Sie sind vermutlich noch nicht im Forum angemeldet - Klicken Sie hier um sich kostenlos anzumelden  
Sie können sich hier anmelden
Dieses Thema hat 0 Antworten
und wurde 443 mal aufgerufen
 Justizwillkuer
Dreigestirn Offline



Beiträge: 69

09.11.2008 17:00
Bayern-Justiz-Willkuer Antworten


ZDF-Hallo Deutschland vom 08.11.2008

43-jähriger Familienvater zu Unrecht in Haft genommen, wegen angeblicher Falschaussage.

Es ist hohe Dialektik, mit der das Oberlandesgericht Nürnberg am Wochenende zu retten versuchte, was eigentlich nicht mehr zu retten war. Seit beinahe vier Wochen saß zu diesem Zeitpunkt bereits der zweifache Familienvater Stefan Schober im Gefängnis - weil er angeblich als Zeuge gelogen hatte in einem Gerichtsverfahren wegen eines beschädigten Autos. Es ging um einen Schaden von 2500 Euro.
Er wolle damit einen Kollegen schützen, behauptete die Staatsanwältin und ließ ihn in Handschellen aus dem Gerichtssaal führen. Am Freitag teilte die Justizpressestelle mit, es habe eine "überraschende Wendung" gegeben in der Sache. Laboruntersuchungen hätten klar gemacht, dass Schober in keiner Weise in den Unfall verwickelt sei. "Die Zeugenaussage des inhaftierten Kraftfahrers, wonach er keinen Unfall bemerkt haben will, stellt sich damit insoweit nicht mehr als unrichtig dar." Zu Deutsch: Vier Wochen saß der Mann in Untersuchungshaft, weil er als Zeuge die Wahrheit gesagt hatte, ihm die Staatsanwaltschaft aber nicht geglaubt hatte.
Textquelle aus: http://www.sueddeutsche.de/bayern/478/316361/text/

Kommentar des Menschenrechtler Roland Schmidt:
Diese willkürliche Schweinerei, an Methoden aus dem III.-Reich und der DDR erinnernd, kommt nicht von ungefähr. Juristen brauchen sich selber an keinerlei Recht und Gesetz zu halten. Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus!
Fälle, wie seinerzeit in Hamburg bei Ronald Barnabas Schill, der politisch aus seinem Richteramt verjagt wurde, sind äusserst selten, während das Verhalten des Schill bei den meisten Richtern und Staatsanwälten an der Tagesordnung sein dürfte.
Klar mag man vermuten, das hier karrieregeiles Verhalten eine Rolle spielen könnte. Ich sehe das Problem aber eher in der Straffreiheit dieser "Lügner und Betrüger in schwarzen Roben". Richter und Staatsanwälte (oft im Zusammenspiel mit geimpften Rechtsanwälten) testen täglich ihre Grenzen, wie weit sie mit dem Bürger ungestraft gehen können. Im Klartext, es geht hier nicht um Recht und Gesetz, und bei Fehlern auch nicht um Einsicht oder Reue, sondern um teuflisches skrupelloses Verhalten! In einem funktionierenden Rechtsstaat würde man äussern dürfen, das Verbrecher in schwarzen Roben unschuldige Menschen verurteilen. In diesem funktionierenden Rechtsstaat würde man dann auch diese, oft parteibuchabhängige Justiz, reformieren. Unabhängige Kontrollen durch internationale Menschenrechtsbewegungen, bis hin zur knallharten Verurteilung von Richter, Staats- und Rechtsanwälten. Nur so etwas würde wirklich abschrecken!
Die willkürliche Schlamperei in diesem Fall hier ist, dass die Staatsanwältin vom Gericht (Gewaltenteilung) hätte in die Beweispflicht genommen werden müssen. Es hätte ein zweifelsfreies Gutachten vorgelegt werden müssen, und kein augenscheinliches Gefälligkeitsgutachten. Juristen wissen das, da gesetzlich festgeschrieben. Laboruntersuchungen gehören dazu und sind ein sehr wichtiger Bestandteil eines derartigen Gutachten. Wer sich über diese Sorgfaltspflicht hinweg setzt, der handelt willkürlich und wird zum Rechtsbeuger! In Dubio Pro Reo (im Zweifel für den Angeklagten) wird hier mit Füssen getreten.
Typisch die Aussage von juristischen Rechtsbeugern ist: "Wir glauben der Aussage des X mehr, als wie die des Y! Eine Aussage alleine beweist noch gar nichts. Ausserdem heisst glauben nicht wissen. Der Glaube ist eine Hypothese, eine subjektive Meinungsbildung. Diese wiederum steht der unabhängigen überparteilichen Objektivität entgegen. Wieder ein Verstoss gegen Recht und Gesetz.
hierlachtdiekoralle@web.de
http://menschenrechtler.chapso.de/

§ 383 StPO Die Einstellung des Verfahren ist jederzeit möglich, wenn sich die Anschuldigungen nicht zweifelsfrei erweisen lassen.

§ 160 StPO Die Staatsanwaltschaft hat nicht nur belastenden, sondern auch die entlastenden Umstände zu berücksichtigen und zu bewerten, und sich dabei an die tatsächliche objektive Beweislage zu halten.

Wer zu begangenem Unrecht schweigt, der fügt ein weiteres Unrecht hinzu!
Das was Du nicht willst das man Dir tu, das füg auch keinem anderen zu!

Abmahnmafia »»
 Sprung  
Xobor Forum Software von Xobor.de
Einfach ein Forum erstellen
Datenschutz