Die deutsche Justiz – von Gewaltenteilung kann keine Rede sein. Systemabhängige Willkürjustiz wie im III.-Reich und der DDR trifft es eher.
Es rächt sich, dass nach 1945 (1990) fast alle Richter und Staatsanwälte aus Diktaturen übernommen wurden, und das unser Grundgesetz (nur dem Gewissen gegenüber verpflichtet) auch von diesen Leuten erarbeitet, in Zusammenarbeit mit den Alliierten. An den schäbigen Machtverhältnissen hat sich bis heute nichts geändert. Bei Gesetzesverstößen (Rechtsbeugungen) hackt eine Krähe der anderen kein Auge aus. Bei Fehlurteilen weigert sich das System ordentliche Entschädigungen zu zahlen. Richter, Staats- und Rechtsanwälte freuen sich, wenn sie die kleinen Leute, die sich nicht wehren können, wie Schreibtisch-Hooligans fertig machen. Die Willkür reicht von Geld- und Haftstrafen, bis hin zum Verlust von Arbeitsplätzen und Wohnraum. Das deutsche Volk hat bis heute nicht über diese „Verfassung“ (Grundgesetz) abstimmen dürfen. So haben wir denn unzählige Parteibuchjuristen in den Parlamenten sitzen, die in Deutschland bestimmen, je nach willkürlicher Auslegung, wie Recht und Gesetz anzuwenden sind. Besonders beliebt: „Hier bestimmen wir, was Meinungsfreiheit ist.“ „Die Beweise interessieren uns nicht. Wir glauben der Anklagebehörde mehr als dem Angeklagten.“ „Geben Sie die Ihnen zur Last gelegte Schuld zu, sonst machen wir Sie richtig fertig!“ „Sie brauchen keinen Verteidiger! Sie können sich selber verteidigen.“
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Besetzung nach Parteibuch - Wie Richterposten ausgekungelt werden Bericht: Ilka Brecht und Christine Adelhart
Die Unabhängigkeit der Richter, eine Säule unseres Rechtsstaats. Und die Gewaltenteilung, ein Grundsatz unserer Demokratie. Aber die Parteien und sogar die jeweilige Regierung scheinen beides nicht unverzichtbar zu finden, denn bei der Besetzung selbst der höchsten Richterposten gibt allzu oft nicht Sachkompetenz, sondern die richtige Partei-Connection den Ausschlag.
Gerade wurde wieder ein Wunschkandidat der Parteien zum Bundesrichter gewählt - ausdrücklich GEGEN die Empfehlung der Richterschaft. Der Verdacht: Statt Qualifikation hat ihm die richtige Klüngel-Connection den Weg geebnet.
Die Parteien bringen also ihre Kandidaten bei einer nur theoretisch "freien" Wahl durch und sichern sich so auf Jahre ihren Einfluss in der Rechtsprechung - auf Kosten demokratischer Prinzipien. Panorama | 28.03.2002 | 20:15 Uhr
„Ich war von 1973 bis 2004 Richter am Landgericht Stuttgart, und habe in dieser Zeit ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war / ist, weil sie systemkonform sind. – Ich habe unzählige Richter-innen und Staatsanwäte-innen erleben müssen, die man schlicht „kriminell“ nennen kann. Sie waren und sind unantastbar, weil sie auf Weisung von oben gehandelt haben, und vom System gedeckt wurden / werden, der Reputation willen. – In der Justiz gegen solche Kollegen vorzugehen, ist nicht möglich, denn das System schützt sich vor einem Outing selbst – durch konsequente Manipulation. Wenn ich an meinem Beruf zurückdenke (ich bin im Ruhestand), dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor Meinesgleichen.“ Frank Fahsel, Fellbach; Richter i.R.; Süddeutsche Zeitung, 9.4.2008
