Wer bremst geldgierigen Lobbyistenanwalt Peter Hartherz?
Einer der unsozialsten Anwälte Deutschland’s, der das Privateigentum skrupelloser Besitzender vor das Allgemeinwohl stellt, ist der im Internet berüchtigte Peter Hartherz aus Hammersbach.
Ganz gleich, ob es von oben herab gegen friedliche Bauern, oder Mieter geht, die oft aus Spekulationsgründen im Wege stehen,- oder um das Polizeipräsidium Frankfurt, welches seinen Bruder auf dem Gewissen haben soll,- der Mann geht über Leichen. Das Hartherz auch noch Hassprediger vertritt, versteht sich von selbst.
Hartherz hinterlässt den Eindruck, als sei er krankhaft Anzeige- und Klagesüchtig. Wer Weihnachten in seiner vereinsamten Anwaltskanzlei verbringt, und unbescholtenen Mietern über Email Vorabkündigungen sendet,- die nach Neujahr mit einem Gerichtsvollzieher zugestellt werden, hat mit hoher Wahrscheinlichkeit psychische Probleme. Normal ist das jedenfalls nicht.
Hartherz und Unternehmermandanten machen einer friedlichen Bäuerin das Leben zur Hölle. Der Mandant ist seit geraumer Zeit Nachbar dieser Bauersfrau. Ihn stört die Lautstärke der Kuhglocken, und der Gestank der Gülle. Zwei Instanzen wurden krachend verloren. Hartherz lässt nicht locker. Besonders kurios, ein vor Gericht eingegangener Vergleich soll im Nachhinein keine Gültigkeit mehr besitzen, weil es sich der Mandant anders überlegt hat. Das diese friedliche Bauersfrau Milch und Fleisch für das Allgemeinwohl produziert, dass interessiert dem reichen Unternehmermandaten und seiner Gattin herzlich wenig. Er glaubt, mit dreckigem Geld könne man sich alles erlauben. Das wahre Gesicht des geldgierigen Peter Hartherz.
12.02.2019 Spiegel Online
SPIEGEL Online: Ihre Mandanten - er ist Unternehmer - können sich das Verfahren leisten.
Hartherz: Ja.
SPIEGEL ONLINE: Hinzu kommt ja auch noch Ihr Honorar. Hat man bei so einem Streitwert als Anwalt nicht automatisch ein Interesse, möglichst viele Instanzen abzuklappern?
Hartherz: Der Anwalt ist entweder ausschließlich im Sinne der Gerechtigkeit unterwegs oder er fasst seine Tätigkeit professionell auf. Und da gehört natürlich dazu, dass man Geld verdienen will.
Hartherz und Büdinger Betriebswirts- und Steuerberatermandant wollen auf strafrechtlich fragliche Art und Weise friedliche Mieter aus einer kürzlich erworbenen Schrottimmobilie kündigen.
Arglistige Täuschung (Betrug) steht im Raum, weil die Immobilie erst zum 01.12.2020 an die Kläger überschrieben wurde,- der selbsternannte Hauswart (Familienoberhaupt und Strippenzieher im Hintergrund) sich aber seit Oktober 2020 wie ein Platzhirsch aufgespielt hat, der glaubt, mit seinen Provokationen könne er sich alles gegenüber friedfertigen Mietern herausnehmen. So wollte der Mann, ohne sich entsprechend ausweisen zu können, dass Briefkästen entfernt werden. Er wolle die Schlüssel haben, weil die nicht in seine Landschaft passen würden. Auch spielte dieser Möchtegernhauswart an der Heizanlage herum, sodass die Heizung nachts ausgefallen ist. Seine Kinder hätten das Haus käuflich erworben, deshalb dürfe er das. Die aber sagten aus, es sei noch kein Geld geflossen. Als ein körperlich schwerbehinderter Mieter schriftlich um Aufklärung bat, wurde wie aus dem Nichts, Peter Hartherz aktiv, der über email bekannt gab, er sei quasi der Chef im Ring, und sämtliche Eingaben hätten über seinen Schreibtisch zu laufen. Sachbezogene kritische Schreiben hat man als Beleidigung und üble Nachrede aufgefasst, und darauf die Kündigung gestützt. Eine ordentliche gesetzlich vorgeschriebene Abmahnung erfolgte nicht. Im Gegenteil, Hartherz wollte die zuständige Richterin beim AG Büdingen auch noch belehren, dass dem Mieter keine Prozesskostenhilfe zustehen würde. Davon hat sich das Gericht nicht beeindrucken lassen, und hat einen entsprechenden Antrag an den Beklagten Mieter versendet. Güte- und mündliche Verhandlung finden am 24. August 2021 vor dem AG Büdingen statt, 13 Uhr, Saal 3, Az.: 2 C 296/21
Ach ja, ein Briefkasten wurde, nachdem der Grundbucheintrag zum 01.12.20 erfolgte, mutwillig zerstört. Damit verbunden gehen die verbalen Streitereien weiter. Mobbing, Provokationen, und Hartherz mit seiner selbstgerechten Juristenkeule mittendrin.
Hartherz, „mein Bruder war ein Guter, und ist Opfer des politischen System geworden.“ Auf vielen Seiten konnte man nachlesen (die meisten inzwischen deaktiviert), wo Peter Hartherz sich ausheulte, weil sein Bruder (Ex-Polizist aus Frankfurt) ein Guter gewesen sein soll, dem man mit Fehlurteilen und Kollegenmobbing in den Selbstmord getrieben habe. Fakt ist, nach 6 Jahren Prozessdauer wurde der seelisch gebrochene Mann vom Vorwurf der Körperverletzung im Amt freigesprochen. Dies gilt es zu respektieren. Was aber kritisch hinterfragt werden muss, warum der Verstorbene einen Abschiedsbrief hinterlassen hat, und für seinen Freitod private Gründe angab,- und warum Peter Hartherz diesen Brief nicht öffentlich macht? Kann es sein, dass Peter Hartherz seinen Bruder anwaltlich schlecht vertreten haben könnte, und dafür ordentlich abkassierte? Wer schäbig mit Bauersfrauen und Mieter umspringt, die keiner Fliege was getan haben, der muss sich fragen lassen, ob sein geldgierig verhaltensgestörtes Auftreten auch einem Familienmitglied geschadet haben könnte.(?)
Der Verdacht des Mobbings gegen Polizisten gipfelt in einer Aussage des Rechtsanwaltes Peter Hartherz aus dem südhessischen Hammersbach. Hartherz bestätigte gestern gegenüber unserer Zeitung einen Bericht von hr-info, nach dem sein Bruder - ein Kriminaloberkommissar - sich nach einer vier Jahre dauernden beruflichen Leidensgeschichte in seinem Dienstzimmer erschossen hat.
Er sei ein engagierter Beamter gewesen, dem seine Arbeit zunächst immer Spaß gemacht habe. Nach der Festnahme eines Straftäters im Frankfurter Bahnhofsviertel sei er wegen Körperverletzung angezeigt worden. Zu Unrecht, wie sich herausstellte. Das stellte das Frankfurter Landgericht allerdings erst sechs Jahre später fest. Zwischenzeitlich sei der Beamte, so sein Bruder Peter Hartherz, zunächst suspendiert und dann in den Kriminaldauerdienst versetzt worden.
Das Polizeipräsidium Frankfurt betonte, Vorwürfe von Beamten würden stets sorgfältig geprüft. Zum Fall des toten Kriminaloberkommissars sagte Pressesprecher Jürgen Linker unserer Zeitung, bei dem Beamten sei ein Abschiedsbrief gefunden worden. In diesem seien ausschließlich private Gründe für den Freitod aufgeführt worden. Nach dem Urteil des Landgerichts habe abgewartet werden müssen, bis dieses rechtskräftig sei. Das erkläre den langen Zeitraum bis zum Ende des Disziplinarverfahrens.
Frankfurter Neue Presse vom 02.02.2010 / Lokales
Frankfurt. Peter Hartherz ist Rechtsanwalt, aber mit seinen Äußerungen ist er nicht übermäßig vorsichtig. Seit ein paar Tagen spricht er in Fernsehen und Radio Klartext: Im Polizeipräsidium Frankfurt habe man seinem älteren Bruder schlimm mitgespielt. Und dieser sei nicht der erste und nicht der letzte Beamte gewesen, der dort "gemobbt" wurde. Sein Bruder, so erzählt Hartherz, sei ein begeisterter Polizist gewesen: "Immer vorneweg, er suchte die Action." Dann habe man ihn "wegen eines unberechtigten Straf- und Disziplinarverfahrens" einfach abserviert. Der Kriminaloberkommissar ist daran zerbrochen. Vor zwei Jahren, im Dezember 2007, nahm er sich das Leben.
Der Ex-Polizist hatte sich dem Hörfunksender zufolge unter dem Namen Abu Bilal dem Salafisten-Netzwerk Dawa FFM angeschlossen, gegen das seit Donnerstag ermittelt wird. 2010 wurde er frühpensioniert und kündigte an, nicht mehr als Prediger für die Vereinigung auftreten zu wollen. Laut hr-Info trat der Mann jedoch zuletzt in Video-Predigten für Millatu Ibrahim auf und bezeichnet sich darin als Hassprediger. (dpa/lhe)
Einem wie Hartherz könnte man durchaus zutrauen, katholische Würdenträger als Opfer hinzustellen, die sich psychisch und sexuell an Kinder vergreifen.
