ZU GEFÄHRLICH ? WARUM DARF IN EINEM ÖFFENTLICHEN PROZESS AM LANDGERICHT GIESSEN NACH PRESSERECHT NICHT GEFILMT WERDEN
HOFFMANN: „IN DIESEM LAND MÜSSEN SIE, WENN SIE RECHT HABEN WOLLEN, DAS RECHT KAUFEN.“
DIE POLIZEI – DIE EINZIGEN FREUNDLICHEN IM GIESSENER SKANDAL UM DEN RAUSSCHMISS DER PRESSE
Die Landgerichtspräsidentin Sabine Schmitt-Nentwig erscheint im Gerichtssaal, in dem der Prozess Dr. Andrea Christidis (deckt Kindesmissbrauch auf) gegen die Stadt Gießen beginnen sollte. Klaus Overhoff im Film: „Wir wurden massiv bedroht. Das war völlig neu, dass in Deutschland mittlerweile die Presse in der Zwischenzeit so angegangen wird.“ Schmidt-Nentwig ließ zwei Kameras der Journalisten beschlagnahmen. Overhoff: „Das haben wir noch nie erlebt … Denn die dritte Gewalt ist eigentlich dazu da, die vierte Gewalt zu beschützen.“
Gießen/Rastatt. „Nach 35 Tagen bekommen die Journalisten und Kameraleute endlich ihre Arbeitsgeräte zurück. Solange haben die Damen und Herren Juristen des Landgerichts Gießen gebraucht, nur um festzustellen, dass sie nunmehr die Speicherkarte brauchen, um ein Ermittlungsverfahren wegen herbeiformulierten Hausfriedensbruchs durchzuführen.
Aus berufenem Mund haben wir erfahren, dass sogar das Justizministerium in Wiesbaden die Staatsanwaltschaft und das Amtsgericht Gießen aufgefordert haben, dem Spuck der Plünderung von Arbeitsgeräten ein Ende zu setzen.
Journalist Volker Hoffmann spricht über Recht und wie man es (nicht) bekommen kann. Seine aufklärenden Filme über kid – eke – pas = Kinderraub [nicht nur[ in Deutschland – Eltern-Kind-Entfremdung – Parental Alienation Syndrome. Wurde Hoffmann und seine Kollegen wegen ihrer Tätigkeit und unerschrockenen Durschlagkraft beim Aufdecken von Justizskandalen derart angegangen ?
Obwohl unser Medienanwalt bereits 5 Tage nach diesem Staatsdelikt einen Eilantrag auf die Herausgabe der Kameras stellte, ließ sich das Amtsgericht allerdings erst am 05.01.2019 mit einem Beschluß, auch wegen des Drucks der Öffentlichkeit, herab, die Kameras endlich freizugeben.
Sowieso werden die Journalisten bezüglich eines falsch behaupteten Straftatbestandes durch Juristen der 2. Instanz keine Chance haben auf einen Freispruch der 1. Instanz. Diese Affaire wird wohl möglich noch über Jahre hinweg den Journalisten die Lebenszeit rauben, bis das Bundesverfassungsgericht feststellt, das ihr Beschluss (Entscheidung des BVG) auch für Gießen Rechtsgültigkeit hat, auch für diese Damen und Herren, die das Presserecht perfide zertreten haben.“
Das gestörte Verhältnis zur Presse- und Meinungsfreiheit bekommt dieser Tage auch ein friedliebendes älteres gebrechliches Mieterehepaar zu spüren, welches zum 30.04.2022 die Wohnung zu räumen hat. Der Grund; der alte Mann hat sich verbal sachbezogen zu Schikanen durch den Hausverwalter (Immobilienspekulanten) zur Wehr gesetzt, die in den ersten 2 Monaten ihrer Psychoherrschaft noch nicht einmal als Besitzer im Grundbuch eingetragen gewesen sind. Wies die Erstinstanz die Kündigung ab, weil Meinungsfreiheit ein sehr hohes Gut sei, so schmetterte Schmidt-Nentzig dazwischen, weil ihrer Meinung nach der Normalbürger den Mund zu halten habe.
LG Gießen 1 S 224/21
Wer zu begangenem Unrecht schweigt, der fügt ein weiteres Unrecht hinzu! Das was Du nicht willst das man Dir tu, das füg auch keinem anderen zu! http://glaubensportal.cms4people.de/index.html