Unter dem Titel: "Wenn der Staat sich angegriffen fühlt" schilderte Phoenix am 31.01.2010 von 9.45 Uhr bis 10:30 Uhr, wie sich der Unmut der Bevölkerung (hauptsächlich Studenten) in den 60er hochschaukelte, gegen das politisch ewig gestrige System, wo in allen Bereichen ehemalige Nazis und Mitläufer vertreten waren, bis hin zum damaligen Bundeskanzler Kissinger (CDU). Es wurde mit der staatlichen Macht (Polizeieinheiten) geknüppelt, gefoltert, gemordet, verhaftet, verurteilt, weggesperrt,- an Recht und Gesetz vorbei. Wenn Beweise nicht ausreichten, dann wurden Polizisten zu Falschaussagen angestiftet. Aus diesem Staatsterrorismus heraus wurde als Gegenoffensive die RAF (Rote Armee) gegründet. Im Beitrag wurde dokumentiert, wie der ein oder die andere, wegen angeblichen Mordes an Staatsdiener, verurteilt werden sollte, und Lügenschlösser zusammengebrochen sind. Einen ganz besonders hohen Stellenwert hatte der unbeugsame Rechtsanwalt Heinrich Hannover, der sich von Politik und Justiz nicht als Machtinstrument missbrauchen ließ. Info über Heinrich Hannover hier; http://de.wikipedia.org/wiki/Heinrich_Hannover
Gegen Ende der Dokumentation wurde auch gezeigt, wie beim Zusammenbruch der DDR Hans Modrow gefälschte Wahlergebnisse als echte Zahlen präsentieren sollte, er sich beweiskräftig weigerte, trotzdem wegen Wahlfälschung angeklagt wurde, weil die alte SED Riege im Hintergrund recht gut mit den Politikern aus Deutschland West konnte. Modrow war beliebt in der DDR, der musste halt irgendwie weg.
Schon anhand unserer Geschichte haben wir keine unabhängige Justiz. Fast alle Nazijuristen haben nach 1945 Recht gesprochen, und die meisten DDR Juristen sind auch wieder in Amt und Würden.
Das ehemalige RAF Mitglied Astrid Proll, die auch wegen Mordes angeklagt war, und freigesprochen werden musste, weil Polizisten vor Gericht der Lüge überführt wurden, brachte es auf den Punkt: " DER VERURTEILUNGSWILLEN GEGENÜBER SCHWÄCHERE IST BEI DER JUSTIZ GRÖSSER, ALS WIE SICH AN DIE BEWEISE ZU HALTEN!" Pervers von oben nach unten Aburteilen, und sich intern damit brüsten/schmücken, wie viele unschuldige und ehrliche Menschen man denn, dank seines Amtes, hinter Gitter bringen durfte.
So verwundert es auch nicht (diese Methoden werden noch heute angewendet), das Heinrich Hannover eine Anzeige/Verurteilung nach der anderen von Nazijuristen bekommen hat = Geldbußen (Erzwingungshaft, Ersatzfreiheitsstrafe) weil die Wahrheit als üble Nachrede und Verleumdung ausgelegt worden ist. In einem funktionierendem Rechtsstaat würde gegen diese Willkürjuristen ermittelt, nicht aber dort, wo Nazi- und Stasijuristen ihr Unwesen betreiben dürfen, - oder deren Kinder und Enkel, die eine entsprechende Erziehung genossen haben.
Lorenz Knorr wurde letztlich nur freigesprochen, weil er die Öffentlichkeit und internationales Interesse hinter sich wusste. Er kritisierte mehrfach die Nazijustiz.
Prozess wegen Beleidigung ehemaliger Hitler- und Bundeswehrgenerale [Bearbeiten]
1962 griff er auf einer öffentlichen Jugendveranstaltung die personelle Kontinuität von der Wehrmacht zur Bundeswehr an und bezeichnete diese als „Massenmörder“. Wegen „Beleidigung“ von ehemaligen Generälen der nationalsozialistischen Wehrmacht (unter Anderen Adolf Heusinger, Friedrich Foertsch, Hans Speidel), die nun in führender Position in der Bundeswehr tätig waren, sowie „Staatsgefährdung“ musste er sich mehreren Gerichtsverfahren stellen. Verteidigt wurde er dabei unter Anderem von Heinrich Hannover und konnte sich auf internationale Unterstützung beispielsweise von Bertrand Russell, Linus Pauling, Arnold Zweig, Martin Niemöller oder Wolfgang Abendroth stützen. Ohne auf das von Lorenz Knorr vorgelegte Beweismaterial einzugehen, urteilte das Amtsgericht in Solingen, es handele sich bei dem Begriff „Massenmörder“ um ein beleidigendes Werturteil, demgegenüber ein Wahrheitsbeweis nicht zulässig sei, blieb aber mit einer Geldstrafe von 300 DM deutlich unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die eine Freiheitsstrafe von drei Monaten ohne Bewährung forderte.[1] 1974 wurde der Prozess „wegen geringer Schuld“ eingestellt.[2] Ein parallel laufendes Verfahren wegen „Staatsgefährdung“ vor einer Sonderstrafkammer durchlief alle Instanzen und endete mit der Aufhebung des Urteils wegen „Staatsgefährdung“.