Wie kann man das Spiegel Online Interview auslegen?: „Recht und Gerechtigkeit interessieren Hartherz nicht. Er sei ein Profi, der Geld verdienen will.“
Bleibt nur zu hoffen, dass dieser Mann in seinem verbohrten Hass nicht eines Tages auf die Verkehrten trifft.
Wer zu begangenem Unrecht schweigt, der fügt ein weiteres Unrecht hinzu! Das was Du nicht willst das man Dir tu, das füg auch keinem anderen zu! http://glaubensportal.cms4people.de/index.html
In der streitbaren Mietauseinandersetzung ist die Güteverhandlung geplatzt, weil die Kläger zum einen nicht erschienen sind, und zum anderen niemand mit einem Peter Hartherz verhandeln will, dem Recht und Gerechtigkeit egal sind. Die Richterin entscheidet am 14.09.2021 nach Aktenlage. Ihr Vorabkommentar: "Das mit der Meinungsfreiheit kann man so oder so sehen." Juristisch gibt es ganz klare Regelungen durch Kommentare, Vergleichsurteile, und Vorgaben des BverfG und des BGH.
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AG Büdingen: Richterin Scheuermann urteilt nach Recht und Gesetz
RA Hartherz aus Hammersbach und ein Büdinger Betriebswirt, Steuerberater, und Versicherungsvertreter wollten auf strafrechtlich fragliche Art und Weise friedliche Mieter aus einer kürzlich erworbenen Schrottimmobilie kündigen.
Während sich der alte Besitzer ende November 2020 noch für das angenehme Mietverhältnis schriftlich bedankte, feuerten die Immobilienglücksritter um den Betriebswirt, vertreten durch den geldgeilen Anwalt, 3 Wochen nach der Übernahme, per Email an Weihnachten, die erste Kündigung raus. Kriminell dabei ist, es wurde behauptet, man sei ab Oktober 2020 neue Eigentümer, laut Grundbucheintrag aber ist das erst seit Dezember 2020 der Fall. Mieter wurden belogen und getäuscht.
Es geht nur um eines, um Vermögensvorteile. Die Alten raus, neue rein, und die Mieten nach oben jubeln. Über 90-jähriger Altbauschrott, von 6,00 Euro qm auf 8,77 Euro qm hochjubeln.
Die Richterin bemängelte in ihrem Urteil, das u.a.arglistige Täuschung im Raum steht, weil die Immobilie erst zum 01.12.2020 an die Kläger überschrieben wurde,- der selbsternannte Hauswart und Betriebswirt (Familienoberhaupt und Strippenzieher im Hintergrund) sich aber seit Oktober 2020 wie ein Platzhirsch aufgespielt hat, der glaubte mit seinen Provokationen könne er sich alles gegenüber friedfertigen Mietern herausnehmen.
So wollte der Mann, ohne sich entsprechend ausweisen zu können, das Briefkästen entfernt werden. Er wollte die Schlüssel haben, weil die Briefkästen nicht in sein Weltbild passen würden.
Auch spielte dieser Möchtegernhauswart an der Heizanlage herum, sodass die Heizung nachts ausgefallen ist. Seine Kinder aus München hätten das Haus käuflich erworben, deshalb dürfe er das. Die aber sagten im Oktober 2020 aus, es sei noch kein Geld geflossen. Stellt sich auch die Frage, warum alles auf die Kinder (35 und 40 Jahre alt) läuft, die aber nichts zu sagen haben?
Als ein körperlich schwerbehinderter Mieter bei den Vermietern schriftlich um Aufklärung bat, wurde wie aus dem Nichts, der Hammersbacher RA Peter Hartherz aktiv, der über email bekannt gab, er sei quasi der Chef im Ring, und sämtliche Eingaben hätten über seinen Schreibtisch zu laufen. Sachbezogene kritische Schreiben hat man subjektiv als Beleidigung und Ehrverletzung ausgelegt, und darauf fristlose und hilfsweise ordentliche Kündigungen begründet. Eine gesetzlich vorgeschriebene Abmahnung erfolgte genau so wenig, wie ein Sühneversuch beim Schiedsgericht.
Im Gegenteil, Hartherz wollte die zuständige Richterin beim AG Büdingen auch noch belehren, dass dem Mieter keine Prozesskostenhilfe zustehen würde.
Die Güteverhandlung platzte am 24. August 2021 vor dem AG Büdingen, weil keine Seite einen Gerichtsvergleich wollte.
Die Kläger waren erwartungsgemäß nicht erschienen, und haben sich durch ihren geldgierigen und klagesüchtigen „Kuhglocken-Anwalt“ (siehe google) vertreten lassen.
Richterin Scheuermann betonte, sie urteile nach Aktenlage. Az.: 2 C 296/21
Nach ca. 5 Minuten war die Veranstaltung vorbei.
Das Urteil liegt seit dem 24.09.2021in schriftlicher Form vor.
Die Richterin hat klar verdeutlicht, dass wer kein Vermieter ist, auch keine Mieter kündigen kann. Ein Freilassungsvermerk im Grundbuch ist kein rechtswirksamer Eigentümerwechsel. Somit ist der Auslöser für die streitbaren Auseinandersetzungen bewusst von den Klägern herbeigeführt worden. Der Beklagte hat letztlich nur auf Vorkommnisse in seiner undiplomatischen Art und Weise reagiert. Wer kein Vermieter ist, der kann auch nicht kündigen.
Das der Anwalt der Kläger neben fristlosen Kündigungen hilfsweise auch ordentliche Kündigungen aussprach, mit dem Begehren, so schnell wie möglich zwangsräumen zu dürfen, beweise, dass sich die Kläger nicht sicher sind, was sie eigentlich wollen. Bei schweren Beleidigungen, die nur darauf abzielen, die Würde des Menschen zu verletzen, gäbe es ohnehin nur die fristlose Kündigung, wenn die Beweislage zweifelsfrei vorgetragen werden könne. Hier aber gehe es in subjektiver Art und Weise um Persönlichkeitsempfindungen. Das wiederum reiche nicht einmal für eine ordentliche Kündigung aus, weil sonst jeder Vermieter seine unliebsamen Mieter auf die Straße setzen könnte.
Auch ginge es nicht, dass man die gleichen Kündigungsgründe in unzähligen Folgekündigungen wiederholt, in der Hoffnung, dass man mit einem Versuch durchkommen werde. Mit der zuerst ausgesprochenen Kündigung seien alle weiteren Kündigungen verbraucht und gegenstandslos.
Gegenüber dem Klägeranwalt Hartherz monierte die Richterin, dass er versuche einen streitbaren Nebenschauplatz zu eröffnen, der mit dem Mietrechts nichts zu tun habe. So habe er einen Streit, den er gegen den Beklagten losgetreten habe, mit einfließen lassen, weil sich der Beklagte auch dagegen zur Wehr setzte. Das aber hat mit der Mietauseinandersetzung nichts zu tun.
Von daher war die Klage als unbegründet abzuweisen.
Die Kosten des Verfahren haben die Kläger zu tragen.
Berufung vor dem LG Gießen wurde zugelassen, ändert aber nichts an der Faktenlage.
So funktioniert Recht in einer Demokratie:
Sofern eine Äußerung geeignet ist die persönliche Ehre eines Vermieters herabzusetzen, so das Amtsgericht, gebietet das Zivilrecht mit seinen Schadenersatzansprüchen und das Strafrecht einen hinreichenden Rechtsschutz für die Ehre. Demgegenüber dürfe eine Kündigung nicht als Mittel zur Bestrafung einer Verletzung der persönlichen Ehre eingesetzt werden.
Amtsgericht Schöneberg, 16 C 105/89
Sofern sich die Kündigung auf die Verletzung einer vertraglichen Pflicht ( z. B. Störung des Hausfriedens) beruft, ist sie im Regelfall nur nach einer erfolglosen Abmahnung möglich. (BGH, Urteil v. 8.12.2004 – VIII ZR 218/03). Der Mieter muss also vorher wegen seines Verhaltens abgemahnt werden, dabei ist ihm innerhalb einer angemessenen Frist Gelegenheit zu geben, sein Verhalten zu ändern bzw. die Missstände zu beseitigen. Die gleiche Verpflichtung trifft umgekehrt den Mieter, wenn er seinerseits den Vertrag gegenüber dem Vermieter kündigen möchte.
Eine erregte verbale Auseinandersetzung begründet keine fristlose Kündigung des Mietvertrags aus wichtigem Grund, wenn der Kündigende in nicht unerheblichem Maß die Vertragsstörung mitverursacht hat. LG Aachen 5. Zivilkammer, Urteil vom 14. Juni 2002, Az: 5 S 41/02 Quelle: WuM 2002, 427-428
Kritik an Richter und Gerichte
Mit seiner Entscheidung führt das BVerfG seine bisherige Rechtsprechung zur Beleidigung von Gerichten konsequent fort. So hat das höchste deutsche Gericht bereits im Jahr 2014 den von einer Prozesspartei erhobenen Vorwurf des „schäbigen, rechtswidrigen und eines Richters unwürdigen Verhaltens“ und einer Richterin, für das „die Richterin bestraft“ werden müsse, „um nicht auf die schiefe Bahn zu geraten“ als von der Meinungsfreiheit geschützt bewertet (BVerfG, Beschluss v. 28.7.2014, 1 BvR 482/13).
