Dies ist ein offenes Gnadengesuch, welches an verschiedene Mitglieder des Deutschen Bundestages, an diverse Medienanstalten, an Einzelpersonen und Organisationen gesendet, und als Blog, Forenbeitrag, HP-Seite ins Internet gestellt wird.
Dieses Gesuch darf von Jedermann kopiert, und mit seinem Namen als Unterstützer gekennzeichnet, an den Herren Bundespräsidenten gesendet werden. Für Veränderungen diesen Textes übernimmt der Verfasser keinerlei Haftung! Jeder haftet für seine Email die er versendet selber!
Hirzenhain, den 24.03.2010
GNADENGESUCH
An den Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland
Herrn Professor Dr. Horst Köhler
Schloss Bellevue
Spreeweg 1
10557 Berlin
Eamil: poststelle@bpra.bund.de
Ersuche ich:
Menschenrechtler
Roland Schmidt
Wilhelm Leuschner Strasse 22
63697-Hirzenhain
Email: menschenrechtler@googlemail.com
um: GNADE
für den geistig behinderten, und wegen nicht erwiesenen Mordes, zu lebenslanger Haft verurteilten, und in einer forensischen Psychatrie in Bayreuth untergebrachten
Ulvi Kulac
Zur Begründung:
Als Menschenrechtler stehe ich mir und meinem christlichem Gewissen gegenüber in der Pflicht nicht tatenlos wegzuschauen, wenn vermeintliches oder gar tatsächliches Unrecht begangen wird/wurde.
Ein Rechtstaat kann nur funktionieren, wenn jeder zweifelhaften Entscheidung nachgegangen wird, und am Ende der Ermittlungen die Menschenrechte gewahrt bleiben.
Im Fall des Ulvi Kulac sind für mich (und grossen Teilen der Bevölkerung) die Menschenrechte massiv missachtet worden.
Die Beweislage spricht eindeutig gegen die Justizbehörden in Bayern!
Am 7. Mai 2001 verschwand in Lichtenberg die damals neunjährige Peggy Knobloch spurlos.
Im April 2004 wurde der geistig behinderte Gastwirtssohn Ulvi Kulac wegen "Mordes" an dem Mädchen zu lebenslanger Haft verurteilt und ist seither in einer forensischen Psychiatrie in Bayreuth untergebracht.
Peggys Leiche wurde bis heute nicht gefunden.
Medienberichten zu Folge soll Peggy Knobloch ein sehr aufgeschlossenes und kontaktfreudiges Schlüsselkind gewesen sein, oft auf sich alleine gestellt. Peggy sei demnach ein "vernachlässigtes Schlüsselkind" gewesen.
So machten damals in Lichtenberg Gerüchte die Runde, Peggy sei von einem Türken verschleppt worden, weil der damalige Partner von Mutter Knobloch auch ein Türke war. Es wurde spekuliert, Peggy könnte einem internationalen Kinderpornohändlerring in die Arme gefallen sein. Zeugen wollen das Mädchen mehrfach in der Türkei gesehen haben.
Doch statt in diese Richtung zu ermitteln, wurde ein "Täter" aus den Ärmeln gezaubert, an Recht und Gesetz vorbei.
Nachdem die SOKO 1 festgestellt hatte, Ulvi Kulac könne nie der Täter sein, (nicht nur, das er mit weit über 100Kg Lebendgewicht die quirlige Peggy hätte über 15 Minuten im Dauerlauf verfolgen müssen, nein, in diesem Zeitraum hätte Peggy auch noch getötet und beseitigt werden müssen. Vom Verwischen sämtlicher Spuren einmal ganz abgesehen -
und es noch mindestens 16 Entlastungszeugen gab, die Peggy Knobloch nach der angeblichen Tatzeit noch gesehen haben wollen)
wurden die Ermittlungen in Richtung Ulvi Kulac zu Recht eingestellt = In dubio pro Reo.
Unverständlich und durch nichts begründet (ausser durch niedere menschliche Beweggründe einen Erfolg vorweisen zu wollen) wurde eine SOKO 2 eingesetzt, die den geistig Behinderten Ulvi Kulac ohne Rechtsanwalt (Menschenrechtsverletzung) stundenlang vernommen hat, und ihn dabei gefoltert haben soll. ( Würgegriffe an der Schulter, nähe Hals) Dieses Geständnis, welches ohne Rechtsfolgenbelehrungen und ohne anwaltlichem Beistand zustande gekommen ist, ist ein grober Verstoss gegen die Menschenrechte und Rechtsnormen.