Carl von Ossietzky Zitat: »In Deutschland gilt derjenige als viel gefährlicher, der auf den Schmutz hinweist, als der, der ihn gemacht hat.«
Auszug Kommentar des Peter Köberle am 02.11.2009 20:01 Sachsensumpf - AG Leipzig 28.10.09
Zitat: Auszüge aus einem Schreiben eines pensionierten Richters nach 35 Dienstjahren, die jegliche Kommentierung des Zustandes in der deutschen Justiz überflüssig machen:
"...Ansonsten dürfte die Biographie auch für einen Justiz-Externen verständlich sein: die Schilderung von „Sodom und Gomorrha!
... Es ist nicht uninteressant, in einer undemokratisch strukturierten, rechtsstaatlich hochdefizitären, ethisch verkommenen, strukturell verlogenen, in jeder Hinsicht korrupten und partiell regelrecht kriminellen Justiz zu arbeiten – von einem anthropo / ethno- und soziologischen Standort aus gesehen.
Das ganze deutsche Justiz-Theater könnte man satirisch unter den Topos „Planet der Affen“ einbuchten – wenn es nicht für viele Bürger existenzvernichtend wäre.
Die Gründe für die gesellschaftliche Entartung der Justiz sind vielfältig:
Es fängt schon mit der Geburt an: „Auferstanden“ mit den Nazi-Juristen, nie entnazifiziert ...... Und dann: „Juristen“ ! In der Regel voluptative Rechtsverdreher, vor allem die „Einser“-Typen, die die Justiz dominieren.
Was für mich besonders faszinierend war: Bis zum 53. Lebensjahr fast alljährlich auf Wehrübung, habe ich dort, wo das Prinzip 'Befehl und Gehorsam' galt, immer Männer mit Rückgrat und Zivilcourage erlebt – dort aber, wo 'Richterliche Unabhängigkeit' beweihräuchert wurde, fand ich nur Ängstliche, Duckmäuser, Ja-Sager, opportunistische „Handlanger“ und kriminelle „Vollstrecker“ (Aber das mag auch daran liegen, dass bei den Gebirgsjägern ein besonderes Klima herrschte – bis dann die „Wiedervereinigung“ es egalisierte).
Bei Ihrer Arbeit sollten Sie bedenken:
In Russland werden unbequeme Journalisten erschossen (zur Abschreckung), weil das System offensiv brutal ist. In der BRD werden die Liquidationen, wegen dem Affentheater „Demokratischer Rechtsstaat“, camoufliert als „Selbstmord / Unfall / „plötzlicher Tod“ (ausgeführt von den „Diensten“ bzw. deren Helfershelfern, von denen es sektoral sehr unterschiedliche gibt).
Aber gefährlich ist es immer, nicht konform zu sein.