Für die Prozessparteien eröffnet diese Rechtsprechung in der Praxis einen Freiraum, innerhalb dessen Parteien angstfrei ihre Meinung äußern dürfen und in der Hitze des Gefechts auch spontan und emotional ihrer Verärgerung Luft machen dürfen. Für einen bürgernahen Rechtsstaat ist dies keine schlechte Grundlage und sicher auch eine besondere Färbung der deutschen Justiz. Betroffene Richter benötigen nach dieser Rechtsprechung allerdings manchmal ein dickes Fell.
Richterin Scheuermann hat in diesem Verfahren ihren Beruf aufrichtig und ehrenvoll ausgeübt.
Viele andere Richter/innen sollten sich daran ein Beispiel nehmen.
BverfG: „Das Volk muss angstfrei seine Meinung äußern dürfen.“
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Was derzeit an Gesetzlosigkeit beim LG Gießen abgeht, ist kaum mehr zu überbieten. Man kann den Eindruck gewinnen, als hätten skrupellose Richterinnen das Ruder übernommen, und fühlen sich wohl dabei, Seite an Seite mit einem skrupellosen krankhaft klagesüchtigen Anwalt gemeinsame Sache zu machen, auf Kosten friedliebender ehrlicher Steuerzahler, die eh schon nicht viel zum Leben haben.
DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE / RECHTSBEUGUNG gegen: die Präsidentin des LG Gießen, Frau Schmidt-Nentwig Frau Hainmüller Frau Menschkat
Hier: Az.: 1 S 224/21 Berufungsverfahren Az.: 2 C 296/21 Erstinstanz AG Büdingen
Begründung:
Mein Prozeßbevollmächtigter: RA Alexander Frenzel, Bahnhofstraße 34, 63654 – Büdingen
rief mich am 01.03.2022 an, ob ich Post vom Landgericht Gießen bekommen hätte, und ob ich persönlich zur mündlichen Verhandlung am morgigen 02.03.2022 erscheinen müsse? Ich habe dann darauf geantwortet, dass mir seine Sekretärin, Frau Jones, am 22.02.2022 eine Email hat zukommen lassen. Daraus ersichtlich, Termin zur mündlichen Verhandlung in 10 Tagen. Beweis als Anlage anbei
Herr Frenzel sagte dann, er werde hinfahren, weil er wissen wolle, wie es weitergeht, ob die Berufung abgewiesen wird, oder ob die Kammer zu Gunsten der Kläger entscheidet. Denkbar wäre ja auch gewesen, den Fall an das AG Büdingen zurückzugeben, wegen persönlicher emotionaler Zweifel an Richterin Scheuermann.
Heute Mittag, gegen 12:00 Uhr, rief mich Herr Frenzel an, dass sowohl die Kläger, wie auch ihr Vater (Hausverwalter mit Eigentümerherrschergehabe) anwesend waren, wie auch der Prozessbevollmächtigte der Kläger, RA Hartherz, der dafür im Net bekannt ist, friedliche Menschen sozial und juristisch fertig zu machen. (Stichwort Kuhglockenanwalt) Die Richterin, (vermutlich die Präsidentin selbst?) soll verlauten haben lassen, dass ich(körperlich schwerbehindert) mit meiner Frau zusammen mit einer fristlosen Kündigung der Mietwohnung, plus Zwangsvollstreckung rechnen müsse. Das Gericht komme subjektiv (aus persönlichen niederen Beweggründen) zu der Auffassung, dass wenn man sich mit dem verlogenen Anwalt der Gegenseite anlegt, auch die Vermieter trifft. Zuvor hatte die Erstinstanz entschieden, dass es einem Rechtsanwalt freistehe, strafrechtlich Anzeigen zu stellen, weil das Mietrecht/Verhältnis davon unberührt bleibt.
Die Gießener Justizbehörden sind dafür bekannt, dass sie nicht sonderlich viel von Whistleblowern halten. Hier aber geht es um vertrauliche interne Email-Schreiben, die nicht für die Öffentlichkeit bestimmt gewesen sind. Bei der Erstinstanz, wo ich obsiegt habe, da bin ich ohne Anwalt angetreten, und habe die Verteidigung, auf der Grundlage von Recht und Gesetz, plus Vergleichsurteile, selber übernommen, mit Erfolg. Kaum herrscht Anwaltszwang, wird man willkürlich vorgeführt. Das soll aber nicht die Leistung des Alexander Frenzel schmälern, der sicherlich sein Bestes gegeben hat.
Wenn sich der Prozessbevollmächtigte der Kläger hat 3 Monate für seine verwirrte Klagebegründung Zeit gelassen, dann steht das im krassem Widerspruch, wenn man einen missliebigen Mieter rasch aus der Wohnung haben will. Das passt nicht zusammen.
Im Klartext, ich und meine mietvertragsgebundene friedliebende Ehefrau, die mit der streitbaren Auseinandersetzung nichts zu tun hat, wurden mit der heutigen mündlichen Verhandlung bewusst getäuscht. Hartherz, der zuvor schon den Mieterverein Friedberg und einen Anwalt aus Nidda auf seine Seite gebracht hat, hat nun auch noch erfolgreich die Richterschaft in Gießen für sich gewinnen können. Hurra Deutschland!
Hinzu kommt noch, dass ich als Whistleblower und Blogger, der u.a. juristische Willkür öffentlich beim Namen nennt, auf einer internen schwarzen Liste stehe. Wenn mein Name fällt, dann gilt die Devise „Den machen wir fertig.“ Erinnert irgendwie an Putin im Miniaturformat.
Faire Gerichtsprozesse gibt es nicht, und Beweise werden ignoriert, oder sich so zurecht gelegt, dass nur noch Konstrukte unter Wahnvorstellungen übrig bleiben. Genug Juristen mit charakterlichen Totalschäden haben wir ja reichlich in dieser Bananenrepublik, wo man die Großen und Einflussreichen in verfilzter Abhängigkeit laufen lässt.
Verstöße wie folgt:
§ 523 ZPO Terminsbestimmung 1 Wird die Berufung nicht nach § 522 durch Beschluss verworfen oder zurückgewiesen, so entscheidet das Berufungsgericht über die Übertragung des Rechtsstreits auf den Einzelrichter. 2 Sodann ist unverzüglich Termin zur mündlichen Verhandlung zu bestimmen. 2 Auf die Frist, die zwischen dem Zeitpunkt der Bekanntmachung des Termins und der mündlichen Verhandlung liegen muss, ist § 274 Abs. 3 entsprechend anzuwenden. 3/1Zwischen der Zustellung der Klageschrift und dem Termin zur mündlichen Verhandlung muss ein Zeitraum von mindestens zwei Wochen liegen (Einlassungsfrist).
Wo bitteschön ist die Einhaltung dieser Frist? Was hier abgeht ist willkürliche Rechtsbeugung!!!
§ 78b ZPO Notanwalt 1 Insoweit eine Vertretung durch Anwälte geboten ist, hat das Prozessgericht einer Partei auf ihren Antrag durch Beschluss für den Rechtszug einen Rechtsanwalt zur Wahrnehmung ihrer Rechte beizuordnen, wenn sie einen zu ihrer Vertretung bereiten Rechtsanwalt nicht findet und die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung nicht mutwillig oder aussichtslos erscheint. 2 Gegen den Beschluss, durch den die Beiordnung eines Rechtsanwalts abgelehnt wird, findet die sofortige Beschwerde statt.
Mit Datum vom 10.01.2022 schrieb Schmidt-Nentwig, nachdem ich ohne Prozeßbevollmächtigten stand, und einen Antrag auf einen Notanwalt stellte: „…wird darauf hingewiesen, dass die Voraussetzungen für eine Bestellung eines Notanwaltes gemäß § 78b ZPO nicht dargelegt sind. Die Bestellung kommt nur in Betracht, wenn Sie einen zur Vertretung bereiten Rechtsanwalt nicht finden. Alleine dass Ihr Prozessbevollmächtigter aus der 1. Instanz zu einer weiteren Vertretung nicht bereit ist, genügt nicht.“
Wie sorgsam arbeitet diese Frau eigentlich, die ein üppiges Einkommen erhält? Bei der 1. Instanz hat es keinen Prozessbevollmächtigten gegeben, weil ich mich selber verteidigt habe. Das stand auch im Antrag drinnen. Außerdem fehlt bewusst Satz 2, wonach die Beschwerde zulässig ist. Hätte sich auf dem letzten Drücker nicht RA Frenzel bereit erklärt, mich und meine Frau zu vertreten, es wäre zu einem Säumnisurteil gekommen. Im Endergebnis ist jetzt das Gleiche bei rausgekommen, teuer, dank frustrierter Richterinnen.
Richterin Scheuermann, 1. Instanz AG Büdingen Seite 10/15 b. „Die fristlose Kündigung kann insbesondere nicht auf Äußerungen gestützt werden, die den Klägervertreter selbst betreffen. Dies trifft insbesondere die Äußerung, „Wir leben hier nicht in Russland, China, oder Nordkorea! Dort hätten Sie mit Ihrer Art, wie Sie auftreten, gute Karrierechancen“; „Asozial ist im übrigen ein Einschüchterungsschreiben, wie von Ihnen verfasst.“ Dieser ist nicht in das Mietverhältnis einbezogen wie etwa ein Verwalter, der mit der Verwaltung und Betreuung des Objekt betraut ist. Eine fristlose Kündigung wegen Äußerungen über den Vermieteranwalt betrifft nicht das Mietverhältnis. Diesem stehen gegen Äußerungen eigene Rechtsbehelfe zu.“
Hier greift das Landgericht, laut der Information von RA Frenzel, willkürlich in das Strafrecht ein, und spielt sich subjektiv als Moralapostel über die Meinungsfreiheit auf. Amtsanmaßung
Wer Juristen kritisiert, und sei es nur in internen Emails, der muss zur Abschreckung mit Mehrfachbestrafungen rechnen, weil Richterinnen sich hinter skrupellos auftretenden Anwälten stellen. Da wäre die fristlose Kündigung, Zwangsräumung, Anwaltskosten, Gerichtskosten, Mahnbescheide, Zwangsvollstreckung, Krankwerden - nur möglich, weil charakterlose RichterInnen über kein Gewissen verfügen, und sich einen Dreck um die Gesetze scheren. Hurra Deutschland.
