Wie oft haben unsere Medien gegen die DDR gehetzt, als es um Goldene Wasserhähne für Honecker und die Stasi ging, finanziert mit Westgeld,- für das Volk aber kaum was übrig bleiben würde?
    Diese Medien (politische Hetzblätter) halten aber alle ihre korrupte Klappe, wenn es um den kapitalistischen Wohlstand für Wenige geht. Diese Raffgier ist noch viel brutaler als wie die im Kommunismus.
    MENSCHENVERACHTEND sind beide Systeme!
    In der DDR wurde jedoch das Soziale geschützt.

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