Deutsche Justiz gewährleistet keine Unabhängigkeit
Diese Unabhängigkeit von der Exekutive ist bei den deutschen Staatsanwaltschaften nicht gewährleistet. Dies folgt aus §§ 146,147 GVG. Nach § 146 GVG haben Beamte der StA den dienstlichen Anweisungen ihres Vorgesetzten nachzukommen. Gemäß § 147 GVG steht das Recht der Aufsicht und Leitung hinsichtlich des Generalbundesanwaltes dem Bundesminister der Justiz, der Landesjustizverwaltung hinsichtlich aller Staatsanwaltschaften des betreffenden Landes zu und reicht damit über § 146 GVG bis zum einzelnen Staatsanwalt. Das Gesetz regelt nicht einmal, unter welchen Voraussetzungen das Weisungsrecht ausgeübt werden darf. Nach dem in Deutschland geltenden Legalitätsprinzip müsse die StA einer rechtswidrigen Weisung durch die Exekutive zwar grundsätzlich nicht folgen, nach der Gesetzesformulierung sei es aber nicht ausgeschlossen, dass der Justizminister eines Bundeslandes auf die Ermessensausübung der Staatsanwaltschaften bei der Entscheidung über die Ausstellung des europäischen Haftbefehls oder diverser Strafbefehle (Einfluss auf die Meinungsfreiheit) Einfluss ausübt.
Wegen der konkreten Gefahr des Einflusses durch die Exekutive können deutsche Staatsanwaltschaften damit nicht als ausstellende Justizbehörde im Sinne des Art. 6 Abs. 1 des Rahmenbeschlusses 2002/584/JI eingestuft werden, denn sie sind in die hierarchische Struktur des betreffenden Bundeslandes mit dem jeweiligen Justizminister an der Spitze eingebunden
So dürfen Deutsche Staatsanwaltschaften einem Urteil des höchsten EU-Gerichts zufolge keine Europäischen Haftbefehle ausstellen. In der Bundesrepublik gibt es "keine hinreichende Gewähr für Unabhängigkeit gegenüber der Exekutive", urteilte der Europäische Gerichtshof in Luxemburg.
In Deutschland ist gesetzlich nicht ausgeschlossen, dass ein Europäischer Haftbefehl in Einzelfällen auf Weisung des Justizministers des jeweiligen Bundeslandes ausgestellt wird. C-508/18, C-82/19, C-509/18
Thomas Darnstädt, Journalist, der über Fehlurteile und Mängel im deutschen Justizwesen:
„Die Wahrheit, wenn sie der Justiz nicht gelegen kommt, hat keine Chance.“
„Es wird aus Dummheit oder mutwillig einseitig ermittelt und abgeurteilt. Juristen werden erst garnicht geschult, unabhängig und überparteilich in mehrere Richtungen zu ermitteln, oder im Prozess zu hinterfragen.“
„Richter und Staatsanwälte wegen Rechtsbeugung zu belangen, ist unmöglich, weil man ihnen Vorsatz nachweisen muss. Diese Narrenfreiheit vor dem Gesetz verführt zu weiteren Fehlurteilen.“
NS Richter, und Richter a.D. beim BverfG. Willi Geiger:
„In Deutschland kann man, statt einen Prozess zu führen, ebenso gut würfeln.“
Roland Freisler, Volksgerichtshof Richter im 3. Reich:
„Sie elendiger Drecksack berufen sich auf die Meinungsfreiheit? Was glauben Sie denn wen sie hier vor sich haben? Noch in 100 Jahren bestimmen wir was Meinungsfreiheit ist!“
Thorsten Schleif, Richter aus Düsseldorf
„Die deutsche Justiz? Am Abgrund. Die Richter? Größtenteils Vollpfosten. Der Richterbund? Ein Verein für Weicheier.“
„In den vergangenen zwölf Jahren habe ich etwa 250 Richter … kennengelernt. Darunter großartige Kollegen, aber leider auch nicht wenige ‚Vollpfosten‘.“
„Der Deutsche Richterbund ist ein Zwitterwesen zwischen harmlosem Nörgler und unterwürfigem Bittsteller … Es ist traurig und beschämend, einen solchen Haufen wehleidiger Jammerlappen zu sehen.“
„Reformvorschläge sind weder zu teuer noch schwer umsetzbar oder – eine auch immer gern gewählte Ausrede – ‚dem Volk nicht zu vermitteln‘. Es geht alles. Man muss das nur wollen!“
Internetaussage:
„Würde man bei Politiker, Richter und Staatsanwälten die gleichen Maßstäbe anlegen, wie beim kleinen Volk,- wohl kaum einer von denen wäre ohne Vorstrafen. Unsere Justiz könnte einpacken.“
Wer zum Unrecht schweigt, oder als Erfüllungsgehilfe mitmacht, der macht sich mit schuldig.