„Wenn dem Bürger Unrecht geschieht, oder er glaubt, ihm würde übel mitgespielt, und er das anhand von Vorkommnissen begründen kann, so steht ihm das Recht zu, sich auf seine Art kritisch zu äußern. Niemand soll in Deutschland mehr Angst haben müssen, seine persönliche Meinung frei zu äußern. Wer austeilt, der muss auch einstecken können.“ BVerfG, Beschluss v. 28.7.2014, 1 BvR 482/13
Keine Bestrafung einer Ehrverletzung durch fristlose Kündigung Sofern eine Äußerung geeignet ist die persönliche Ehre eines Vermieters herabzusetzen, so das Amtsgericht weiter, gebietet das Zivilrecht mit seinen Schadenersatzansprüchen und das Strafrecht einen hinreichenden Rechtsschutz für die Ehre. Demgegenüber dürfe eine Kündigung nicht als Mittel zur Bestrafung einer Verletzung der persönlichen Ehre eingesetzt werden. Amtsgericht Schöneberg, 16 C 105/89
§ 263 StGB Betrug (1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar.
Hier machen sich die Richterinnen der Mittäterschaft schuldig.
Im Angesicht dessen, was zur Zeit in der Ukraine abgeht, brauche ich vor deutschen Juristen, die Recht und Gesetz aus niederen perversen Gründen mit Füssen treten, keine Angst zu haben. Sie mögen in Ihrer gewissenlosen Charakterlosigkeit mir meine Freiheit nehmen, und meine Frau in den gesundheitlichen und finanziellen Ruin treiben, um einen soziophatisch veranlagten Anwalt zu schützen, dem es nur ums skrupellose Geld verdienen geht,- zum Schweigen bekommen mich Menschenrechtsverachter aber nicht.
Den verfassungsfeindlichen Juristen in Gießen rufe ich zu: Packen Sie Ihre Juristenkeule aus, und schlagen weiter erbarmungslos auf mich ein. Die Wahrheit hören Verbrecher nicht gerne. Tun Sie mir aber einen Gefallen, sofern noch ein Restanstand vorhanden sein sollte, lassen Sie meine Frau in Ruhe! Die hat niemandem etwas getan.
Wer zu begangenem Unrecht schweigt, der fügt ein weiteres Unrecht hinzu! Das was Du nicht willst das man Dir tu, das füg auch keinem anderen zu! http://glaubensportal.cms4people.de/index.html
Viele unserer Leser haben selber Erfahrungen mit Immobilienspekulanten gemacht, und wissen, mit welchen rabiaten Methoden gegen Mieter vorgegangen wird. Meist fängt es mit Mobbing an, geht über Sachbeschädigungen, und endet in Klagelawinen skrupelloser geldgieriger Anwälte.
Wir sind gefragt worden, was geht bei Euch ab mit diesem Hartherz und dem Landgericht in Gießen? Da blickt man kaum noch durch?
Wir vom „Netzwerk Freie Meinungsäußerung“ können über den jetzigen Zustand nur spekulativ Vermutungen anstellen. Deshalb haben wir die Strafanzeige, die bereits im Januar gestellt wurde, und eigentlich alles beinhaltet, hier eingearbeitet. Rechtsanwälte/Richter genießen Berufsbezogen keinen Persönlichkeitsschutz, und müssen sich, in Ausübung ihres Amtes, öffentliche Kritiken und Enthüllungen gefallen lassen.
Sehr geehrte Damen und Herren! (Hess. Kriminalbehörden) 16.01.2022, 17:53 Uhr
Hiermit zeige ich an, den Straftatbestand des vorsätzlichen Betrug nach § 263 StGB
gegen
den Hausverwalter der Immobilie: Wilhelm Leuschner Straße 22, 63697 Hirzenhain,
Herrn: XXXXXXXXXX, Büdingen
und dessen Lobbyanwalt,
Herrn: RA Peter Hartherz, Langenbergheimer Str. 11-13, 63546 Hammersbach,
den Vermietern: XXXXXX und XXXXXX, München
wegen Beihilfe durch Unterschreiben einer Anwaltsgeneralvollmacht vom 27.11.2020
Da der Verdacht einer möglichen Geldwäsche / Steuerhinterziehung im Raum steht,
Vortäuschen eines Kaufvertrag zum 01.10.2020, der nie vorgelegt wurde,
wird Verdacht gegen die oben genannten und gegen die Verkäufer:
XXXXXX und XXXXXX, Frankfurt
erhoben.
Das AG Büdingen hat unter dem Az.: Az.: 2 C 296/21
geurteilt, dass die Klage der hier Angezeigten auf fristlose / ordentliche Kündigung der Mietwohnung keine Aussicht auf Erfolg habe, weil wer kein Vermieter ist, auch nicht kündigen könne. Das gilt auch, wenn man im Nachhinein Vermieter (Immobilienbesitzer) wird, und sich auf Vorkommnisse beruft, die vor der Zeit liegen.
Der Vorsatz liegt darin begründet, dass der Prozessbevollmächtigte Peter Hartherz Berufung bei dem LG Gießen Az.: 1 S 224/21, eingelegt hat, mit der gleichen Vorspiegelung falscher Tatsachen, in der Hoffnung, auf einen Richter zu treffen, welcher der Immobilienlobby wohlgesonnen sein könnte.
Weil die Kläger Anfang Februar 2021 meinen Briefkasten unwidersprochen zerstört haben, habe ich seinerzeit die Staatsanwaltschaft Gießen eingeschaltet. Az.: 801 Js 7196/21
Das Verfahren wegen Sachbeschädigung wurde lediglich wegen Geringfügigkeit eingestellt, ich auf dem Weg der Privatklage verwiesen.
Außerdem gab es noch die Belehrung wegen der Begleitumstände, dass eine streitbare Auseinandersetzung zunächst vor ein Ortsgericht gehört, oder einem Schlichtungsgericht, wenn keine persönlichen Gespräche zustande kommen. Erst danach sollte man die Zivilgerichte einschalten.
Auch das beweist den Vorsatz.
Mieter so lange provozieren, bis die sich verbal zur Wehr setzen, dann zum Anwalt rennen, um Zwangsräumung betteln, und daraus auch noch Kapital schlagen wollen, weil der friedliebende Mieter Schadensersatz leisten soll, plus Übernahme der Anwalts- und Gerichtskosten,- erfüllt den Straftatbestand des Betrug, hier arglistige Täuschung.
Die komplette Aktenlage ist in der Anwaltskanzlei des Peter Hartherz einzusehen, oder von den Gerichten anzufordern.
Diverse Beweise als Anlagen anbei
Vorfälle im Ablauf:
05.09.2020 =
Bieterverfahren durch Krauss Immobilien Frankfurt / Main
Mit Besichtigung aller 5 Wohneinheiten.
Damals zugegen, unter 7 Bewerbern, ein gewisser XXXXXX Büdingen, ohne Personalausweis.
01.10.2020 =
Dieser Herr XXXXXX Büdingen fährt mit einem Mercedes und Anhänger auf den Parkplatz, stellt die Einfahrt und Teile vom Gehweg zu, ausgerüstet mit einem Haustürschlüssel und Wohnungsschlüssel für die leer stehende Wohnung Parterre rechts.
OKT. 2020 =
XXX Büdingen ruft mit unterdrückter Nummer bei mir an, seine Kinder hätten das Haus gekauft, und seien die neuen Vermieter. Deshalb wollen auch sie die Wohnung, zusammen mit einem Gutachter, besichtigen.
OKT. 2020 =
Ca. 2 Tage später erscheinen die Genannten mit 4 Personen im Flurbereich des DG. Ich habe gefragt, ob die „Neubesitzer“ etwas schriftliches vorlegen könnten, woraus ersichtlich ist, dass sie die tatsächlichen rechtmäßigen Besitzer der Immobilie sind.(?) Dies wurde verneint.
Ich habe dann geantwortet, dass es komisch ist, die Katze ungesehen im Sack zu kaufen, zumal man erst besichtigt und begutachtet, und sich danach entscheidet. Weil die Leute aber einen vernünftigen Eindruck hinterlassen haben, habe ich sie, zu jeweils 2 Personen, in meine Wohnung gelassen. Der Name des „Gutachter“ wurde verheimlicht.