In diesem Zusammenhang wollen Sie zur Kenntnis nehmen, dass ich im Jahre 2006 von der Initiative "Gerechtigkeit für Ulvi" eingeladen worden bin, und mir die Initiatorin, Frau Gudrun Rödel, Einblicke in die Akten gewährte, die sie vom Thüringer Anwalt Windisch erhalten habe. Diese Akten bekam ich unaufgefordert auf den Tisch serviert.
Meine unabhängige und überparteiliche Einschätzung, nach Sichtung der Akten ist:
Ulvi Kulac gehört in eine betreute Wohneinrichtung, und nicht in den Knast oder einer Psychiatrie.
Auch muß alles daran gesetzt werden, das man Peggy findet, egal ob lebend oder tot.
Dazu gehören unabhängige und überparteiliche Ermittlungsbehörden, die nicht auf politisch und juristisch gewollte Erfolge aus sind, sondern darauf bedacht die tatsächliche Beweislage zu würdigen.
Das Schicksal der kleinen Peggy beschäftigt auch neun Jahre nach ihrem Verschwinden die Medienvertreter und Bevölkerung weit über die Grenzen Bayerns hinaus. Nicht zuletzt deswegen, weil es in den vergangenen Jahren immer wieder Zeugen gab, die Peggy irgendwo gesehen haben wollen und Spekulationen, dass sie möglicherweise noch leben könnte.
Der bekannte Profiler Dr. Thomas Müller war in Lichtenberg und hat dort eine Tatortanalyse für eine Doku-Reihe von Sat.1 erstellt. Er hat auch Ulvi in der Psychiatrie besucht und vor laufender Kamera befragt. Die Sendung wurde am Sonntag, dem 21. März, um 22.15 Uhr auf Sat.1 ausgestrahlt.
Müller: "Es kommt sehr selten vor, das jemand wegen Mordes verurteilt wird, wenn keine Leiche vorhanden ist. Was passiert mit Ulvi, sollte Peggy eines Tages lebend gefunden werden?"
Ich möchte abschliessend noch darauf aufmerksam machen, dass ich die Gruppe "Gerechtigkeit für Ulvi" nicht unterstütze. Diese Gruppe geht Wege, die ich mit meinem Gewissen nicht vereinbaren kann.
Sollten Sie, Herr Bundespräsident, Interesse an einem funktionierenden Rechtstaat haben,- sollten Sie von einem aufrichtigen und ehrlichem Gewissen geleitet sein,- sollten Sie daran glauben, das wir alle einmal an unseren Taten gemessen und gerichtet werden,- dann werden Sie entsprechend tätig.
In Deutschland gab es schon ganz andere erfolgreiche GNADENGESUCHE, wie Ihnen der ehemalige Ministerpräsident von Baden Württemberg, Teufel, bestätigen wird.
Die Bevölkerung versteht es immer weniger, wie mit voller Härte gegen möglicherweise Unschuldige vorgegangen wird, während man Täter schützt, die sich als Geistliche an Schutzbefohlene vergangen haben. (Verjährung, Verschleppung etc.)
So, Herr Bundespräsident, sehen einige Gesetze aus, an die sich immer weniger gehalten wird:
§ 163a StPO Der Beschuldigte ist vor Abschluß der Ermittlungen zu hören. Dabei kann er Beweisanträge stellen, die zu seiner Entlastung dienlich sind, und in der anhängenden Sache vorgetragen werden können. Er kann sich auch schriftlich äußern.
§ 168b StPO Das Gesamtergebnis ist von der Staatsanwaltschaft aktenkundig zu machen.
§ 160 StPO Die Staatsanwaltschaft hat nicht nur belastenden, sondern auch die entlastenden Umstände zu berücksichtigen und zu bewerten, und sich dabei an die tatsächliche objektive Beweislage zu halten.
§ 136a StPO Die Täuschung bei der Vernehmung ist verboten, daß der Angeschuldigte aufgrund nicht vorhandener Beweise oder Zeugenaussagen überführt sei.
Hier geht es nicht mehr um Fehler, die gemacht werden, weil keinem etwas verdächtiges auffällt, sondern um Vorsatz. Beweis dafür ist das willkürliche Einsetzen einer SOKO 2
Von den Bürgern wird immer wieder Zivilcourage erwartet und gefordert.
Diese können Sie, Herr Bundespräsident, jetzt an den Tag legen.
mit freundlichen Grüssen,
R. Schmidt, Menschenrechtler
- Freiheit ist Missstände offen aussprechen zu dürfen -