Die zwei Gesichter des parteibuchpolitischen Bundesverfassungsgericht:
„Wenn dem Bürger Unrecht geschieht, oder er glaubt, ihm würde übel mitgespielt, und er das anhand von Vorkommnissen begründen kann, so steht ihm das Recht zu, sich auf seine Art kritisch zu äußern. Auch Richter müssen sich harsche Kritik gefallen lassen. Niemand soll in Deutschland mehr Angst haben müssen, seine persönliche Meinung frei zu äußern. Wer austeilt, der muss auch einstecken können.“ BVerfG, Beschluss v. 28.7.2014, 1 BvR 482/13
Wir sind jährlich mit mindestens 6000 Beschwerden konfrontiert, wenn um die Meinungsfreiheit gestritten wird. Das ist für uns nicht zu schaffen. Wir entscheiden nach der Wichtigkeit der Beschwerden. Wenn sich Amts- und Landgerichte nicht an die Grundsatzurteile des BverfG halten, so ist es nicht die Aufgabe des Verfassungsorgan, hier immer wieder korrigierend einzugreifen. 1 BvR 1583/20
Wer zu begangenem Unrecht schweigt, der fügt ein weiteres Unrecht hinzu! Das was Du nicht willst das man Dir tu, das füg auch keinem anderen zu! http://glaubensportal.cms4people.de/index.html
Im Falle des alten und gebrechlichen Mieterehepaares aus Hirzenhain, welches am 30.04.2022 auf die Straße gesetzt werden soll, weil skrupellose Immobilienspekulanten um den Büdinger Peter V. (Betriebswirt, Steuerberater, Versicherungsvertreter) und dem klagesüchtigen geldgierigen Anwalt (Kuhglockenanwalt, Salafistenanwalt, laut google) Peter Hartherz aus Hammersbach, der Meinung sind, friedliebende Mieter müssten sich allerlei Provokationen, bis hin zum Mobbing, gefallen lassen, und dürfen (Maulkorberlass) selber nicht mit harscher Kritik auftreten, gibt es Neuigkeiten.
Da alle Beteiligten in unserem Blog am Mitlesen sind, haben sie ihre Urteilsbegründung gewechselt, sind aber ihrem Verhalten treu geblieben.
Aus dem Protokollurteil, welches, laut dem 1.280 Euro teuren Anwalt der alten Leutchen, Alexander Frenzel – Büdingen, darauf stützt, weil das Gericht habe verlauten lassen, dass man es nicht mag, wenn Anwälte von Laien kritisiert werden,-
ist man jetzt zu einem Urteil mit detaillierter Begründung gekommen.
Das Gericht, welches unabhängig und objektiv die Gesamtakte der Erstinstanz (dort haben die friedlichen Mieter gewonnen) prüfen und bewerten soll,- hat in hinterhältiger betrügerischer Art und Weise gemeinsame Sache mit den Immobilienspekulanten gemacht.
Der Sachverhalt wird einfach ins Gegenteil verkehrt.
Anders als das Erstgericht festgestellt hat, soll der Mann sich grundlos mit dem Hausverwalter Peter V. angelegt haben. Wortfetzen wurden aus dem Zusammenhang gerissen und zitiert, sodass man meinen könnte, da wäre jemand auf Rache aus. Genau dieses Bild zeichnen Beweisfälscherinnen vom LG Gießen. Das es sich bei den Vermietern aber um arglistige Täuscher handelt, die sich ab Oktober 2020 als Vermieter ausgegeben, und sich entsprechend aufgeführt haben, nur unter Nennung ihres Nachnamen,- obwohl sie laut Grundbucheintrag erst zum 01.12.2020 vermerkt sind, dass ist den Rechtsbeugerrichterinnen egal. So etwas sei heutzutage üblich, und müsse in Kauf genommen werden. So mancher Libanesische Familienclan lässt grüßen.
Von Wiederholungsgefahr ist die Rede, weil sich der alte Mann jeweils auf neu hinzugekommene Aktionen der Gegenseite zur Wehr setzt. Welch ein Quatsch.