Als ich XXXXXX München fragte, ob sie und ihr Mann die tatsächlich geforderten 220.000 Euro gezahlt haben, die der Verkäufer als Mindestgebot ausgerufen hatte, bekam ich zur Antwort: „Noch ist kein Geld geflossen.“
NOV. 2020 =
An einem Sonntagmorgen (Störung des Hausfrieden) wurde meine Frau XXXXXX von Herrn XXXXXX Büdingen im Außenbereich belästigt, mit der Forderung, er wolle unsere Briefkastenschlüssel haben, weil ihm dieser schöne regengeschützte DIN A 4 Briefkasten ein Dorn im Auge sei, der weg müsse. Meine Frau wollte dann wissen, mit welchem Recht er das fordere, und ob er sich nicht einmal mit Adresse, Telefonnummer und Email vorstellen wolle,- bekam sie patzig zur Antwort, dass alles zu seiner Zeit bekannt gegeben werde. Meine Frau berichtete mir, worauf ich mit meiner körperlichen Schwerbehinderung vom DG zur Haustür gekrochen bin. Dort habe ich diesen Herren XXXX Büdingen in einem sehr lauten Ton zur Rede gestellt, was er glaube, wer er sei, und wie weit er es mit uns treiben könne? Er wird nie mein Chef sein, höchstens ein kleiner dienstleistender Vermieter, wenn überhaupt.
18.11.2020 =
Der Nocheigentümer XXXXXX Frankfurt teilt schriftlich mit, dass die Immobilie zum 01.12.2020 an das Ehepaar XXXXXX München übergeht. Dabei erfuhr ich dann die Postanschrift der XXXXXX München, plus deren Bankverbindung.
Auch bedankt sich XXXXXX Frankfurt schriftlich für das angenehme Mieterverhältnis von 2006 bis 2020.
Ich habe diese „Neubesitzer“ angeschrieben, dass es so nicht weitergehen kann, dass wir hier im Haus von Herrn XXXXXX Büdingen belogen und schikaniert werden.
Daraufhin haben die ihren Anwalt (Hartherz) eingeschaltet, der, nachdem der Grundbucheintrag am 10.12.2020 erfolgte, umgehend die Kündigung wegen angeblicher Herabwürdigung und Ehrverletzung vom Stapel gelassen hat. Kurz zuvor hat eine Frau XXXXXX die leer stehende Wohnung Parterre rechts bezogen, und ihren Mietvertrag bei XXXXXX Büdingen unterschrieben.
FEB. 2021 =
Anfang des Monat wurde mein Briefkasten in einer Nacht und Nebelaktion zerstört, in dem man Metall in das Schloss drückte.
Ich stellte sofort Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Gießen, und gab gegenüber den XXXXXX München schriftlich bekannt, dass ich diesen Schaden, in Höhe von 30 Euro, von der Miete abziehen werde.
Gegen Ende des Monat standen XXXXXX München und XXXX Büdingen unangekündigt zu dritt im Flur des DG, und wollten von mir eine Unterschrift auf ein vorgefertigtes Papier, erpressen. Entweder ich unterschreibe sofort, und erhalte im Gegenzug einen regendurchlässigen DIN A 5 Briefkasten der billigen Variante, oder ich erhalte nichts.
Daraufhin habe ich die beiden Briefkastenschlüssel vom kaputten Kasten geholt, jeweils 2 – 3 Gramm schwer, und wollte sie, wegen der Corona-Abstandsregeln, die Treppe flach runter werfen, sodass die Schlüssel in ca. 2 Meter Abstand liegen bleiben würden. Beim Versuch sind mir aber beide Schlüssel aus der Hand zu Boden gefallen. Einen der Schlüssel habe ich durch das Treppengelände geschnickt, der dann im 1. Stock liegen geblieben ist. Da sich die Vermieter mit ihrem Hausverwalter auf der Zwischenebene aufgehalten haben, zwischen oberer und unterer Treppe, war deren Gesundheit nie in Gefahr gewesen.
Hartherz hat auf Grund des Vorfall eine versuchte Körperverletzung konstruiert, um von strafrechtlichen Verfehlungen seiner Mandantschaft abzulenken. Warum hat er keine Strafanzeige gestellt? Weil er wusste, die Kripo würde ihn nicht für voll nehmen.
24.08.2021=
Das Amtsgericht Büdingen hat sämtliche Klagen der Vermieter als unbegründet abgewiesen. Gleichzeitig wurde gerügt, dass man sich durch Vorspiegelung falscher Tatsachen eine Wohnungsbesichtigung erschlichen hat.
24.12.2021=
Nach drei Monaten der Untätigkeit, hat Hartherz vor dem LG Gießen eine Berufungsbegründung eingereicht, die identisch mit der Klage aus der ersten Instanz ist, somit den Berufungskriterien nicht stand hält. Darin behauptet er abermals, es gäbe einen Kaufvertrag zum 01.10.2020 zwischen XXXXXX Frankfurt und XXXXXX München.
Da XXXXXX Frankfurt im Bieterverfahren 220.000 Euro gefordert hat, laut Grundbucheintrag aber nur 150.000 Euro gezahlt wurden, besteht der hinreichende Verdacht auf Geldwäsche und Steuerhinterziehung. XXXXX Frankfurt hätte nie Haustürschlüssel und Wohnungsschlüssel an XXXXXX München/Büdingen rausgerückt, wenn nicht im SEP/OKT 2020 schon Gelder geflossen sind.
16.02.2022
————————————————————————————————-
Wir erläutern die Problematik:
Der Mieterverein Friedberg mit seinem Rechtsschutz hat sich verweigert und versagt. Der Grund liegt auf der Hand. Es gibt ein ungeschriebenes Gesetz unter den Berufsjuristen (Richter, Staats- und Rechtsanwälte) wonach man die Klienten bekämpft, die es wagen, sich kritisch mit diesen Leuten anzulegen. „Pack schlägt sich, Pack verträgt sich.“ Das bedeutet, in Gerichtsverhandlungen brüllen die gegeneinander los, beleidigen und bedrohen sich untereinander unter dem Schutz der freien Meinung,- werden sie aber sachbezogen von juristischen Laien (u.a. Studienabbrecher) kritisiert, dann halten sie zusammen, und wollen von Meinungsfreiheit nichts mehr wissen.
Man kann sich das so vorstellen; wenn ein Priester oder Pfarrer sich an Kinder vergangen hat, dann wird aus dem Täter juristisch ein Opfer gemacht, und aus dem Opfer ein Täter. Man konstruiert willkürlich üble Nachrede und Verleumdung, dann war es das für Juristen ohne Gewissen. Richter und Staatsanwälte sind sich ihrer Macht bewusst, werden nicht kontrolliert, nicht bestraft.
Dieser Schwachpunkt, eines funktionierenden Rechtsstaat unwürdig, hat ein RA Hartherz geschickt zu nutzen verstanden.
Bei der ersten Instanz vor dem AG Büdingen konnte man sich selber verteidigen, ohne Anwalt. Alles was einem zur Entlastung dienlich erschien, konnte schriftlich eingereicht werden. Das hat dann dazu geführt, dass sich die zuständige Richterin Scheuermann, allergrößte Mühe gegeben hat, um dem demokratischen Recht gerecht zu werden. Am Ende wurde die Kündigungsklage abgewiesen.
Zugute kommt den Klägern jetzt, dass beim LG Gießen schlampig gearbeitet wird. Dort wird kein großer Wert auf Vorschriften und Gesetze gelegt. Man sollte sich auf allen Ebenen selber verteidigen dürfen. Stattdessen sind Recht und Gesetz zu einem miesen dreckiges Geschäft verkommen.
Die mündliche Verhandlung vom 02.03. hätte so nie stattfinden dürfen, und müsste neu angesetzt werden. Die Frist zur Terminbestimmung muss mindestens 2 Wochen betragen, damit man sich gründlich, zusammen mit seinem Anwalt, auf den Prozess vorbereiten kann.
Was hat der Anwalt des Beklagten, Alexander Frenzel aus Büdingen, der immerhin satte 1.280 Euro genommen hat, dafür, dass er einen anständigen Job machen sollte, getan? Er hat einen Tag vor der mündlichen Verhandlung angerufen, und gefragt, ob der Klient eine Vorladung vom Gericht bekommen hätte? Nein, hat er nicht. Er hat nur von der Sekretärin eine Mail bekommen, mit der Terminsbestimmung. Dazu die Info, dass sich der Anwalt im Krankenstand befinde.
RA Frenzel hat lediglich angeboten, dass sein Klient mit ihm zum Gericht fahren könne. Der Klient reagierte, „was soll ich da? Ich wurde nicht vorgeladen, und ein Rederecht habe ich auch nicht.“
Dann kam dieser berüchtigte Tag mit der mündlichen Verhandlung, (es wurde ausführlich im Blog darüber berichtet) mit den Telefonaten.
Locker flockig kam von RA Frenzel die Mitteilung, der Klient könne sich auf eine fristlose Kündigung mit Zwangsräumung vorbereiten. Die Richterin habe den Eindruck hinterlassen, dass sie die Gerichtsakten der ersten Instanz (obwohl gesetzlich vorgegeben) nicht studiert hat, und sich sofort auf die Seite der Kläger gestellt, die allesamt, und gut gelaunt, vor Gericht erschienen sind. Er, RA Frenzel, könne nichts mehr für seinen Klienten tun. Damit sei die Sache erledigt. Das Urteil würde in den nächsten 2 Wochen zugestellt. Als Grund gab er an, die Richterin wolle das geltende Mietrecht missbrauchen, weil sich der Klient mit dem Klägeranwalt Hartherz überworfen hat. Mal gewinnt man, mal verliert man. Tschüs und Auf Wiedersehen. Der Rest interessiert nicht mehr. 1.280 Euro, ohne ein Dankeschön.
Was wir von dieser Geschichte halten?
