Verbrecherjustiz beim LG Gießen
Friedliebendes altes Mieterehepaar muss Wohnung bis zum 30.04.2022 räumen, weil skrupellose profitgierige Immobilienspekulanten um den Büdinger Peter V. (seines Zeichens Betriebswirt, Steuerprüfer, Versicherungsvertreter) , und dem geldgeilen Anwalt Hartherz aus Hammersbach, Mieter mit alten sozialfreundlichen Mietverträgen, loswerden wollen.
Die lobbyfreundliche Rechtsbeugerjustiz, bestehend aus der Präsidentin des LG Büdingen, Frau Schmidt Nentwig, Frau Meschkat, Frau Hainmüller, haben, ohne selbst zu unterschreiben, und ohne eine Urteilsbegründung beizufügen, nur darauf hingewiesen, dass ihnen die sachbezogene Kritik (Meinungsfreiheit) des Beklagten Mannes aus subjektiver Sichtweise nicht passe, und deswegen das Mietrecht für eine sofortige Räumung missbraucht werde, ohne gesetzlicher Grundlage. Der wahre Hintergrund aber ist, der Beklagte Mann, Whistleblower und Onlineblogger, muss dafür büßen, bez. seine friedliebende unschuldige Ehefrau, weil er Sauereien der Justizbehörden und der Staatsanwaltschaft Gießen öffentlich gemacht hat. Wenn Rechtsbeugerbanden zusammenhalten, dann hat das eine Wirkung wie in Russland, China und Nordkorea. Gewaltenteilung findet genau so wenig statt, wie mutiger Enthüllungs- und Aufklärungsjournalismus. Dem Anwalt der Beklagten, Alexander Frenzel, war anscheinend alles egal gewesen. Die mündliche Verhandlung wurde 8 Tage vorher angekündigt, obwohl nach der ZPO 14 Tage Mindestzeit vorgeschrieben sind. An den juristischen Zuständen hat sich seit dem 3. Reich und der DDR nichts geändert. Ob die Richterinnen privat gut mit der Immobilienmafia können, oder gar empfänglich für Geschenke sind, wir wissen es nicht.
Auf jeden Fall wurde Richterin Scheuermann aus der ersten Instanz AG Büdingen kräftig in den Hintern getreten, die sich große Mühe gegeben hat, Recht und Gesetz nicht zu missbrauchen.
Das Erstgericht hat die Klage dieser verlogenen Immobilienspekulanten zu recht abgewiesen, weil es erkannte, dass es sich bei den verbalen Auseinandersetzungen um wechselseitige Provokationen gehandelt hat, losgetreten von den Klägern selbst. Wer austeilt, muss auch einstecken können. Außerdem kann man das Mietrecht nicht dafür missbrauchen, wenn man sich subjektiv beleidigt fühlt. Da müssen schon schwerste Beleidigungen vorliegen. Die Auseinandersetzungen zwischen Hartherz und dem Beklagten dürfen nicht ins Mietrecht mit einfließen, weil ein Rechtsanwalt ein unabhängiger Berater ist, und kein Angestellter. Ein Anwalt hat genug eigene Möglichkeiten sich zu wehren, wenn er sich beleidigt fühlt. Einem „Schlüsselwurf“ hat das Gericht keinerlei Bedeutung zugemessen, weil Aussage gegen Aussage steht, und es keine neutralen Zeugen gibt. Der alte Mann hatte ausgesagt, ihm seien Briefkasten-Schlüsselchen aus der Hand gefallen, bei dem Versuch, diese in 2 Meter Abstand vor die Füße werfen zu wollen, wegen der Corona-Abstandsregeln. AG Büdingen Az.: 2 C 296/21
Im Berufungsverfahren, vor dem LG Gießen, (Anwaltszwang) heulte sich der klagesüchtige und geldgierige Hartherz aus, und flehte, dass wenn er verbal vom Beklagten attackiert werde, dass auch ein Kündigungsgrund ist, weil er für die Kläger tätig sei.
Laut BRAO §1 und BRAO §3 ist ein Anwalt lediglich unabhängiger Berater, und kein Angestellter der Auftraggeber.