Die Richtung des verfassungsfeindlichen Gericht ist klar: „Mieter müssen sich alles von skrupellosen Vermietern gefallen lassen, und wenn sie sich verbal wehren, werden sie auf die Straße gesetzt.“
Wenn das rechtskräftig wird, dann haben Immobilienspekulanten leichtes Spiel. Einheimische raus, Zuwanderer rein, dann klingelt die Kasse.
Der betroffene wehrhafte Mieter hat Beschwerde beim BGH in Karlsruhe eingelegt, und muss nun abwarten, wie die Entscheidung ausfallen wird.
Der frohlockende 1.280 Euro Anwalt Alexander Frenzel hat schriftlich frohlockt, man möge doch die Finger von der Beschwerde lassen, weil dieser Weg keine Aussicht auf Erfolg haben werde. Der Fachmann staunt, der Laie wundert sich; woher ist sich der eigene Prozessvertreter sicher? Hat es einmal mehr die berüchtigten Telefonabsprachen untereinander gegeben, wo eine dreckige Hand die andere wäscht, so wie in der DDR üblich gewesen?
Außerdem hat der friedliebende Mieter das LG Gießen, welches als befangen in seiner Gänze angesehen werden muss, angeschrieben, und sowohl die Aussetzung der Räumung bis zum BGH Entscheid beantragt, wie auch um Fristverlängerung gebeten, wegen der prekären Situation auf dem Wohnungsmarkt, in Verbindung mit seiner Körperbehinderung und diversen chronischen Erkrankungen. Az.: 1 S 224/21 LG Gießen
Man kann aber davon ausgehen, dass wer eiskalt und verlogen subjektive Willkürurteile fällt, dass der/die auch über Obdachlose und Leichen geht. Machtbesessenheit kann zur unbändigen Sucht werden, wenn die Gewaltenteilung nicht funktioniert. Um dem regulierend entgegenzusteuern, dafür sind eigentlich das Justizministerium, OLG, BverfG und BGH zuständig. Wenn die sich verwehren, dann ist das eine Kapitulationserklärung an den Rechtsstaat.
Besonders traurig, wo inzwischen schon viele Umzugskartons gefüllt sind, man hört nichts von den ortsansässigen Bürgermeistern, oder den Kirchen. Wäre man Ukrainer, Afghane oder Syrer, dann wäre die Hilfsbereitschaft enorm. So aber ist man nur Deutscher, der für dieses Land gedient hat, bei der Feuerwehr aktiv war, Jahrzehnte Steuern bezahlt hat, und dafür zum Lebensabend einen Tritt in den Hintern bekommt.
Es würde nicht wundern, wenn am 30.04.2022 Volksfeststimmung der Sensationsgaffer stattfindet, um sich am Elend der Mitmenschen aufzugeilen. Da gelobe man sich Ukrainer und Russen, denn die halten in der Not zusammen.
projektwerkstätten Meinungsfreiheit Mittelhessen, Enthüllung und Aufklärung 31.03.2022
Grundsatzurteil BverfG
„Wenn dem Bürger Unrecht geschieht, oder er glaubt, ihm würde übel mitgespielt, und er das anhand von Vorkommnissen begründen kann, so steht ihm das Recht zu, sich auf seine Art kritisch zu äußern. Auch Richter müssen sich harsche Kritik gefallen lassen. Niemand soll in Deutschland mehr Angst haben müssen, seine persönliche Meinung frei zu äußern. Wer austeilt, der muss auch einstecken können.“
BVerfG, Beschluss v. 28.7.2014, 1 BvR 482/13
BGH vom 23.02.2021 – VIII ZR 213/20
Die Nichtzulassungsbeschwerde hat in der Sache Erfolg und führt gemäß § 544 Abs. 9 ZPO zur Aufhebung des Berufungsurteils und zur Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht.
Wie die Nichtzulassungsbeschwerde zu Recht rügt, verletzt die angefochtene Entscheidung in entscheidungserheblicher Weise den Anspruch des Beklagten auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG).
Wer zu begangenem Unrecht schweigt, der fügt ein weiteres Unrecht hinzu! Das was Du nicht willst das man Dir tu, das füg auch keinem anderen zu! http://glaubensportal.cms4people.de/index.html