Vermutlich wurde im Vorfeld hin und her telefoniert, und ausgelotet, ob man mit einem Kläger- freundlichen Vergleich die Sache schnell und bequem vom Tisch bekommen könne. Weil das nicht gelungen ist, hat man frustriert nach einem Weg gesucht, wie man den Beklagten fertig machen kann, und der dabei chancenlos bleibt.
Man ist sich dann sehr schnell einig geworden, und hat ein Schlupfloch gefunden. Die Aktion mit dem Briefkastenschlüssel, die von RA Frenzel nicht eindeutig widerlegt wurde.
Halten sie, Herr Frenzel, still, erzählen Sie Ihrem Mandanten etwas vom Pferd, und wenn das schriftliche Urteil ergangen ist, dann ist der Drops gelutscht. Hinterhältiger Knalleffekt.
Womit aber alle Beteiligten nicht gerechnet haben, ist die hier eingestellte Strafanzeige vom 16.02.2022, 17:53 Uhr, hlka (at) polizei (dot) hessen (Dot) de beweiskräftig per Email abgesendet.
Alleine schon unter diesen Voraussetzungen hätte das LG Gießen alle Beteiligten anhören müssen, um sich Klarheit zu verschaffen. Aussage gegen Aussage, statt einer Rudelbildungsbehauptung nachzugeben.
Wer aber stinkfaul und bequem, vorbei an Recht und Gesetz, alles vom Tisch haben will, der handelt so, wie in diesem Fall. Zurück bleiben ehrliche, fleißige, friedfertige Menschen, die im Grunde nur ihre Ruhe haben wollen.
Wenn Ihr weitere Fragen habt, dann tut dies über die Kommentarfunktion, weil wir notgedrungen, zum Selbstschutz, anonym auftreten müssen.
Darüber hinaus werden sicherlich auskunftsfreudig in Erscheinung treten:
Stichwort: : Az.: 1 S 224/21 Berufungsverfahren LG Gießen
Az.: 2 C 296/21 Erstinstanz AG Büdingen
die Präsidentin vom Landgericht Gießen,
Frau Schmidt-Nentwig, c/o Ostanlage 15, 35390 Gießen
Herr RA Alexander Frenzel, Bahnhofstraße 34, 63654 – Büdingen
Herr RA Peter Hartherz, Langenbergheimer Str. 11-13, 63546 Hammersbach,
wer nichts zu verbergen hat, der wird, der Wahrheit verpflichtet, reagieren.
Gießen, 05.03.2022
Wer zu begangenem Unrecht schweigt, der fügt ein weiteres Unrecht hinzu! Das was Du nicht willst das man Dir tu, das füg auch keinem anderen zu! http://glaubensportal.cms4people.de/index.html
Viele unserer Leser haben selber Erfahrungen mit Immobilienspekulanten gemacht, und wissen, mit welchen rabiaten Methoden gegen Mieter vorgegangen wird. Meist fängt es mit Mobbing an, geht über Sachbeschädigungen, und endet in Klagelawinen skrupelloser geldgieriger Anwälte.
Wir sind gefragt worden, was geht bei Euch ab mit diesem Hartherz und dem Landgericht in Gießen? Da blickt man kaum noch durch?
Wir vom „Netzwerk Freie Meinungsäußerung“ können über den jetzigen Zustand nur spekulativ Vermutungen anstellen. Deshalb haben wir die Strafanzeige, die bereits im Januar gestellt wurde, und eigentlich alles beinhaltet, hier eingearbeitet. Rechtsanwälte/Richter genießen Berufsbezogen keinen Persönlichkeitsschutz, und müssen sich, in Ausübung ihres Amtes, öffentliche Kritiken und Enthüllungen gefallen lassen.
Sehr geehrte Damen und Herren! (Hess. Kriminalbehörden) 16.01.2022, 17:53 Uhr
Hiermit zeige ich an, den Straftatbestand des vorsätzlichen Betrug nach § 263 StGB
gegen
den Hausverwalter der Immobilie: Wilhelm Leuschner Straße 22, 63697 Hirzenhain,
Herrn: XXXXXXXXXX, Büdingen
und dessen Lobbyanwalt,
Herrn: RA Peter Hartherz, Langenbergheimer Str. 11-13, 63546 Hammersbach,
den Vermietern: XXXXXX und XXXXXX, München
wegen Beihilfe durch Unterschreiben einer Anwaltsgeneralvollmacht vom 27.11.2020
Da der Verdacht einer möglichen Geldwäsche / Steuerhinterziehung im Raum steht,
Vortäuschen eines Kaufvertrag zum 01.10.2020, der nie vorgelegt wurde,
wird Verdacht gegen die oben genannten und gegen die Verkäufer:
XXXXXX und XXXXXX, Frankfurt
erhoben.
Das AG Büdingen hat unter dem Az.: Az.: 2 C 296/21
geurteilt, dass die Klage der hier Angezeigten auf fristlose / ordentliche Kündigung der Mietwohnung keine Aussicht auf Erfolg habe, weil wer kein Vermieter ist, auch nicht kündigen könne. Das gilt auch, wenn man im Nachhinein Vermieter (Immobilienbesitzer) wird, und sich auf Vorkommnisse beruft, die vor der Zeit liegen.
Der Vorsatz liegt darin begründet, dass der Prozessbevollmächtigte Peter Hartherz Berufung bei dem LG Gießen Az.: 1 S 224/21, eingelegt hat, mit der gleichen Vorspiegelung falscher Tatsachen, in der Hoffnung, auf einen Richter zu treffen, welcher der Immobilienlobby wohlgesonnen sein könnte.
Weil die Kläger Anfang Februar 2021 meinen Briefkasten unwidersprochen zerstört haben, habe ich seinerzeit die Staatsanwaltschaft Gießen eingeschaltet. Az.: 801 Js 7196/21
Das Verfahren wegen Sachbeschädigung wurde lediglich wegen Geringfügigkeit eingestellt, ich auf dem Weg der Privatklage verwiesen.
Außerdem gab es noch die Belehrung wegen der Begleitumstände, dass eine streitbare Auseinandersetzung zunächst vor ein Ortsgericht gehört, oder einem Schlichtungsgericht, wenn keine persönlichen Gespräche zustande kommen. Erst danach sollte man die Zivilgerichte einschalten.
Auch das beweist den Vorsatz.
Mieter so lange provozieren, bis die sich verbal zur Wehr setzen, dann zum Anwalt rennen, um Zwangsräumung betteln, und daraus auch noch Kapital schlagen wollen, weil der friedliebende Mieter Schadensersatz leisten soll, plus Übernahme der Anwalts- und Gerichtskosten,- erfüllt den Straftatbestand des Betrug, hier arglistige Täuschung.
Die komplette Aktenlage ist in der Anwaltskanzlei des Peter Hartherz einzusehen, oder von den Gerichten anzufordern.
Diverse Beweise als Anlagen anbei
Vorfälle im Ablauf:
05.09.2020 =
Bieterverfahren durch Krauss Immobilien Frankfurt / Main
Mit Besichtigung aller 5 Wohneinheiten.
Damals zugegen, unter 7 Bewerbern, ein gewisser XXXXXX Büdingen, ohne Personalausweis.
01.10.2020 =
Dieser Herr XXXXXX Büdingen fährt mit einem Mercedes und Anhänger auf den Parkplatz, stellt die Einfahrt und Teile vom Gehweg zu, ausgerüstet mit einem Haustürschlüssel und Wohnungsschlüssel für die leer stehende Wohnung Parterre rechts.
OKT. 2020 =
XXX Büdingen ruft mit unterdrückter Nummer bei mir an, seine Kinder hätten das Haus gekauft, und seien die neuen Vermieter. Deshalb wollen auch sie die Wohnung, zusammen mit einem Gutachter, besichtigen.
OKT. 2020 =
Ca. 2 Tage später erscheinen die Genannten mit 4 Personen im Flurbereich des DG. Ich habe gefragt, ob die „Neubesitzer“ etwas schriftliches vorlegen könnten, woraus ersichtlich ist, dass sie die tatsächlichen rechtmäßigen Besitzer der Immobilie sind.(?) Dies wurde verneint.
Ich habe dann geantwortet, dass es komisch ist, die Katze ungesehen im Sack zu kaufen, zumal man erst besichtigt und begutachtet, und sich danach entscheidet. Weil die Leute aber einen vernünftigen Eindruck hinterlassen haben, habe ich sie, zu jeweils 2 Personen, in meine Wohnung gelassen. Der Name des „Gutachter“ wurde verheimlicht.
Als ich XXXXXX München fragte, ob sie und ihr Mann die tatsächlich geforderten 220.000 Euro gezahlt haben, die der Verkäufer als Mindestgebot ausgerufen hatte, bekam ich zur Antwort: „Noch ist kein Geld geflossen.“
NOV. 2020 =
An einem Sonntagmorgen (Störung des Hausfrieden) wurde meine Frau XXXXXX von Herrn XXXXXX Büdingen im Außenbereich belästigt, mit der Forderung, er wolle unsere Briefkastenschlüssel haben, weil ihm dieser schöne regengeschützte DIN A 4 Briefkasten ein Dorn im Auge sei, der weg müsse. Meine Frau wollte dann wissen, mit welchem Recht er das fordere, und ob er sich nicht einmal mit Adresse, Telefonnummer und Email vorstellen wolle,- bekam sie patzig zur Antwort, dass alles zu seiner Zeit bekannt gegeben werde. Meine Frau berichtete mir, worauf ich mit meiner körperlichen Schwerbehinderung vom DG zur Haustür gekrochen bin. Dort habe ich diesen Herren XXXX Büdingen in einem sehr lauten Ton zur Rede gestellt, was er glaube, wer er sei, und wie weit er es mit uns treiben könne? Er wird nie mein Chef sein, höchstens ein kleiner dienstleistender Vermieter, wenn überhaupt.