Dem soziopathischem Treiben, gegen Recht und Gesetz, haben die offensichtlich machtgeilen und lobbyverfilzte Richterinnen nachgegeben. Ihrer Meinung nach dürfen sie das Mietrecht missbrauchen, weil sie sich emotional verpflichtet fühlen, den inneren Zirkel (bestehend aus Richter, Staats- und Rechtsanwälten) beschützen zu müssen. Das Widerspruchsschreiben des Beklagten aus der ersten Instanz hat diese Rechtsbeugerrichterinnen genau so wenig interessiert, wie die Fristeinhaltung von zwei Wochen, die zwischen Terminverkündung und Verhandlung liegen muss. Besonders traurig, die friedliebende Ehefrau des Beklagten, die sich aus allem herausgehalten hat, wird mit hinein gezogen, und darf nun die Kosten übernehmen, die Verbrecher in schwarzen Roben zu verantworten haben. Landgericht Gießen Az.: 1 S 224/21
Dazu der Anwalt des Beklagten, Alexander Frenzel aus Büdingen, der erst im Berufungsverfahren eingegriffen hat, ( im ersten Verfahren hat sich der Beklagte selber verteidigt) und dafür satte 1.280 Euro kassierte: (für einen Schriftsatz, und eine Terminwahrnehmung)
„Ich habe meinem Mandanten, mit seiner Frau habe ich nie gesprochen, gesagt, Sie können von Glück reden, dass Sie vor dem AG Büdingen obsiegt haben. Richterin Scheuermann hat sich allergrößte Mühe gegeben, pro und kontra zu studieren, um dann ein gerechtes Urteil zu fällen, welches anhand der Beweislage mit dem Recht vereinbar ist.“
„In den meisten Fällen sind unsere Richter, faul, dumm und machtbesessen. Die wollen am liebsten einen Vergleich, zu Lasten der Beklagten, damit für sie der Fall rasch erledigt ist.“
„Da Sie sich aber damit nicht zufrieden geben, und sich außerdem mit Berufsjuristen anlegen, werden die Sie dafür in der Berufung eiskalt auflaufen lassen.“
„Ich will Ihnen das gleich im Voraus sagen. Wenige Richter halten sich an Recht und Gesetz, viele Richter machen willkürlich das was sie wollen.“
„Ich bin kein Anwalt, der gegen dieses Unrecht vorgehen wird. Ich vertrete Sie, so gut ich kann. Wenn das Ding in die Hose geht, dann ist das nicht mein Problem. Ein Säumnisurteil wird es nicht geben. Das Endurteil kann aber noch brutaler ausfallen.“
In der Ukraine werden die Menschen ausgebombt aus Ihren Wohnungen. Menschen, die keinem etwas getan haben. Bei uns hier kommen juristische Abrissbirnen zum Einsatz, die friedliche Menschen juristisch und sozial zerstören.
Deutschland ist kein funktionierender Rechtsstaat, solange Verbrecher in schwarzen Roben diktatorisch herrschen. Unsere Juristenmafia wird dafür sorgen, dass der Beklagte, der uns mit Prozessakten und Informationen versorgt hat, weiter verfolgt und bestraft wird.
Diese Vorgehensweise kann man auch als „Stasijustiz“ bezeichnen. Der Kleine, der sich nur zum Teil selber verteidigen kann, bleibt auf der Strecke. Recht und Gesetz sind ein mieses dreckiges Geschäft.
Unsere Systempresse wird uns ignorieren, oder auch bekämpfen. Macht nichts. Wir erreichen andere Justizopfer genau so, wie Leser aus Russland, China, dem Iran usw., die durch uns erfahren, was in Deutschland wirklich abgeht. Rechtsstaat und Menschenrechte funktionieren in Deutschland nicht, wenn es durchgeknallte Richter und korrupte Politiker nicht wollen.
Wenn Sie nicht wollen, dass ein friedliebendes altes Ehepaar von 65 (körperlich schwerbehindert) und 59 Jahren im Mai diesen Jahres auf der Straße landet, weil rechtsbeugende Justizverbrecher schalten und walten dürfen, wie es ihnen beliebt,
dann bieten Sie Wohnraum in Ortenberg oder Ranstadt Kernstadt an, über
„Wohnungsangebot“ c/o Postfach 19, 63697 – Hirzenhain
Für Syrer, Afghanen, Iraker, Nordafrikaner und Ukrainer wird genug getan.
Wer hilft uns?
Rede und Antwort erhalten Sie, wenn überhaupt, bei
Präsidentin vom Landgericht Gießen,
Frau Richterin Schmidt-Nentwig, c/o Ostanlage 15, 35390 Gießen
Frau Richterin Hainmüller
Frau Richterin Menschkat
Frau Richterin Scheuermann, c/o Amtsgericht, Stiegelwiese 1, 63654 Büdingen
Herr RA Alexander Frenzel, Bahnhofstraße 34, 63654 – Büdingen
Herr RA Peter Hartherz, Langenbergheimer Str. 11-13, 63546 Hammersbach,
Netzwerk Meinungsfreiheit Mittelhessen, Enthüllung und Aufklärung, 19.03.2022, Anonymisiert