Bayern-Manager Uli Hoeneß hat neben den internen Querelen um Philipp Lahm und Luca Toni nun auch Ärger mit dem Hamburger SV. Der Grund ist Hoeneß' Äußerung, Piotr Trochowski könne «normalerweise keine zwei Sätze geradeaus sprechen, und jetzt spricht er über Fußballpolitik». Das sagte der Manager im Interview mit der «Zeit.»
Hoeneß: Ist Ihnen aufgefallen, dass Piotr Trochowski beim Hamburger SV neuerdings auch Kommentare abgibt? Wir sind in der Breite nicht gut aufgestellt« und so weiter. Der kann normalerweise keine zwei Sätze geradeaus sprechen, und jetzt spricht er über Fußballpolitik! Wissen Sie, wer sein Berater ist? Roman Grill! Und auch unser Torwart Michael Rensing gibt, seit Grill sein Berater ist, plötzlich jede Woche ein Interview – und was für ein Schmarren er erzählt hat! Die letzten Chancen, hier erster Torwart zu werden, hat er sich durch die Interviews genommen. Das kann es doch nicht sein!
Es kann nicht sein, dass ein Vorstandsmitglied eines in Europa durchschnittlich spielenden Fussballvereines in der Öffentlichkeit eine Verbalattacke mit beleidigendem Inhalt nach der anderen fährt, (Uli Hoeneß u.a. gegen Piotr Trochowski, Philipp Lahm) und dabei straffrei bleibt.
Wir haben hier die gesetzlichen Bestimmungen der üblen Nachrede, Verleumdung, Beleidigung, welche zur Anwendung kommen.
Es ist bei dieser begangenen Tat völlig unerheblich, ob sich Uli Hoeneß bei Piotr Trochowski enstschuldigt hat. Die Tat wurde begangen, und ist entsprechend zu ahnden. Einbrecher und Verbrechner, die sich für ihre Taten entschuldigen, werden bekanntlich auch bestraft (Gleichbehandlungsgrundsatz)
Überdies ist von der Staatsanwaltschaft zu prüfen, ob Uli Hoeneß im Fall Philipp Lahm überhaupt berechtigt ist, gemeinsam mit dem Vorstand des FC Bayern München willkürlich eine Strafe von über 50.000 Euro auszusprechen. Der Vorstand des FC Bayern München setzt sich nicht nur über die geltende Gesetzgebung hinweg, weil Philipp Lahm in der Öffentlichkeit den Ist-Zustand des FC Bayern München in Form von Tatsachenbehauptungen bemängelte - (Das Recht auf freie Meinung wird vereinsintern ausgehebelt) Uli Hoeneß hat Philipp Lahm in der Öffentlichkeit danach selber angegriffen und ihm bescheinigt, er hätte von Fussball keine Ahnung.
Nur gut, dass sich einer wie Uli Hoeneß gut im Fussball auskennt, der 1974 im Endspiel um die WM gegen Holland einen Elfmeter gegen Deutschland verursacht hat, und der im EM Endspiel 1976 einen Elfmeter verschossen hat.
Wenn solche Leute wie Uli Honeneß weiter ungestraft in der Öffentlichkeit über Mitmenschen herfallen dürfen, dann brauchen wir uns nicht zu wundern, wenn Depressionsfälle vom Schlage eines Sebastian Deisler oder Robert Enke überhand nehmen.
Bez. der Lahm Angelegenheit hätte zumindest ein Arbeitsgericht eine rechtskräftige Entscheidung fällen müssen. So bleibt der Verdacht, der Bayern Vorstand könnte intern Spieler unter Druck setzen, bedrohen, erpressen.
gez.: R.Schmidt
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DFB (Deutscher Fussball Bund) Otto Fleck Schneise 6 60528 Frankfurt / Main info@dfb.de
Staatsanwaltschaft München I Aktenzeichen: 115 Js 12884/09 (Bitte stets angeben) Telefon-Nr.: 089/5597-07 Telefax-Nr.: 089/5597-4131, -5197 Durchwahl-Nr.: 089/55974823 Sachbearbeiter: Herr StA(GL) Dr. Lutz Staatsanwaltschaft München I Linprunstraße 25, 80335 München München, 21.12.2009/li
Herrn Roland S.xxxxxxxxxxx xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
Strafanzeige vom 26.11.2009 gegen Ulrich Hoeneß wegen Beleidigung
Sehr geehrter Herr Schmidt, Ihrer Strafanzeige habe ich mit Verfügung vom 17.12.2009 gemäß § 152 Abs. 2 Strafprozeßordnung keine Folge gegeben.
Gründe: Gegenstand des Verfahrens sind angeblich beleidigende Äußerun- gen des Uli Hoeneß über Piotr Trochowski sowie seine Beteiligung an der Verhängung einer Vereinsstrafe gegenüber Philipp Lahm im Zusammenhang mit einem Zeitungsinterview von diesem.
Ein Anfangsverdacht zur Ermittlung einer Straftat liegt nicht vor. Die Straftat der Beleidigung gem. § 185 StGB wird nur verfolgt, wenn der Geschädigte, das heißt der Beleidigte gem. § 154 StGB einen. Sirafantrag stellt. Dies hat Piotr Trochowski nicht getan.