18.11.2020 =
Der Nocheigentümer XXXXXX Frankfurt teilt schriftlich mit, dass die Immobilie zum 01.12.2020 an das Ehepaar XXXXXX München übergeht. Dabei erfuhr ich dann die Postanschrift der XXXXXX München, plus deren Bankverbindung.
Auch bedankt sich XXXXXX Frankfurt schriftlich für das angenehme Mieterverhältnis von 2006 bis 2020.
Ich habe diese „Neubesitzer“ angeschrieben, dass es so nicht weitergehen kann, dass wir hier im Haus von Herrn XXXXXX Büdingen belogen und schikaniert werden.
Daraufhin haben die ihren Anwalt (Hartherz) eingeschaltet, der, nachdem der Grundbucheintrag am 10.12.2020 erfolgte, umgehend die Kündigung wegen angeblicher Herabwürdigung und Ehrverletzung vom Stapel gelassen hat. Kurz zuvor hat eine Frau XXXXXX die leer stehende Wohnung Parterre rechts bezogen, und ihren Mietvertrag bei XXXXXX Büdingen unterschrieben.
FEB. 2021 =
Anfang des Monat wurde mein Briefkasten in einer Nacht und Nebelaktion zerstört, in dem man Metall in das Schloss drückte.
Ich stellte sofort Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Gießen, und gab gegenüber den XXXXXX München schriftlich bekannt, dass ich diesen Schaden, in Höhe von 30 Euro, von der Miete abziehen werde.
Gegen Ende des Monat standen XXXXXX München und XXXX Büdingen unangekündigt zu dritt im Flur des DG, und wollten von mir eine Unterschrift auf ein vorgefertigtes Papier, erpressen. Entweder ich unterschreibe sofort, und erhalte im Gegenzug einen regendurchlässigen DIN A 5 Briefkasten der billigen Variante, oder ich erhalte nichts.
Daraufhin habe ich die beiden Briefkastenschlüssel vom kaputten Kasten geholt, jeweils 2 – 3 Gramm schwer, und wollte sie, wegen der Corona-Abstandsregeln, die Treppe flach runter werfen, sodass die Schlüssel in ca. 2 Meter Abstand liegen bleiben würden. Beim Versuch sind mir aber beide Schlüssel aus der Hand zu Boden gefallen. Einen der Schlüssel habe ich durch das Treppengelände geschnickt, der dann im 1. Stock liegen geblieben ist. Da sich die Vermieter mit ihrem Hausverwalter auf der Zwischenebene aufgehalten haben, zwischen oberer und unterer Treppe, war deren Gesundheit nie in Gefahr gewesen.
Hartherz hat auf Grund des Vorfall eine versuchte Körperverletzung konstruiert, um von strafrechtlichen Verfehlungen seiner Mandantschaft abzulenken. Warum hat er keine Strafanzeige gestellt? Weil er wusste, die Kripo würde ihn nicht für voll nehmen.
24.08.2021=
Das Amtsgericht Büdingen hat sämtliche Klagen der Vermieter als unbegründet abgewiesen. Gleichzeitig wurde gerügt, dass man sich durch Vorspiegelung falscher Tatsachen eine Wohnungsbesichtigung erschlichen hat.
24.12.2021=
Nach drei Monaten der Untätigkeit, hat Hartherz vor dem LG Gießen eine Berufungsbegründung eingereicht, die identisch mit der Klage aus der ersten Instanz ist, somit den Berufungskriterien nicht stand hält. Darin behauptet er abermals, es gäbe einen Kaufvertrag zum 01.10.2020 zwischen XXXXXX Frankfurt und XXXXXX München.
Da XXXXXX Frankfurt im Bieterverfahren 220.000 Euro gefordert hat, laut Grundbucheintrag aber nur 150.000 Euro gezahlt wurden, besteht der hinreichende Verdacht auf Geldwäsche und Steuerhinterziehung. XXXXX Frankfurt hätte nie Haustürschlüssel und Wohnungsschlüssel an XXXXXX München/Büdingen rausgerückt, wenn nicht im SEP/OKT 2020 schon Gelder geflossen sind.
16.02.2022
————————————————————————————————-
Wir erläutern die Problematik:
Der Mieterverein Friedberg mit seinem Rechtsschutz hat sich verweigert und versagt. Der Grund liegt auf der Hand. Es gibt ein ungeschriebenes Gesetz unter den Berufsjuristen (Richter, Staats- und Rechtsanwälte) wonach man die Klienten bekämpft, die es wagen, sich kritisch mit diesen Leuten anzulegen. „Pack schlägt sich, Pack verträgt sich.“ Das bedeutet, in Gerichtsverhandlungen brüllen die gegeneinander los, beleidigen und bedrohen sich untereinander unter dem Schutz der freien Meinung,- werden sie aber sachbezogen von juristischen Laien (u.a. Studienabbrecher) kritisiert, dann halten sie zusammen, und wollen von Meinungsfreiheit nichts mehr wissen.
Man kann sich das so vorstellen; wenn ein Priester oder Pfarrer sich an Kinder vergangen hat, dann wird aus dem Täter juristisch ein Opfer gemacht, und aus dem Opfer ein Täter. Man konstruiert willkürlich üble Nachrede und Verleumdung, dann war es das für Juristen ohne Gewissen. Richter und Staatsanwälte sind sich ihrer Macht bewusst, werden nicht kontrolliert, nicht bestraft.
Dieser Schwachpunkt, eines funktionierenden Rechtsstaat unwürdig, hat ein RA Hartherz geschickt zu nutzen verstanden.
Bei der ersten Instanz vor dem AG Büdingen konnte man sich selber verteidigen, ohne Anwalt. Alles was einem zur Entlastung dienlich erschien, konnte schriftlich eingereicht werden. Das hat dann dazu geführt, dass sich die zuständige Richterin Scheuermann, allergrößte Mühe gegeben hat, um dem demokratischen Recht gerecht zu werden. Am Ende wurde die Kündigungsklage abgewiesen.
Zugute kommt den Klägern jetzt, dass beim LG Gießen schlampig gearbeitet wird. Dort wird kein großer Wert auf Vorschriften und Gesetze gelegt. Man sollte sich auf allen Ebenen selber verteidigen dürfen. Stattdessen sind Recht und Gesetz zu einem miesen dreckiges Geschäft verkommen.
Die mündliche Verhandlung vom 02.03. hätte so nie stattfinden dürfen, und müsste neu angesetzt werden. Die Frist zur Terminbestimmung muss mindestens 2 Wochen betragen, damit man sich gründlich, zusammen mit seinem Anwalt, auf den Prozess vorbereiten kann.
Was hat der Anwalt des Beklagten, Alexander Frenzel aus Büdingen, der immerhin satte 1.280 Euro genommen hat, dafür, dass er einen anständigen Job machen sollte, getan? Er hat einen Tag vor der mündlichen Verhandlung angerufen, und gefragt, ob der Klient eine Vorladung vom Gericht bekommen hätte? Nein, hat er nicht. Er hat nur von der Sekretärin eine Mail bekommen, mit der Terminsbestimmung. Dazu die Info, dass sich der Anwalt im Krankenstand befinde.
RA Frenzel hat lediglich angeboten, dass sein Klient mit ihm zum Gericht fahren könne. Der Klient reagierte, „was soll ich da? Ich wurde nicht vorgeladen, und ein Rederecht habe ich auch nicht.“
Dann kam dieser berüchtigte Tag mit der mündlichen Verhandlung, (es wurde ausführlich im Blog darüber berichtet) mit den Telefonaten.
Locker flockig kam von RA Frenzel die Mitteilung, der Klient könne sich auf eine fristlose Kündigung mit Zwangsräumung vorbereiten. Die Richterin habe den Eindruck hinterlassen, dass sie die Gerichtsakten der ersten Instanz (obwohl gesetzlich vorgegeben) nicht studiert hat, und sich sofort auf die Seite der Kläger gestellt, die allesamt, und gut gelaunt, vor Gericht erschienen sind. Er, RA Frenzel, könne nichts mehr für seinen Klienten tun. Damit sei die Sache erledigt. Das Urteil würde in den nächsten 2 Wochen zugestellt. Als Grund gab er an, die Richterin wolle das geltende Mietrecht missbrauchen, weil sich der Klient mit dem Klägeranwalt Hartherz überworfen hat. Mal gewinnt man, mal verliert man. Tschüs und Auf Wiedersehen. Der Rest interessiert nicht mehr. 1.280 Euro, ohne ein Dankeschön.
Was wir von dieser Geschichte halten?
Vermutlich wurde im Vorfeld hin und her telefoniert, und ausgelotet, ob man mit einem Kläger- freundlichen Vergleich die Sache schnell und bequem vom Tisch bekommen könne. Weil das nicht gelungen ist, hat man frustriert nach einem Weg gesucht, wie man den Beklagten fertig machen kann, und der dabei chancenlos bleibt.
Man ist sich dann sehr schnell einig geworden, und hat ein Schlupfloch gefunden. Die Aktion mit dem Briefkastenschlüssel, die von RA Frenzel nicht eindeutig widerlegt wurde.
Halten sie, Herr Frenzel, still, erzählen Sie Ihrem Mandanten etwas vom Pferd, und wenn das schriftliche Urteil ergangen ist, dann ist der Drops gelutscht. Hinterhältiger Knalleffekt.
