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 Die Grossen lässt man laufen
Dreigestirn Offline



Beiträge: 69

18.07.2010 12:18
Dominik Brunner Prozess Antworten

http://www.stern.de/panorama/muenchner-p...en-1584281.html

Münchner Prozess um S-Bahn-Mord: Dominik Brunner starb an Herzversagen

Gibt es eine Wende im Münchner Prozess gegen die mutmaßlichen Mörder von Dominik Brunner? Nach übereinstimmenden Medienberichten starb Brunner nicht an Verletzungen aufgrund von Tritten und Fausthieben, sondern an Herzversagen.

Im Umfeld des Prozesses gegen die zwei mutmaßlichen Mörder des S-Bahn-Helden Dominik Brunner ist nun mehr über die Todesursache bekannt geworden. Der 50-jährige Manager starb am 12. September des vergangenen Jahres offenbar an einem Herzfehler. Er litt an einem vergrößerten Herzen. Das berichten der "Spiegel" sowie der "Münchner Merkur" am Samstag übereinstimmend mit Verweis auf die Staatsanwaltschaft München. Demnach ist der Manager nicht an den Tritten und Fausthieben von Markus S. und Sebastian L. gestorben, sondern an Herzversagen. Einen Schädelbruch oder andere Knochenbrüche, die zum Tode hätten führen können, erlitt er offenbar nicht, obwohl die Angeklagten ihm 22 schwere und schwerste Verletzungen zufügten. "Sein Herz ist stehen geblieben", zitiert der "Münchner Merkur" die Münchner Staatsanwältin Barbara Stockinger.

Brunner hatte sich im September schützend vor eine Gruppe Kinder gestellt, nachdem diese von den Angeklagten angegangen worden waren. In dem Prozess ist bislang noch nicht über den Herzfehler Brunners gesprochen worden. In den ersten Tagen der Verhandlung, die am vergangenen Dienstag eröffnet wurde, standen der oder die Auslöser und der Beginn der Prügelei an der Münchner S-Bahn-Station Solln im Vordergrund. Das Ergebnis der Obduktion solle, berichtet das Blatt mit Verweis auf die Staatsanwaltschaft, erst in den kommenden Prozesstagen erörtert werden. Auch dann erst werde geklärt, was das Ergebnis juristisch bedeute.

Die Bedeutung der neuen Erkenntnisse

Es ist unwahrscheinlich, dass die neuen Erkenntnisse zur Todesursache Brunners zu einer völligen Neubewertung des Falles führen. Fraglich ist vielmehr aus einem anderen Grund, ob der Vorwurf des Mordes juristisch tatsächlich haltbar ist. In den ersten Prozesstagen deuteten Aussagen darauf hin, dass das Verhalten Brunners zumindest in Teilen neu bewertet werden könnte. Vieles deutet darauf hin, dass er in der Bedrohungssituation an der S-Bahn-Station zuerst zugeschlagen hat. Das ändert zwar nichts daran, dass Brunners Parteinahme für die Bedrohten mutig war, aber diese Erkenntnis könnte Zweifel daran schüren, dass der Tatbestand des Mordes erfüllt ist. In jedem Fall muss die erste Prozesswoche ganz nach dem Sinne der Verteidigung der beiden Angeklagten gelaufen sein.


Kommentar Menschenrechtler Roland Schmidt:

Hier haben wir wieder ein typisches Beispiel wie unsere Justiz funktioniert, gegen Recht und Gesetz. Im Jahre 2010 orientieren sich Öffentlichkeit und Justiz noch immer an den Hexenverfolgungsmethoden des Mittelalters. Emotionen nimmt man zum Maßstab von Recht und Gerechtigkeit, statt nüchterner objektiver Sachlichkeit.

Zur Sachlichen Bewertung gehört nun einmal, dass Dominik Brunner sich einmischte und helfen wollte, als Jugendliche Kinder bedrohten. Das man Menschen, die in Not geraten, helfen muss, daran gibt es nichts auszusetzen. Das Jugendliche, welche Kinder bedrohen und beklauen wollen, bestraft gehören, auch daran gibt es nichts auszusetzen. Wir haben Spielregeln (Gesetze) die es gilt einzuhalten. Wer dagegen verstösst und erwischt wird, der muss damit rechnen verurteilt zu werden.

Bevor eine Anklage/Verurteilung stattfindet, müssen sämtliche vorhandenen Beweise gesammelt und ausgewertet werden. Die Staatsanwaltschaft hat nicht nur die belastenden, sondern auch die entlastenden Umstände zu berücksichtigen und in ihrer Anklageschrift zu verlesen.

Was aber hat man hier veranstaltet? Einem Top-Manager wurde das Bundesverdienstkreuz am Bande verliehen, weil er sich (laut dummer Medienberichterstatter) „schützend vor Jugendlicher gestellt hat, die Polizei per Handy rief, dann von den Jugendlichen brutal zu tode geprügelt wurde“. „Eiskalter geplanter Mord“ - so machte es die Runde an den deutschen Stammtischen.

So nach und nach aber bricht dieses Lügenschloss immer mehr zusammen. Dominik Brunner erlitt nach jetzigem Kenntnisstand eine Körperverletzung mit Todesfolge. Von einem gezielten Mord kann also keine Rede sein! Es muss sogar von Notwehr ausgegangen werden, weil, laut Zeugenaussagen, Brunner zuerst zugeschlagen habe.

Kinder vor Gefahr zu beschützen ist eine Sache, auf Täter aber unverhältnismässig einprügeln (Selbstjustiz) eine andere Sache.

Sollten die beiden Angeklagten wegen Mordes verurteilt werden, es wäre ein weiterer Verstoss (Rechtsbeugung) gegen Recht und Gesetz. Wenn sich Richter und Staatsanwälte zum Handlanger durchgeknallter Rechtsanwälte und Medienvertreter machen, dann haben sie ihren Job verfehlt und gehören selber auf die Anklagebank.


§ 163a StPO Der Beschuldigte ist vor Abschluß der Ermittlungen zu hören. Dabei kann er Beweisanträge stellen, die zu seiner Entlastung dienlich sind, und in der anhängenden Sache vorgetragen werden können. Er kann sich auch schriftlich äußern.

§ 168b StPO Das Gesamtergebnis ist von der Staatsanwaltschaft aktenkundig zu machen.

§ 160 StPO Die Staatsanwaltschaft hat nicht nur belastenden, sondern auch die entlastenden Umstände zu berücksichtigen und zu bewerten, und sich dabei an die tatsächliche objektive Beweislage zu halten.

§ 136a StPO Die Täuschung bei der Vernehmung ist verboten, dass der Angeschuldigte aufgrund nicht vorhandener Beweise oder Zeugenaussagen überführt sei.

Wer zu begangenem Unrecht schweigt, der fügt ein weiteres Unrecht hinzu!
Das was Du nicht willst das man Dir tu, das füg auch keinem anderen zu!
http://glaubensportal.cms4people.de/index.html

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