Soweit es um die Vereinsstrafe geht, liegt insbesondere keine Amtsanmaßung gem. § 132 StGB vor, da keine staatliche Autorität angemaßt wird. Vereinsgerichte üben keine staatliche Herrschaft aus. Ihre Entscheidungen sind nicht verbindlich. Sie können von den Zivilgerichten überprüft werden.
Eine Nötigung gem. § 240 StGB ist deshalb nicht gegeben, da es an einer Drohung mit einem empfindlichen Übel fehlt. Strafen eines Vereinsgerichts sind - wie ausgeführt - nicht rechts- verbindlich. Es kann Philipp Lahm daher zugemutet werden, ein ordentliches Gericht anzurufen, wenn er mit der Entscheidung nicht einverstanden ist. Im Übrigen handelt es sich um einen im Sport üblichen Vorgang, mit dem ein Profi-Fußballer rechnen muss, wenn er in diesem Berufsfeld arbeitet.
Strafrechtlich relevantes Verhalten kann somit nicht festgestellt werden.
gez.: Dr. Lutz Staatsanwalt als Gruppenleiter
Hausanschrift: Haltestelle: Nachtbriefkästen: Wegen gleitender Arbeitszeit erreichen Sie uns Linprunstraße 25 Stielmaierplatz - Nymphenburger Str.16 Mo-Do: 8.30-11.30 Uhr und 13.00-15.00 Uhr 80335 München U-Bahn,Trambahn - Prielmayerstraße 7 Fr: 8.30 - 12.00 Uhr
eingescannte Kopie
Wer zu begangenem Unrecht schweigt, der fügt ein weiteres Unrecht hinzu! Das was Du nicht willst das man Dir tu, das füg auch keinem anderen zu!
Ich habe im Grunde keine andere Aussage erwartet. Ich bin gefragt worden, warum ich dennoch eine Anzeige getätigt habe. (?) Ich wollte ein öffentliches Zeichen von Zivilcourage setzen! Wäre ich Trochowski, Lahm oder Deisler - ich würde mich nicht ohne Gegenwehr derart vorführen lassen. Ausserdem ist die Position der Staatsanwaltschaft dahingehend lehrreich, das kein Spieler verpflichtet ist, Strafen, welche der DFB oder Vereine verhängen, zu begleichen, weil diese keine Rechtskraft besitzen. Wäre ich Spieler, ich würde mir meine Meinungsfreiheit nicht verbieten lassen!
Ein St. Pauli Fan hat mir gemailt, und sich beschwert - Uli Hoeness hätte ihm (behinderter Rollstuhlfahrer) geholfen, Uli Hoeness würde sich sozial für Benachteiligte einsetzen;- und darüber hinaus gelte das Arbeitsrecht, weil ein Arbeiter in der Öffentlichkeit seine Firma nicht schlecht machen dürfe = geschäftsschädigendes Verhalten.
Diesem Fan habe ich wissen lassen, dass Uli Hoeness 2 Gesichter hat, und mir vieles als Heuchelei erscheint. Es gibt skrupellose Heuschrecken, die saugen ihre Arbeiter und Kunden das ganze Jahr über aus, spenden dann aber vor Weihnachten einige 100.000 Euro, die dann auch noch von der Steuer abgesetzt werden.
Ausserdem setzt ein geschäftsschädigendes Verhalten voraus, das in der Öffentlichkeit bewusst die Unwahrheit über einen Arbeitgeber (Fussballclub) verbreitet wird. Alles andere unterliegt dem Recht auf freie Meinung. Wäre es anders, kein Unternehmen bräuchte mehr zu fürchten, sich bei Mobbing und Ausbeutung durch Enthüllungs- und Aufklärungsberichte stören lassen zu müssen. Was ein Lahm in der Öffentlichkeit kritisierte, entsprach der Wahrheit, die auf dem Fussballplatz (öffentlich sichtbar) stattfindet. Lahm tätigte diese Aussage, um einen Verein wie Bayern München auf die Sprünge zu helfen, und nicht um den Verein zu schaden. Einige ewig gestrige unfehlbare Vereinsvorstände gefällt so ein selbstbewusstes Auftreten natürlich nicht. Ich sehe/höre diesen Hoeness noch vor TV Kameras reden "Das wird der Lahm noch bitter bereuen!"
Wie gesagt, der eine lässt sich einen Maulkorb verpassen, der andere lässt sich sein Stillhalten bezahlen, und wieder ein anderer lässt sich nicht verbiegen.
Ich habe ein kleines Zeichen setzen wollen, gegen diese Allmächtigen dieser Welt, die glauben, sie dürften alles machen. Ich fühle mich in meiner Haut als Erwerbsloser (leider erwerbslos) wohler, als wie hochbezahlte Millionäre, die erst kritisieren, und sich dann feige zurück ziehen.
Wer zu begangenem Unrecht schweigt, der fügt ein weiteres Unrecht hinzu! Das was Du nicht willst das man Dir tu, das füg auch keinem anderen zu!