Womit aber alle Beteiligten nicht gerechnet haben, ist die hier eingestellte Strafanzeige vom 16.02.2022, 17:53 Uhr, hlka (at) polizei (dot) hessen (Dot) de beweiskräftig per Email abgesendet.
Alleine schon unter diesen Voraussetzungen hätte das LG Gießen alle Beteiligten anhören müssen, um sich Klarheit zu verschaffen. Aussage gegen Aussage, statt einer Rudelbildungsbehauptung nachzugeben.
Wer aber stinkfaul und bequem, vorbei an Recht und Gesetz, alles vom Tisch haben will, der handelt so, wie in diesem Fall. Zurück bleiben ehrliche, fleißige, friedfertige Menschen, die im Grunde nur ihre Ruhe haben wollen.
Wenn Ihr weitere Fragen habt, dann tut dies über die Kommentarfunktion hirzenhain.wordpress.com, weil wir notgedrungen, zum Selbstschutz, anonym auftreten müssen.
Darüber hinaus werden sicherlich auskunftsfreudig in Erscheinung treten:
Stichwort: : Az.: 1 S 224/21 Berufungsverfahren LG Gießen
Az.: 2 C 296/21 Erstinstanz AG Büdingen
die Präsidentin vom Landgericht Gießen,
Frau Schmidt-Nentwig, c/o Ostanlage 15, 35390 Gießen
Herr RA Alexander Frenzel, Bahnhofstraße 34, 63654 – Büdingen
Herr RA Peter Hartherz, Langenbergheimer Str. 11-13, 63546 Hammersbach,
wer nichts zu verbergen hat, der wird, der Wahrheit verpflichtet, reagieren.
Gießen, 05.03.2022
Wer zu begangenem Unrecht schweigt, der fügt ein weiteres Unrecht hinzu! Das was Du nicht willst das man Dir tu, das füg auch keinem anderen zu! http://glaubensportal.cms4people.de/index.html
Nach alle dem, was der frustriere Büdinger Anwalt Alexander Frenzel losgetreten hat, muss es im Gießener Landgericht drunter und drüber gehen. Recht und Gesetz bleiben auf der Strecke. Da werden Fristen zur Ladung für die mündliche Verhandlung nicht eingehalten. 8 Tage Schnellverfahren, trotz gesetzlich vorgeschriebener 14 Tage Mindestlaufzeit. Da werden weder Anwälte noch Kläger oder Beklagte geladen. Da wird die komplette Gerichtsakte von der 1. Instanz ignoriert, obwohl gesetzlich die vollständige Würdigung vorgeschrieben ist. Da streiten sich die Anwälte beider Seiten zum Schein. Da hat der Anwalt der Beklagten, die den ersten Prozess gewonnen haben, keinen Bock mehr, und schmeißt hin. Da bestimmt Hartherz die Regeln, und 3 Richterinnen spuren. Wenigsten hat dieser Anwalt ausgepackt und seine Klienten informiert.
Im Stich gelassen, bleibt ein friedliches älteres Ehepaar auf der Strecke, weil 3 Richterinnen vor lauter Hass am Durchdrehen sind, und selber vermutlich keinen Bock auf sorgfältige Arbeit haben. Eine explosive Mischung, wo sich gleich und gleich gefunden haben. Da geht man auch über Leichen, wenn es sein muss.
Wer ist dieser Lügner und Betrüger aus Hammersbach?
Hartherz, „mein Bruder war ein Guter, und ist Opfer des politischen System geworden.“
Auf vielen Seiten konnte man nachlesen (die meisten inzwischen deaktiviert), wo Peter Hartherz sich ausheulte, weil sein Bruder (Ex-Polizist aus Frankfurt) ein Guter gewesen sein soll, dem man mit Fehlurteilen und Kollegenmobbing in den Selbstmord getrieben habe.
Fakt ist, nach 4 Jahren Prozessdauer wurde der seelisch gebrochene Mann vom Vorwurf der Körperverletzung im Amt freigesprochen. Dies gilt es zu respektieren.
Was aber kritisch hinterfragt werden muss, warum der Verstorbene einen Abschiedsbrief hinterlassen hat, und für seinen Freitod private Gründe angab,- und warum Peter Hartherz diesen Brief nicht öffentlich macht? Kann es sein, dass Peter Hartherz seinen Bruder anwaltlich schlecht vertreten haben könnte, und dafür ordentlich abkassierte? Wer schäbig mit Bauersfrauen und Mieter umspringt, die keiner Fliege was getan haben, der muss sich fragen lassen, ob sein geldgierig verhaltensgestörtes Auftreten auch einem Familienmitglied geschadet haben könnte.(?)
Der Verdacht des Mobbings gegen Polizisten gipfelt in einer Aussage des Rechtsanwaltes Peter Hartherz aus dem südhessischen Hammersbach. Hartherz bestätigte gestern gegenüber unserer Zeitung einen Bericht von hr-info, nach dem sein Bruder – ein Kriminaloberkommissar – sich nach einer vier Jahre dauernden beruflichen Leidensgeschichte in seinem Dienstzimmer erschossen hat.
Er sei ein engagierter Beamter gewesen, dem seine Arbeit zunächst immer Spaß gemacht habe. Nach der Festnahme eines Straftäters im Frankfurter Bahnhofsviertel sei er wegen Körperverletzung angezeigt worden. Zu Unrecht, wie sich herausstellte. Das stellte das Frankfurter Landgericht allerdings erst sechs Jahre später fest. Zwischenzeitlich sei der Beamte, so sein Bruder Peter Hartherz, zunächst suspendiert und dann in den Kriminaldauerdienst versetzt worden.
Das Polizeipräsidium Frankfurt betonte, Vorwürfe von Beamten würden stets sorgfältig geprüft. Zum Fall des toten Kriminaloberkommissars sagte Pressesprecher Jürgen Linker unserer Zeitung, bei dem Beamten sei ein Abschiedsbrief gefunden worden. In diesem seien ausschließlich private Gründe für den Freitod aufgeführt worden. Nach dem Urteil des Landgerichts habe abgewartet werden müssen, bis dieses rechtskräftig sei. Das erkläre den langen Zeitraum bis zum Ende des Disziplinarverfahrens.
Frankfurter Neue Presse vom 02.02.2010 / Lokales
Frankfurt. Peter Hartherz ist Rechtsanwalt, aber mit seinen Äußerungen ist er nicht übermäßig vorsichtig. Seit ein paar Tagen spricht er in Fernsehen und Radio Klartext: Im Polizeipräsidium Frankfurt habe man seinem älteren Bruder schlimm mitgespielt. Und dieser sei nicht der erste und nicht der letzte Beamte gewesen, der dort „gemobbt“ wurde. Sein Bruder, so erzählt Hartherz, sei ein begeisterter Polizist gewesen: „Immer vorneweg, er suchte die Action.“ Dann habe man ihn „wegen eines unberechtigten Straf- und Disziplinarverfahrens“ einfach abserviert. Der Kriminaloberkommissar ist daran zerbrochen. Vor zwei Jahren, im Dezember 2007, nahm er sich das Leben.
13.05.2010 — «Nein», sagt Abu Bilals Anwalt Peter Hartherz aus Hammersbach. Sein Mandant sei kein Islamist und habe weder etwas gesagt, noch etwas getan, …
Der Ex-Polizist hatte sich dem Hörfunksender zufolge unter dem Namen Abu Bilal dem Salafisten-Netzwerk Dawa FFM angeschlossen, gegen das seit Donnerstag ermittelt wird. 2010 wurde er frühpensioniert und kündigte an, nicht mehr als Prediger für die Vereinigung auftreten zu wollen. Laut hr-Info trat der Mann jedoch zuletzt in Video-Predigten für Millatu Ibrahim auf und bezeichnet sich darin als Hassprediger. (dpa/lhe)
12.02.2019 Spiegel Online – Geld stinkt nicht.
SPIEGEL Online: Ihre Mandanten – er ist Unternehmer – können sich das Verfahren leisten.
Hartherz: Ja.
SPIEGEL ONLINE: Hinzu kommt ja auch noch Ihr Honorar. Hat man bei so einem Streitwert als Anwalt nicht automatisch ein Interesse, möglichst viele Instanzen abzuklappern?
Hartherz: Der Anwalt ist entweder ausschließlich im Sinne der Gerechtigkeit unterwegs oder er fasst seine Tätigkeit professionell auf. Und da gehört natürlich dazu, dass man Geld verdienen will.
*Wir haben uns innerlich auf Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmeaktionen vorbereitet.
Wir rechnen jederzeit mit Geldbußen und Freiheitsentzug.
Wir rechnen auch mit Sabotageaktionen gegen all unsere Blogs, Homepages, Foren, und Communitygruppen. Derzeit um die 30 an der Zahl. Wenn eine Seite zerstört wird, dann eröffnen wir 10 weitere Seiten. Schade, dass es in diesem lobbyverfilzten Staat soweit kommen konnte.
Mit Schweigen verändert man nichts.
enthuellungundaufklaerung@projekt.meinungsfreiheit 06.03.2022 Enthüllung und Information gehört zur Meinungs- und Bildungsfreiheit
Wer zu begangenem Unrecht schweigt, der fügt ein weiteres Unrecht hinzu! Das was Du nicht willst das man Dir tu, das füg auch keinem anderen zu! http://glaubensportal.cms4people.de/index.html